Evtl. gibts noch einen anderen Weg. Da bitte ich aber einen RA oder jemanden vom Zoll
um Korrektur bzw, seine Meinung.
Die Frage ist, als was zählt ein zerlegtes Messer Automatikmesser mit Klinge >85mm oder ein zerlegtes Bali? Sind dass dann verbotene Gegenstände im Sinne des WaffG? Bei Feuerwaffen gibts ja auch Teile, die unters Waffengesetz fallen, und Teile, die halt ein Stahldrumm sind, aber keine Waffe.
Man könnte das Ding also in Teilen kommen lassen, dann ab zu nem Messerbastler und umrüsten. Ob sich das rentiert, ist ne andere Frage. Wenn das ein Plunge ist, könnte es sein, das es langt, die Feder rauszunehmen. Wenns dann nicht ein Fallmesser ist ;-)
Sicher ist nur eines, selbst wenn der Weg legal wäre, man sollte sich auf längere Diskussionen beim Zoll einstellen. Die begriffeln im Moment bei mir jedes Messer aus den US, erkennt man daran, dass bei der Einfuhrerklärung camping-tool immer durchgestrichen wird und dich und fett "Taschenmesser" draufgeschrieben wird
Viel Spass Jungs, aber packts wieder sauber ein
Gruesse
Pitter