Hilfe [Umbau auf Legal?]

Tschuldigung wenn ich hier nicht gleich durchblicke, aber ist es nicht so, dass Springmesser, welche seitlich aus dem Griff heraus "springen", hier legal sind? Das illegale betrifft doch nur die Fallmesser (wie z.B. die vom Bund) oder die Springmesser, welche nach vorne aus dem Griff "springen"?
 
Es bleibt: Wahten und hoffen.
Darauf das eine kürzere Klingenversion oder ein Manual herauskommt.

So was passiert mir oft, sehe Messer das super aussieht und dann ist es illegal.ZUM KO...EN:mad:

Richard:lach:
 
So! Da die Diskussion sich ja nun etwas abgekühlt zu haben scheint möchte ich hier noch einmal Stellung nehmen.

Mir ging es von Anfang an um eine Modifizierung des Messers. Dazu hätte ich mir technische Hinweise gewünscht, welche auch in dem geposteten Thread nicht vorkamen. Ich schliese daraus das kein Sammler seine Messer so umgebaut hat, sondern sie lieber als Originale im Schrank lagert.
Das dieses Messer aus verschiedenen Gründen in D nicht legal ist (zu lang, zweischneidig) hatte ich bereits dem WaffG entnommen, sonst hätte ich es ja auch nicht umbauen wollen ;) Ich kann mich auch nicht erinnern in eine falsche Richtung gelenkt zu haben, wenn ich mir ein exklusives Messerdesign mit Hilfe von Umbauten, an Stelle von einer Custom-Herstellung zulegen wollte.
Gruß Ronin
 
Moin,

Also :

Sobald das Messer so wie es ist die BRD "betritt" hast du dich Strafbargemacht, ebenfalls wenn die Feder ausgebaut ist und es dadurch die Kriterien eines Fallmessers erfüllen sollte.
Dan hättest du nämlich versucht einen Verbotenen Gegenstand einzuführen.

Ich würde das unter keinen Umständen riskieren.
Und diese ganze umbauerei, legalisierung etc. müsste wenn sowieso in einem Land passieren wo das Messer nicht illegal ist.
Und ich glaube kaum das du da jemanden findest der das macht.
Den die Messermacher in Amerika haben sicherlich besseres zu tun als dir einen Springer umzubauen wo sie zu 99% nicht mal was dran verdienen.

Kurzum : Lass es einfach bzw. Frage den Hersteller ob eine Version für den Deutschenmarkt geplan ist, auch wen eben diese definitiv nicht 2schneidig werden kann.

Gruß
Olli
 
Hilfe zu Umbau auf Legal

Hallo,

also, wenn ich richtig verstanden habe - sowohl die Anfrage, als auch das Waffengesetz - will Ronin eigentlich nur wissen, was er machen muß, damit sein Messer hier in der BRD legal wird.

Nach dem Waffengesetz bleiben IMO nur die Möglichkeit:
1. Die Klinge soweit zu kürzen, bis die Forderungen des Waffengesetzes erfüllt sind.

2. Die Klinge festzuschweißen, daß es als feststehendes Messer durchgeht.

3. Den Springmechanismus auszubauen, daß es manuell geöffnet werden muß.

4. Das Messer zerstören und vernichten.

Mir paßt das neue Waffengesetz auch nicht. Aber nach unserer Meinung fragt der Gesetzgeber sowieso nicht.

Gruß
Gerhard
 
Evtl. gibts noch einen anderen Weg. Da bitte ich aber einen RA oder jemanden vom Zoll :steirer: um Korrektur bzw, seine Meinung.

Die Frage ist, als was zählt ein zerlegtes Messer Automatikmesser mit Klinge >85mm oder ein zerlegtes Bali? Sind dass dann verbotene Gegenstände im Sinne des WaffG? Bei Feuerwaffen gibts ja auch Teile, die unters Waffengesetz fallen, und Teile, die halt ein Stahldrumm sind, aber keine Waffe.

Man könnte das Ding also in Teilen kommen lassen, dann ab zu nem Messerbastler und umrüsten. Ob sich das rentiert, ist ne andere Frage. Wenn das ein Plunge ist, könnte es sein, das es langt, die Feder rauszunehmen. Wenns dann nicht ein Fallmesser ist ;-)

Sicher ist nur eines, selbst wenn der Weg legal wäre, man sollte sich auf längere Diskussionen beim Zoll einstellen. Die begriffeln im Moment bei mir jedes Messer aus den US, erkennt man daran, dass bei der Einfuhrerklärung camping-tool immer durchgestrichen wird und dich und fett "Taschenmesser" draufgeschrieben wird :) Viel Spass Jungs, aber packts wieder sauber ein :steirer:

Gruesse
Pitter
 
pitter schrieb:
Die Frage ist, als was zählt ein zerlegtes Messer Automatikmesser mit Klinge >85mm oder ein zerlegtes Bali? Sind dass dann verbotene Gegenstände im Sinne des WaffG?

Ja, auch ein zerlegter Springer oder ein Zerlegtes Bali stellt einen verbotenen Gegenstand dar. Lediglich unwiederruflich außer Funktion setzen der Eigenschaft des Messers, welche den Verbotstatbestand ausmacht, kann dies ändern.
Der Grund hierführ ist einfach. Wenn dies nicht so wäre würden findige Händler Bausätze für Springer importieren und verkaufen.

