Ikea-Brotmesser verboten?

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12knife

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Im Ikea-Katalog bzw.auch im online-shop von Ikea ist bei den Küchenutensilien des Programmes "365+" ein Brotmesser mit L-förmig abgewinkeltem Griff im Angebot.
Verbotener Gegenstand? : (
Eure Meinung bitte.

12knife

(Sorry, ein Bild oder die URL habe ich hier nicht reingekriegt; evtl. kann da ein Moderator helfen)
 
11543_PE088856_S4.jpg


:D
 
auf welcher grundlage sollte es verboten sein? ist ja sicher nur einseitig geschliffen; und klappbar ist es auch nicht.
also auf den ersten blick würde ich sagen: erlaubt
 
Und wenn wir schon dabei sind, den gequirlten Schwachsinn des Waffengesetzes deutlich zu machen:
Was ist mit einem Fuchsschwanz? Faustmesser mit Wellenschliff?

Bis denne!
Frank
 
Last edited:
Hallo Leute,

sieht das Gesetz das nicht so, das die Klinge zwischen den Fingern rauskommen muß. Hier ist ja der Griff an einer Seite dran. :confused:
 
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind

2.1
Messer,
...
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Das liesse sich IMHO schon so auslegen das das Ding als Faustmesser gilt, ist halt die Frage ob zwischen quer und winkelig (und wie groß der Spielraum des winkels sein darf) unterschieden wird :confused:
 
Und was ist mit Wiegemessern? Die haben zwar einen geteilten Griff ;), der verläuft aber auch quer zur Klinge.
Hier ein Beispiel aus Solingen von einem großen Hersteller: Wiegemesser

Sicheln könnten auch verbotene Gegenstände sein - kommt drauf an, was man unter "quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff" versteht. :rolleyes:
 
Wieviel Grad ist "quer zur feststehenden Klinge"? Nur 90 Grad oder auch mehr bzw. weniger ?
 
Das würde mich auch mal interessieren. Falls quer = 90° wären ja alle Faustmesser mit minimal anderem Griff-Klingen-Winkel wieder legal. Falls quer = 90°(+-X°), wären o.g. Küchenmesser illegal.
 
2.1.3
Messer mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)

Gemeint sind hier natürlich nicht die Messer für an Parkinson Erkrankte und auch nicht das IKEA Brotmesser. Faustmesser ? Welches Messer wird denn nicht in der Faust geführt?

Es geht hier um Stoßdolche, wie sie im Wilden Westen bei Glücksspielern sehr beliebt waren und um deren moderne Varianten.
T-förmig! Wie Thomas Wahl schon schrieb: Die Klinge kommt zwischen den Fingern raus.

Ein Beispiel dafür, wie schlampig und unpräzise sich die "Macher" des neuen Waffengesetzes ausdrücken. Kein Wunder wenn es da zu Komplikationen mit dem Gesetzgeber kommt.

Bei dem IKEA Brotmesser kann ich mir kaum Vorstellen, daß man mit so einem Griff eine gute Kontrolle über die Klinge hat.
 
Hallo Bamboo-Jack,

was gemeint ist, ist glaube ich schon jedem klar.
Interessant ist aber, was aus diesem stümperhaften Gesetzestext alles gemacht werden kann.

Gruss
Horst
 
Unterabschnitt 2
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)

Demgemäß müßte ein "Brotmesser" auch bei diesem Waffengesetz außenvor bleiben, da ihm seinem "Wesen" nach der Waffencharakter fehlt.
Es geht hier zwar um verbotene Gegenstände, gemeint sind aber Gegenstände mit Waffencharakter und genau die fehlen bei einem Brotmesser.

Mich würde interessieren, wie ein Fachjurist die Sachlage einschätzt. Jedenfalls ist es wirklich eine Schande. Da formuliert ein hochbezahlter Personenkreis und produziert solch ein Chaos. Und das alles unter der Vorgabe, das alte Gesetz zu vereinfachen.

Gruß...Volker
 
Hüstel, die Faustmesserdefinition beszieht sich auf §1 Abs.2 Nr.2 Buchstabe b und da steht:
2. tragbare Gegenstände,
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
 
Und da sind wir wieder bei der Frage, ob das IKEA Brotmesser ein Faustmesser und damit ein verbotener Gegenstand ist. Im Sinne des Gesetzes sicher nicht, denn es richtet sich ja eigentlich gegen Stoßdolche. Im Wortlaut des Gesetzes eventuell schon, denn der Text ist stümperhaft bzw. nicht exakt genug formuliert.

Ich frage mich schon lange, warum der Gesetzestext des Waffengesetzes nur ausschließlich aus Worten, Buchstaben und Zahlen besteht. Jeder weis doch, daß man sich mit einem einzigen Bild oder einer Skizze oft besser und vor allem genauer ausdrücken kann, als mit vielen Sätzen.
 
Auch wenn da bestimmt schon mal was darüber gesagt wurde,aber

tragbare Gegenstände,die,ohne dafür bestimmt zu seien ...
bezieht sich eigentlich auf jeden normalen Werkzeugkasten.:irre:
 
eisensack,
Du hast es erkannt.
Diese Paragraphen und Durchführungsverordnungen sind so formuliert, daß Dir Judikative & Exekutive jederzeit ans Bein pi$$en können, wenn sie wollen. :mad: :(

Bis denne!
Frank
 
Last edited:
Eisensack, der Satz wie Du ihn zitierst ist so nicht vollständig. Es fehlt "und die in diesem Gesetz genannt sind", und im Gesetz sind keine Hämmer, keine Schraubenschlüssel und auch keine Kneifzangen genannt, aber eben Butterflies und Faustmesser.
 
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