Irreführende Herkunftsbezeichnungen bei Messern

ebenezer

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Hallo zusammen,
mir fällt auf, dass besonders im Kleinanzeigenbereich immer häufiger Küchenmesser angeboten werden, bei denen es sich offensichtlich um chinesische Klingen handelt, die Messer aber dann entweder als deutsche Handarbeit deklariert werden, oder aber als japanisch Phantasiemarke gelabelt werden, die eine japanische Herkunft vortäuscht.
Ich frage mich dann immer, wo da die Grenzen der Legalität sind, und ab wo man einschreiten kann.
Ich fürchte, wenn in Deutschland ein handgearbeiteter Griff an eine chinesische Großserienklinge geklebt wird, darf das Messer schon als deutsche Handarbeit verkauft werden.
Ist das so?
Im anderen Fall werden Messer mit "Shimizu Japan" gelabelt. Da vermute ich sogar, dass die Messer Japan nie gesehen haben, sondern einfach diese Aufschrift als Markenbezeichnung erhalten haben.
Es ärgert mich echt, wie gutgläubige Kunden da in die Irre geführt werden.
Kennt jemand von euch die Rechtslage in solchen Fällen?
 
Exakte Definition "Made in Germany" gibts keine. Grob gesagt, entscheidend ist die "maßgebliche Produktion in Deutschland", die "Endmontage in Deutschland" und ein "entscheidender Wertschöpfungsanteil in Deutschland".
Komponenten dürfen zugekauft werden, allerdings dürfen sie nicht "maßgeblich" für die Eigenschaften sind. Also die Klinge würde ich schon als maßgeblich ansehen, selbst wenn das Finish in Deutschland erfolgt. Natürlich kann man auch sagen, die Rohlinge werden ja erst am Ende zu Messern, auch die besten Rohlinge kann man versauen...
 
Für Herkunftsbezeichnungen in Europa gibt es Regeln zum Binnenmarkt, besonders enge zu "regionalen" Produkten. Für Importe gelten die allerdings nicht.
 
Komponenten dürfen zugekauft werden, allerdings dürfen sie nicht "maßgeblich" für die Eigenschaften sind.
Quelle? Warum nicht? Analogien hinken immer etwas, ;) aber ich analogiere mal Uhren: Du kannst problemlos "Made in Germany" auf ne Uhr schreiben, wenn die ein Werk aus der Schweiz (oder Japan oder China) hat. Passiert millionenfach und wenn das nicht erlaubt wäre, hätte das der Wettbewerb ziemlich sicher schon durchgeklagt.

Ich kenne keine wenigstens einigermassen genaue Definition für "Made in Germany" (im Gegensatz zu "swiss made", aber das hat seine eigenen Probleme). Falls es eine irreführende Bezeichnung ist, ist das laut UWG verboten. Aber ab wann eine Bezeichnung irreführend ist, ist damit nicht geklärt. Nebenbei gibt das UWG dem Käufer idR kein Rechtsmittel in die Hand.

Selbst wenn man "Made in Germany" irgendwie definiert, etwa 60% Wertschöpfung muss in D stattfinden, analog "swiss made"
- hast Du das Problem, dass es bei billigen Komponenten ausreicht, wenn die jemand hier zusammenbaut und verpackt ;)

Ich würds ja anders machen. Wenn mich ein Produkt interessiert und ich will wirklich wissen wo das Ding oder die Teile herkommen, frag ich den Verkäufer. Gibt er falsche Angaben hat er schnell ein Problem. Würde nur ein Idiot machen. Janu..schon klar. Sagt er nix, ist das auch eine Antwort.

Die Märchenerzählerei auf Webseiten, Verkaufsplattformen geht mir auch auf den Sack, ack. Das wenigste davon ist allerdings "verboten", weil wischiwaschischwammi. Auch wenn jeder, der sich auskennt weiss, was Sache ist.

Pitter

edit: Wer ein paar Entscheidungen deutscher Gerichte lesen will, kann hier mal in die Suche einsteigen: OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - I-20 U 110/10 (OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - I-20 U 110/10 - dejure.org (https://dejure.org/2011,944))
 
Zuletzt bearbeitet:
Shimizu (cutlery) ist ein multi Unternehmen in Seki. Ob die aber Messer herstellt keine Ahnung. Eher vertreiben, in Seki gibt's ja genug Stanzschmieden.
Oder doch chinesisch - dann verwenden die den Namen einer Stadt in Japan.
Oder es wird versucht Ähnlichkeit mit dem Hersteller Shizu Hamono herstellen.
I woas ned.


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"entscheidender Wertschöpfungsanteil in Deutschland"
Wenn bei einem offshore OEM-gefertigten Teil eine Qualittätssicherungskontrolle hier erfolgt, dürfte damit oft schon der überwiegende Teil der Gesamtwertschöpfung hier liegen. Und im Endkundenpreis im Einzelhandel ist ja auch noch die Wertschöpung drin, das Teil hierzulande logistisch zu behandeln und zum Einzelhandlsgeschäft oder Auslieferungslager zu transportieren, was schnell mal teurer ist, als der Einkaufspreis des Produktes.
 
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