Im Garten Messerwerfen?

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Hallo,
darf ich in meinem Garten messerwerfen?
Mehr Infos:Wohne in Bayern, Kunaimesser (Klingenlänge:9cm(feststehend)) , ich werfe auf eine selbstgebaute Holzscheibe mitten im Garten, mein komplettes Umfeld ist klar einsehbar. Nachbargarten nach Holzscheibe noch etwa 20m entfernt, auch dort ist alles klar einsehbar, also sehe ich wenn dort einer rumläuft und kann sofort das werfen einstellen.

Da die Olle von nebenan rumgemault hat was der Sch*** soll, kam mir der Gedanke, dass ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich das alles darf was ich da tue...

Ich finde leider keine eindeutige Literatur dazu, dort steht lediglich etwas über den besitz der Wurfmesser, demnach darf ich sie besitzen.
Wenn du mir helfen kannst, dann wäre ich auch für einen gesetzlichen Beweis sehr dankbar.

Lg
Blickfang
 
Du musst dafür Sorge tragen das die Wurfmesser dein Grundstück nicht verlassen können und niemand gefährdet wird.
 
Du könntest vielleicht Äxte werfen, die fliegen nicht so weit;)
Ein Gesetz dazu gibt es nicht direkt, nur eben, dass man keine Leute verletzen darf.
Du kannst ja mal nach den Regeln für die Wettbewerbe suchen,
da stehen auch Sicherheitsabstände dabei, die natürlich für dich nur Hinweise sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon gesagt wurde,wenn die Geschosse Dein Grundstück nicht verlassen können, darfst Du sogar auf Deinem Grundstück schießen......theoretisch, denn spätestens dann beginnt die Auslegung, wie das im Recht so üblich ist: "Zwei Juristen, drei Meinungen".
 
Die Sache hat mindestens zwei Seiten:
Einerseits darfst du innerhalb befriedeten Eigentums Messer aller Art führen und verwenden, sofern es sich nicht um "verbotene Gegenstände" handelt, andererseits könnte ein böswilliger Nachbar bei der Behörde einwenden, er fühle sich bedroht oder zumindest gefährdet.

Dabei spielt zunächst keine Rolle, dass du den Nachbarn tatsächlich weder bedrohst noch gefährdest, ein latentes Bedrohtheitsgefühl wird oft unangemessen aufgebauscht. Sollte sich der Nachbar an die Ortspolizeibehörde wenden, werden die Beamten dir mit Sicherheit einen Besuch abstatten um sich ein Bild von der "Gefährdungslage" zu machen. Da (vermutlich) nichts dramatisches festgestellt wird, erfolgt über den Besuch nur ein Eintrag im Computer. Dieser Eintrag könnte sich eines Tages möglicherweise negativ auswirken...

Es wäre vielleicht besser, im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ein Prozedere zu vereinbare
Außerdem könntest Du auf deiner Ortspolizei vorsprechen und fragen, ob man im Garten Messer werfen darf...
Dieser Schachzug könnte eine Beschwerde des Nachbarn von vornherein abschwächen...




gruss
tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre vielleicht besser, im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ein Prozedere zu vereinbare
Außerdem könntest Du auf deiner Ortspolizei vorsprechen und fragen, ob man im Garten Messer werfen darf...
Dieser Schachzug könnte eine Beschwerde des Nachbarn von vornherein abschwächen...

Das werde ich dann wohl machen. Mit den Nachbarn haben wir ein sehr ungutes Verhältnis, somit fällt das Gespräch aus. ;)

Aber rein theoretisch ist es ja möglich, dass die Messer das Grundstück verlassen, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Oma von nebenan im Garten vom Blitz getroffen wird... :haemisch:
 
Außerdem könntest Du auf deiner Ortspolizei vorsprechen und fragen, ob man im Garten Messer werfen darf...
Dieser Schachzug könnte eine Beschwerde des Nachbarn von vornherein abschwächen...

Und was wird wohl die Polizei auf die Frage antworten, wenn es gar kein Gesetz hierüber gibt? In diesem Fall kann auch niemand etwas über rechtliche Grundlagen hierzu äußern. Sicher ist nur, dass die Gefährdung anderer ausgeschlossen sein muß.

Neben der Ortspolizei kann man natürlich auch beim Ordnungsamt oder vielleicht einen im Waffenrecht versierten Anwalt fragen. Dort bekommt man dann auch die Antworten, welche Sicherheitsabstände einzuhalten sind, oder ob Schutzwände aufgestellt werden müssen. Man könnte sich aber auch grob an den Sicherheitsbestimmungen für den Bogen- oder Armbrustsport orientieren.

Gruß
Gerhard
 
Gibt es in dem Garten keine andere Möglichkeit für eine Wurfbahn?
Ich schiesse in Garten Bogen und Schleuder, aber nur so das ich gegen eine Wand schiesse und kein Pfeil/Kugel woanders hinkann.
Dazu noch eine tiefe Scheibenposition und es kann wenig passieren.

In Richtung eines Nachbargrundstückes zu werfen halte ich für keine gute Idee, egal ob das nun 10, 20 oder 50 Meter weg ist,
das ist schlechter Stil.
 
