Jo Gustavsson
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Hallo zusammen,
habe eine Vorladung zu einem Strafprozeß wegen des Besitzes zweier Wurfmesser erhalten. Zitat:
"STRAFBAR NACH §§ 52 Abs. 3 Ziffer 1, 54 WaffenG"
(Zufallsfund bei Inaugenscheinnahme meines Schlafzimmers während der Vollstreckung eines Durchsuchungsbefehls gegen meinen Mitbewohner).
Nach einem Strafbefehl über 400EUR, dem ich mit Hinweis auf das Waffengesetz widersprochen habe.
Naja, wollte mal fragen, ob sich jemand vorstellen kann, wieso der reine Besitz zweier Wurfklingen mit einer Gesamtlänge von etwa 15cm als Straftat gewertet werden kann. Die Teile sind so leicht, die halten nur beim Werfen auf eine Styroporplatte...🤔
Hat die Polizei keine Sachverständigen für sowas?
Jedenfalls scheue ich den Aufwand, wegen so einem Quatsch einen Anwalt zu beauftragen, das Waffengesetz scheint mir hinreichend eindeutig...
habe eine Vorladung zu einem Strafprozeß wegen des Besitzes zweier Wurfmesser erhalten. Zitat:
"STRAFBAR NACH §§ 52 Abs. 3 Ziffer 1, 54 WaffenG"
(Zufallsfund bei Inaugenscheinnahme meines Schlafzimmers während der Vollstreckung eines Durchsuchungsbefehls gegen meinen Mitbewohner).
Nach einem Strafbefehl über 400EUR, dem ich mit Hinweis auf das Waffengesetz widersprochen habe.
Naja, wollte mal fragen, ob sich jemand vorstellen kann, wieso der reine Besitz zweier Wurfklingen mit einer Gesamtlänge von etwa 15cm als Straftat gewertet werden kann. Die Teile sind so leicht, die halten nur beim Werfen auf eine Styroporplatte...🤔
Hat die Polizei keine Sachverständigen für sowas?
Jedenfalls scheue ich den Aufwand, wegen so einem Quatsch einen Anwalt zu beauftragen, das Waffengesetz scheint mir hinreichend eindeutig...