Illegaler Import - Grauimport

Hallo El Dirko und alle anderen!

Richtigerweise ist es kein Schadensersatz, sondern ein Aufwendungsersatz.
Seeeehr vereinfacht ausgedrückt geht es darum, dass der Importeur durch die berechtigte Abmahnung, für den Grauimporteur ein „Geschäft“ besorgt, ihn sozusagen daran erinnert, dass er das Zeug nicht verkaufen oder nicht mehr verkaufen darf, er möglicherweise weitere Verstöße begeht usw... Er erinnert ihn an seine Pflichten als redlichen Händler. Der Importeur tut juristisch also etwas für den Händler, er wird in seinem Pflichtenkreis tätig. Man spricht von einer „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Man geht davon aus, dass dies auch im Interesse des Händlers geschieht. Dann muss der Importeur natürlich auch nachweisen, welche Aufwendungen er gemacht hat um dieses „Geschäft“ für den Händler zu besorgen.
Wirkt ein bisschen konstruiert, aber so wird es teilweise begründet.

Im übrigen verweise ich auf den Beitrag von Cut; Stichwort:MagLite.

Frag´ dich mal durchs Forum und bei den Importeuren rum und ich wette, sofern du eine ehrliche und offene Auskunft bekommen solltest, dass es in Bezug auf den Schneidwarenhandel in D schon juristische Streitigkeiten zwischen Importeuren und Händlern gab, bei denen der ein oder andere Händler ´ne Menge Kohle abdrücken durften, weil sie ihre Waren eben nicht von den Importeuren bezogen haben. Wenn nicht, hat es der ein oder andere Importeur vielleicht schon mal versucht.
Ich habe es oben schon mal geschrieben, wenn ich ne Menge Geld dafür zu bezahlen habe Alleinimporteur zu sein, dann will ich, dass sich das rechnet. Ich werde selbstverständlich alles dafür tun, das die Ware bei mir bezogen wird. Wenn ich dann noch feststelle, dass mein Sortiment um ca. 30 – 80 Euro pro Artikel unterboten wird, dann interessieren mich halt die Vertriebswege und ich forsche halt mal nach.
Äußern wird sich hierzu im Forum niemand, das würde ich auch nicht, denn schließlich geht das auch niemanden etwas an!

Unterstellen will ich auch keinem Händler hier im Forum, dass er schon mal Probleme mit Acma und Co gehabt hat, noch will ich einem Importeur harte Geschäftspraktiken unterstellen.
Aber der Markt ist auch hier bestimmt sehr hart und vom drauflegen alleine kann niemand leben, zumindest die meisten Berufsgruppen nicht. :steirer: Kleiner Scherz!

Wie gesagt ich wette; nicht: ich weiss!!


Gruß und schönes WE

The Lem
 
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@TheLem:

Das finde ich aber merkwürdig - soll nicht heissen, dass ich Dir nicht glaube; ich finde es nur seltsam, dass "Alleinimporteure" mit so etwas durchkommen. Vielleicht fehlt mir das juristische Wissen. Für mich sieht das bislang nämlich so aus: Da bezahlt also einer eine Menge Geld extra, um als Einziger vom Hersteller in diesem Land beliefert zu werden, und hofft, dadurch ein Importmonopol zu haben. Dann merkt der "Alleinimporteur" aber, dass andere Händler über andere, legale Wege die gleiche Ware importieren. Anstatt nun einzusehen, dass er Mist gebaut hat und dass aus seinen Monopolhoffnungen nichts wird, versucht der "Alleinimporteur" stattdessen mit juristischen Winkelzügen die Konkurrenz auszumerzen.

Insofern habe ich bislang absolut kein Verständnis für den Alleinimporteur. Aber das kann ja wie gesagt an meinem Mangel an juristischem Wissen liegen. Warum darf der "Grauimporteur" nicht importieren, wenn er keinen Vertrag abgeschlossen hat, der ihm das verbietet, und seine Quellen auch nicht illegal handeln?

Björn
 
Hi Zakalwe!

Es geht nicht darum, das Zeug ins Land zu holen, sondern darum, dass das Zeug hier mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft wird und zwar am Importeur vorbei. Der Importeur hat nun einmal dafür bezahlt, einen Vertrag mit dem Rechteinhaber (Hersteller, Markenrechteinhaber) direkt oder über Zwischenhändler geschlossen. Davon profitieren beide. Der Hersteller hat einen seriösen Geschäftspartner, gesicherte Vertriebsstruktur usw., der Importeur verdient an den Verkäufen an die Kunden - auch über die im angeschlossenen Händler - mit. So kommen dann natürlich auch die höheren Preise irgendwann mal zustande.
Soll heißen, jedes Spyderco, das du in D bei einem Händler erwirbst, stammt von Böker oder Acma Reus, da das die beiden offiziellen Importeure sind. Die Händler sind "angeschlossen", es geht um Marktanteile. Wenn nicht, ist es ein "Grauimport". Der "Grauimporteur" spart sich halt die Zwischenschritte über den Importeur usw., er ordert direkt, dass darf er auch, spart Geld, aber der gewerbsmässige Verkauf geht dann halt dem Importeur auf den Senckel, da halt nur er die Rechte für ( den Vertrieb der ) die Marke in D hat.