Gruss
El
 
Das könnte man als Korinthenkacker auf die Spitze treiben...sollte das Böker Toplock (das "mit ohne Feder") tatsächlich illegal sein, wäre dann ein zerlegtes Speedlock auch illegal, weil es einen authentischen Bestandteil des Toplock besitzt?!?

Wie sagte Obelix doch immer: "Die spinnen, die Römer!"

Zum T.O.P.S. - könnte bestimmt jemand in Österreich umbauen (oder ist es dort neuerdings auch illegal?).
 
beagleboy schrieb:
Wer sagt das? Gibt´s da Präzedenzfälle, oder woher stammt diese Gewißheit?

Nein, IMHO ist es ganz genau genommen ein rechtsfreier Raum. Daher man kann darüber streiten wenn man will.

Das Problem ist: Behörden streiten gerne, weil sie Rechtssicherheit dadurch erlangen und sie wenig zu verlieren haben. Bürger streiten im allg. nicht so gerne.
Da im Waffengesetz mehrfach auf ein unwiederrufliches außer Funktion setzen abgestellt wird, dürfte die Behördenmeinung recht sicher sein.
Eine weitere Argumentation die IMHO stark dagegen spricht, habe ich bereits genannt.
Diese Diskusion wurde früher schon zum Nunshaku geführt, als dieses verboten wurde. Ein zerlegte Nunshaku ist zwar IMHO nur eine Schnur und zwei paar Stöcke, trotzdem importiert kein mir bekannter Händler so etwas als zerlegtes Set. ;)

Wer es rechtsicher wissen möchte, kann ja das BKA fragen.



Blackhawk schrieb:
Oder man baut die Feder aus und nimmt es einfch mit nach D.Land.
Warum das nicht geht hat Beagleboy IMHO schon im zweiten Post beantwortet.


Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Blackhawk schrieb:
Tja, um bei der Physik zu bleiben:

Schwerkraft, bedeutet in dem Zusammenhang; dass die Klinge ganz von alleine rausfällt. Wenn es dazu eines schwungs aus dem Handgelenk bedarf, dann handelt es sich um Massenträgheit und nicht um Schwerkraft. Die Klinge fällt nicht heraus, sie würd geschleudert.
Ergo: nix mit Fallmesser

Nochmal nur für Dich Blackhawk:
Definition Fallmesser nach Anlage 1 des Waffengesetzes.

2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

El
 
@EL ,

lass es das bringt nix :teuflisch :glgl:

@Blackhawk man kann sich auch alles so auslegen wie man/ Blackhawk will.......... einfach Hammer :haemisch: :glgl:

sorry für OT ging aber jetzt nicht anders ..... :teuflisch
 
So, und wie sieht das Ganze jetzt aus, wenn ich als Beispielmesser das
CRKT Bladelock heranziehe ...?

Klinge arretiert/verriegelt im geschlossenen Zustand, löst durch Knopfdruck und kann durch Schwerkraft (bei loser Klingenachsenschraube) oder durch Schleuderbewegung (bei normal fester Klingenachsenschraube) geöffnet werden.

Ex Definition doch nun eine verbotene Waffe, oder?

Wird aber überall angeboten und verkauft ...

Eure Meinung hierzu?

Beste Grüsse,

Messerscout
 
messerscout schrieb:
Klinge arretiert/verriegelt im geschlossenen Zustand, löst durch Knopfdruck und kann durch Schwerkraft (bei loser Klingenachsenschraube) oder durch Schleuderbewegung (bei normal fester Klingenachsenschraube) geöffnet werden.

Ex Definition doch nun eine verbotene Waffe, oder?

Sehe ich genauso. Dazu gehören auch alle Plungelock Messer, die im geschlossenen/offenen Zustand nur ueber den Plunge gehalten werden. Auch die kann man kaufen ;)

Letztlich klärt sich vor Gericht, was legal ist und was nicht. Interessieren wuerde mich schonmal, inwieweit in zerlegtes Messer noch unters WaffG fallen soll. Die Gesetzgebung hats ja so mit Analogien, weil die die Entscheidung leichter machen. Und da wuerde ich tippen, ob zerlegt oder nicht, es bleibt ein Messer. Analog zu Schusswaffen, die eben auch nicht im zerlegten Zustand Dekowaffen werden, sondern so in einen funktionsunfähigen Zustand umgebaut müssen, dass es nicht reversibel ist. Also alle Klingen festschweissen, dann sinds fixed ;)

Wegen Umbau. Es findet sich sicher ein Messermacher in den US oder Österreich oder wo auch immer, der das macht. Nur fuer das Geld, kann ich mir dann gleich ein manuelles custom kaufen.

Gruesse
Pitter
 
messerscout schrieb:
So, und wie sieht das Ganze jetzt aus, wenn ich als Beispielmesser das
CRKT Bladelock heranziehe ...?
...
Ex Definition doch nun eine verbotene Waffe, oder?

Wird aber überall angeboten und verkauft ...

Genau wie das Böker Top Lock. Aber irgendwie ist da noch kein Groschen gefallen, glaube ich.
Vielleicht könnte man mal bei Böker nachfragen.



pitter schrieb:
Dazu gehören auch alle Plungelock Messer, die im geschlossenen/offenen Zustand nur ueber den Plunge gehalten werden.

Du meinst, in geöffnetem und geschlossenem Zustand, denke ich.
Sonst ist es ja eindeutig legal.
 
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