In Richtung eines Nachbargrundstückes zu werfen halte ich für keine gute Idee, egal ob das nun 10, 20 oder 50 Meter weg ist,
das ist schlechter Stil.

Wohin dann, wenn man in einer Stadt wohnt? Nicht jeder hat ein Grundstück am Stadtrand oder gar ein Grund auf dem Land/ im Wald. :confused:
 
Hallo,


Wenn also sichergestellt ist, dass bei der Ausübung des Sports niemand anderes gefährdet wird, steht dem Messerwerfen nichts im Wege. Eine Beschwerde bei der Polizei oder dem Ordnungsamt wird dann ins Leere laufen, bzw. die Nachbarn werden darüber aufgeklärt, dass die Ausübung des Sports legitim ist.

Gruß
Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Zum Beispiel genau in die andere Richtung??:D

Wo bitte lebst du? da ist dann das Grundstück des anderen Nachbarn???!! :super::super::super:


Also für jemanden, der das in zukunft lesen wird, hier die Fakten.

Klingenlänge der "Wurfmesser" 9cm. Folglich fallen sie nicht unter das Waffengesetz, somit handelt es sich viel mehr um einen artistischen Wurfgegenstand(vergleichbar mit einem Ball :hehe:).
Anruf bei der örtlichen Polizei, die mich direkt zum Landratsamt zur Waffenabteilung weiterleitet, da es zum Messerwerfen selbst keine Gesetzesgrundlage vorliegt.

Dort angekommen werde ich auch darauf aufmerksam gemacht, dass es dazu keine gesetzlichen Anforderungen gibt, die eingehalten werden sollen. Somit solle ich nur darauf achten, dass die artistischen Wurfgegenstände keine Dritten gefährden und zusätzlich hab ich Sorge zu tragen, dass sie mein Besitz nicht verlassen.

Also, kann die Alte von drüben sich nurnoch beschweren, weil sie sich bedroht fühlen könnte.:jammer: Was dann wohl beim Besuch der Polizei geklärt werden dürfte, wobei das dann individuell zu beurteilen ist.

Also liebe Messerwerfer: Haut rein!! :boxing::boxing::boxing::boxing:
 

Wo bitte lebst du? da ist dann das Grundstück des anderen Nachbarn!!

Genau des anderen Nachbarn, genau des Nachbarn der (hoffentlich) keine Beschwerden hat.
Zeig "der Alten" Dame den Rücken (wollte wohl Oliver wohlwollend damit zum Ausdruck bringen), und wirf in die Richtung des Nachbarn von dem Du uns noch nichts erzählt hast...
 
Blickfang schrieb:
Klingenlänge der "Wurfmesser" 9cm. Folglich fallen sie nicht unter das Waffengesetz, somit handelt es sich viel mehr um einen artistischen Wurfgegenstand(vergleichbar mit einem Ball)
Aufgrund welcher Information bzw. Gesetzeslage ist diese Folgerung erfolgt? Quellen bitte.


Bis denne!
Frank
 
Smü schrieb:
Es gibt auch Messer <9cm, die waffenrechtlich interessant sein können.
Nur bei Springmessern und die sind als Couteau Volant nicht relevant. Bitte nicht vom Thema abschweifen. Hier geht es um Messerwerfen.

Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 9 cm sind wurftechnisch eher für Zimmerwurfstände geeignet. Wenn die Gesamtlänge 9 cm beträgt, würde ich damit maximal in der Badewanne die gelben Quietscheentchen bewerfen.
Bei beiden Versionen sollte sich der Threadstarter aufgrund der mangelnden Masse der Messer bei den erwähnten 20 m Abstand bis zur Grundstücksgrenze keine Sorgen machen, daß diese in der Sonntagstorte vom Nachbarn landen.

@Blickfang
Frag die charmante Nachbarin, ob sie mitspielen will. Früher war im Varieté und Zirkus während der Messerwerfernummer als Höhepunkt die rotierende Scheibe mit der draufgeschnallten Dame durchaus gebräuchlich. Gerüchten zufolge war diese (die Dame, nicht der Drehteller) aus naheliegenden Gründen nie die Ehefrau des Werfers.

Ich wiederhole meine Frage an Dich:
Blickfang schrieb:
Klingenlänge der "Wurfmesser" 9cm. Folglich fallen sie nicht unter das Waffengesetz, somit handelt es sich viel mehr um einen artistischen Wurfgegenstand(vergleichbar mit einem Ball)
Frank schrieb:
Aufgrund welcher Information bzw. Gesetzeslage ist diese Folgerung erfolgt? Quellen bitte.


Bis denne!
Frank
 
Nur ne kurze Zwischenfrage: Dolche sind doch waffenrechtlich relevant, egal welche Länge, oder? Tatsächlich hatte ich eher an sowas gedacht, als ich frug. Von Linder gibt es da was ganz furchbares, das ich eventuell mal besessen haben könnte.
 
So sieht das aus. Für die ursprüngliche Frage des Threadstarters bezüglich Messer-, Dolch-, Axt-, Kettensägen- oder Machetenwerfen im eigenen Garten ist die Schiller-Frage irrelevant.


Bis denne!
Frank
 
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