Importrechner in neuer Version und veränderter Form

Andreas

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Da hier im Forum immer wieder Fragen zum "Was kostet es, wenn ich ein Messer aus dem Ausland bestelle" auftauchen, habe ich den Importrechner noch mal etwas umgestrickt. Vielen Dank an bjw/[sp] für die Hilfe dabei!
Zu finden ist das Ding jetzt online im Internet unter: Importrechner V3.x

Ein paar Links mit Informationen sind unten unter Quellen angegeben. Da kann man sich auch die Berechnung der Werte anschauen.
Folgendes habe ich bei der Berechnung der Werte "vereinfacht":
Es wird in dem Importrechner nicht zwischen den "Beförderungskosten innerhalb der EG" und "außerhalb der EG" unterschieden.
Das Feld "Sonstiges" kann bei Bedarf mit einem Prozentsatz gefüllt werden, z.B. um einen Strafzolll aufzurechnen. Dieser Strafzoll wird im Importrechner auf die Summe "Zollwert" + "Zoll" + "EUSt" aufgerechnet. Ich hoffe, das ist so richtig. Irgendwie habe ich da nichts im Netz gefunden. Falls jemand dazu Informationen hat, wäre ich dankbar, wenn ich sie bekommen würde. Falls die aktuelle Berechnung des Strafzolls nicht paßt, änder ich das dann entsprechend.
Und zum Schluss: DAS GANZE IST OHNE GEWÄHR!!!!
 
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Der kommt gerade recht :D :super:

..aber was heisst ohne Gewähr ? Wo bleibt der Spass wenn ich Dich nicht verklagen kann ??? :glgl: :irre: :teuflisch :D
 
Vielen Dank an Stefan vom Toolshop für die Aufklärung mit dem Strafzoll!
Folgende Formel ist jetzt im Importrechner drin:

(Zollwert + (% Zollsatz + % Strafzoll) + % EUSt
 
Super, :super: :super:

Vielen herzlichen Dank Andreas, den Umrechner kann man immer wieder gut gebrauchen, vorallem so rechenfaule Leute wie ich.

Danke

Tokee
 
Hocker schrieb:
Äääääh, aber Strafzoll (USA) gibt's doch aktuell nicht, oder ? :confused:

Ich dachte, ich baue die Option unter "Sonstiges" mit ein. Man weiß ja nie. Standardmäßig sollte der Wert dort auf "0" stehen. Aber man weiß ja nie ;)
 
Ich hätt da nochmal 'ne Laienfrage....

Gab's da nicht eine Art Freibetrag ? Quasi ein Betrag unterhalb dessen man nicht verzollen muss ?

Hocker
 
Hocker schrieb:
...

Gab's da nicht eine Art Freibetrag ? ...

http://www.zoll.de/faq/index.html#Wertgrenzen

Die bekannteste und am meisten zitierte Freigrenze ist wohl die von "45€ für Sendungen von Privat an Privat". Aber wie es eben da steht, von Privat an Privat. Das gilt eben nicht für Händler an Privat. Für "Händler an Privat" scheint es keinen Freibetrag zu geben. Jedenfalls habe ich keinen finden können.
 
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