Das mit der Geschäftführung ohne Auftrag steht im übrigen im Gesetz. (§677 ff. BGB) So von wegen "damit juristisch durchkommen" ;)

Vielleicht schreibt ja ein Händler was dazu, was in seinem Vertrag mit einem offiziellen Importeur drinnesteht, welche Erfahrungen er mit Importeuren gemacht hat, würde mich jedoch wundern, da das ja eigentlich niemanden zu interessieren hat.

Gruß

The Lem
 
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Ist Grauimport das richtige Wort für Eigenimport? Stört mich ein wenig, weil grau ja impliziert, dass es zusätzlich noch Weiss- (=legal) und Schwarz- (=na, was wohl...) Import gibt.

Insofern möchte ich mir keinen semi-legalen Import (=Grauimport?) anhängen lassen, wenn ich schlicht und ergreifend nur Eigenimport betreibe.

Keno
 
Hallo zusammen,
ich verfolge diesen thread mit Interesse und Verwunderung, - Verwunderung deshalb, weil ich nirgends eine Vereinbarung entdecken konnte, was denn unter Grauimport zu verstehen ist. Desweiteren könnte man auch mal feststellen, wer im Zuge des Exportierens/Importierens überhaupt in-die-Pflicht-nehmbare Vertragspartner sind und welche Vereinbarungen zunächst mal von den Vetragspartnern zu akzeptieren sind, um eine Grundlage für Vergehen zu schaffen. Das würde dreiviertel dessen was hier momentan unter Grauimporte eingereiht wurde auf die legale Seite rücken.
Man mag mich belehren, aber derzeit kann mich niemand als Grauimporteur belangen, selbst wenn ich mir in den USA einen Rucksack voller Buck-Messer kaufe, sie ordnungsgemäss nach Deutschland importiere und in Deutschland legal verkaufe, sofern ich damit keine vertragliche Vereinbarung mit meinen Vertragspartnern verletzt oder gegen bestehendes Handelsrecht oder nationales Recht verstossen habe.
 
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Hi nochmal!

Ich will nochmal auf den Beitrag von cut hinweisen, bezüglich der Maglite. Geht es um Rechte an einer Marke, handelt es sich um ein "absolutes Recht", wie z.B. das Eigentum. D.h. es wirkt gegenüber jedermann, dafür braucht es keinen Vertrag.
Rechte an einer Marke kann man durch Lizenzen übertragen. Das ist die Situation, wenn man gegen Plagiate vorgeht, hier liegt dann ein direkter Verstoß gegen Rechte an der Marke vor.
Geht es nur und ausschliesslich um den Vertrieb, kann ich es mir nur so erklären, dass jeder Zwischenhändler die mit dem Hersteller geschlossene Vereinbarung gewisse Vertriebsstrukturen zu berücksichtigen zum Gegenstand seiner eigenen Verträge macht. Das bedeutet jeder Weiterverkäufer kann nur diese Vereinbarung akzeptieren und und verpflichtet sich nur mit diesen Bedingungen weiterzuverkaufen oder so ähnlich...
Dadurch ergibt sich dann im Falle eines Verstoßes eine "Drittwirkung", auf die sich ein "Alleinimporteur" berufen kann. OB das so vertraglich geregelt ist, weiss ich nicht, man müsste den Vertrag sehen.


Aber noch einmal, hier geht es nur um den Import für den Weiterverkauf, also Gewinnerzielungsabsicht, Händler...,nicht privat Käufe.
Auch möchte ich noch einmal betonen, dass ich keinen Händler in eine "Grauimporteur" Ecke stellen will!


Gruß

The Lem
 
Hmm, ich hab das jetzt so verstanden:

weiß: beim jeweiligen Importeur kaufen und verkaufen...
grau: als "Endkunde" im Ausland kaufen und hier verkaufen....
schwarz: als "Händler" im Ausland kaufen und hier verkaufen...

Schwarz ist dann an den Vertriebsstrukturen vorbei, die sich der Hersteller für seine Produkte gedacht hat. In den Vertägen wird sicherlich auch geregelt sein, das zB der Vertrieb für Europa seine Ware nicht in Australien vermarktet, da gibt es gesondert einen. Und der Aussie nicht in Europa.

