Hallo an alle Messerfreunde da draußen,
ich würde mich über Ratschläge und Tipps zu folgenden Problem freuen:
Ich lebe in Deutschland und dachte eigentlich, dass ich grundsätzlich informiert bin darüber was in Deutschland erlaubt ist was den Besitz von Klappmessern angeht. Nun habe ich vor ungefähr 4 Wochen ein CFK Ablya aus der Slowakei bestellt und hatte heute nach langer Wartezeit Post vom Zollamt. Das Paket wurde dort aufgegriffen und gegen mich nun ein Strafverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen §52 WaffG. Ich bin erstmal richtig erschrocken, ich hatte noch nie Probleme mit Polizei, Staat oder irgendetwas dergleichen und dann plötzlich das! Nach einiger "Nachrecherche" bin ich jetzt ziemlich verwirrt über das WaffG was Messer angeht. Kennt sich hier vielleicht jemand aus oder hat ähnliche Erfahrung gemacht? Meiner Meinung nach sollte das CFK Ablya nicht gegen das WaffG verstoßen (nur Besitz! Kein öffentliches führen)
Zu dem Messer:
Es ist ein Flipper mit framelock und hat eine Klingenlänge von 107mm (Angaben auf der Händlerwebsite). Es ist kein automatic oder in irgendeiner Form unterstützt durch ein Federmechanismus. Ein stinknormaler Flipper halt.
Bin immer noch schockiert und werde mir wohl rechtlichen Beistand holen.
Danke schon mal
Beste Grüße
Paul
ich würde mich über Ratschläge und Tipps zu folgenden Problem freuen:
Ich lebe in Deutschland und dachte eigentlich, dass ich grundsätzlich informiert bin darüber was in Deutschland erlaubt ist was den Besitz von Klappmessern angeht. Nun habe ich vor ungefähr 4 Wochen ein CFK Ablya aus der Slowakei bestellt und hatte heute nach langer Wartezeit Post vom Zollamt. Das Paket wurde dort aufgegriffen und gegen mich nun ein Strafverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen §52 WaffG. Ich bin erstmal richtig erschrocken, ich hatte noch nie Probleme mit Polizei, Staat oder irgendetwas dergleichen und dann plötzlich das! Nach einiger "Nachrecherche" bin ich jetzt ziemlich verwirrt über das WaffG was Messer angeht. Kennt sich hier vielleicht jemand aus oder hat ähnliche Erfahrung gemacht? Meiner Meinung nach sollte das CFK Ablya nicht gegen das WaffG verstoßen (nur Besitz! Kein öffentliches führen)
Zu dem Messer:
Es ist ein Flipper mit framelock und hat eine Klingenlänge von 107mm (Angaben auf der Händlerwebsite). Es ist kein automatic oder in irgendeiner Form unterstützt durch ein Federmechanismus. Ein stinknormaler Flipper halt.
Bin immer noch schockiert und werde mir wohl rechtlichen Beistand holen.
Danke schon mal
Beste Grüße
Paul