Wie man den Grauimport dann in den Vertägen zwischen Hersteller <-> verschiedenen Importeuren(gemeint sind die in Europa u. Australien....)
verhindert währe interessant. Ich kann mir vorstellen, das der Importeur angehalten ist seinen Händlern ins Buch zu schreiben: "Verkauf nach Timbuktu nur in haushaltsüblichen Mengen.."


Fälschungen mal aussen vor gelassen.

MfG
Martin
 
TheLem schrieb:
Ich will nochmal auf den Beitrag von cut hinweisen, bezüglich der Maglite. Geht es um Rechte an einer Marke, handelt es sich um ein "absolutes Recht", wie z.B. das Eigentum. D.h. es wirkt gegenüber jedermann, dafür braucht es keinen Vertrag.
Rechte an einer Marke kann man durch Lizenzen übertragen. Das ist die Situation, wenn man gegen Plagiate vorgeht, hier liegt dann ein direkter Verstoß gegen Rechte an der Marke vor.

Das ist klar, Plagiate verstoßen gegen das Markenrecht. Sie geben vor, etwas zu sein, das sie nicht sind. Aber, um das Beispiel stellvertretend aufzugreifen, eine Maglite ist eine Maglite. Warum sollte ich sie nicht als Maglite verkaufen dürfen, wenn ich sie legal erworben habe? Ich dürfte mich nicht "offizieller Maglite-Händler" nennen, klar. Das wäre ich ja auch nicht.
Aber Maglite hätte sein Geld ja an der Taschenlampe verdient, die Marke wäre bezahlt.
Irgendwo fehlt mir der logische Zusammenhang.

Anderes Beispiel: Tesa ist auch eine geschützte Marke. Und wenn man günstig aus Konkursmasse an 5 Paletten Tesaband kommen würde, dann dürfte man die nicht verkaufen? Wo sind die Grenzen?

Hier im Forum beschäftigen sich ja viele mit Importen, Juristen gibt es sicher auch eine Menge. Hunderttausende Einzelhändler müssen sich doch mit diesem Thema beschäftigen, um dem Ruin durch Abmahnungen und Verfahren zu entgehen. Irgendwer muß ja schonmal über die Betreffenden Gesetzestexte gestolpert sein oder über ein Merkblatt einer Marken-Interessenvertretung. Ich weiß nichtmal, wonach ich Googlen muß. In den Beiträgen hier geht es bisher immer nur um Vermutungen und Wissensbruchstücke.

Noch einh Beispiel:
Markenverletzung bei U.S.Polo

TheLem schrieb:
Geht es nur und ausschliesslich um den Vertrieb, kann ich es mir nur so erklären, dass jeder Zwischenhändler die mit dem Hersteller geschlossene Vereinbarung gewisse Vertriebsstrukturen zu berücksichtigen zum Gegenstand seiner eigenen Verträge macht. Das bedeutet jeder Weiterverkäufer kann nur diese Vereinbarung akzeptieren und und verpflichtet sich nur mit diesen Bedingungen weiterzuverkaufen oder so ähnlich...
Dadurch ergibt sich dann im Falle eines Verstoßes eine "Drittwirkung", auf die sich ein "Alleinimporteur" berufen kann. OB das so vertraglich geregelt ist, weiss ich nicht, man müsste den Vertrag sehen.

Das bringt uns ja leider nicht weiter. Verschiedene Theorien zu rechtlichen Konstrukten habe ich auch, aber nichts handfestes. Und irgendwie auch nichts, was allgemein passt.

stay rude
braces
 
Kleine Randbemerkung:

Der Begriff "Grauimport" ist seit langer Zeit ein feststehender Begriff im KFZ-Bereich und bezeichnet Fahrzeuge, die eben nicht über den offiziellen Importeur (der bei Fahrzeugen normalerweise immer eine Monopolstellung hat) nach D kommen, sondern die in Eigenregie von deutschen Händlern aus dem Ausland beschafft werden und hier ohne Werksgarantie günstiger verkauft werden.

Das anrüchige daran ist, daß dem Endkunden oft der Unterschied zu einem offiziell importierten Fahrzeug (technische Unterschiede, Teileversorgung, Garantieleistungen) nicht klar ist und natürlich auch nicht klargemacht wird.

Zudem zehren die Grauimporteure häufig von der durch den Importeur aufgebauten Infrastruktur (Händler- und Servicenetz etc.).

Künftige Konflikte werden in diesem Bereich wohl über die Markenrechte ablaufen.
 
Endlich, keine komplizierte Vertragsgestaltung ist notwenig, wir haben ein Gesetz und in dem von mir geschilderten Fall eine Markenrechtsverletzung:

http://www.internetrecht-rostock.de/markenimport.htm

Dann geht das eben über eine Lizenzvereinbarung, die der Markenrechtsinhaber mit dem Importeur geschlossen hat, wie Cut im Beispiel MagLite dargelegt hat.

Gruß

The Lem
 
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