Hallo zusammen,
mir fällt auf, dass besonders im Kleinanzeigenbereich immer häufiger Küchenmesser angeboten werden, bei denen es sich offensichtlich um chinesische Klingen handelt, die Messer aber dann entweder als deutsche Handarbeit deklariert werden, oder aber als japanisch Phantasiemarke gelabelt werden, die eine japanische Herkunft vortäuscht.
Ich frage mich dann immer, wo da die Grenzen der Legalität sind, und ab wo man einschreiten kann.
Ich fürchte, wenn in Deutschland ein handgearbeiteter Griff an eine chinesische Großserienklinge geklebt wird, darf das Messer schon als deutsche Handarbeit verkauft werden.
Ist das so?
Im anderen Fall werden Messer mit "Shimizu Japan" gelabelt. Da vermute ich sogar, dass die Messer Japan nie gesehen haben, sondern einfach diese Aufschrift als Markenbezeichnung erhalten haben.
Es ärgert mich echt, wie gutgläubige Kunden da in die Irre geführt werden.
Kennt jemand von euch die Rechtslage in solchen Fällen?
mir fällt auf, dass besonders im Kleinanzeigenbereich immer häufiger Küchenmesser angeboten werden, bei denen es sich offensichtlich um chinesische Klingen handelt, die Messer aber dann entweder als deutsche Handarbeit deklariert werden, oder aber als japanisch Phantasiemarke gelabelt werden, die eine japanische Herkunft vortäuscht.
Ich frage mich dann immer, wo da die Grenzen der Legalität sind, und ab wo man einschreiten kann.
Ich fürchte, wenn in Deutschland ein handgearbeiteter Griff an eine chinesische Großserienklinge geklebt wird, darf das Messer schon als deutsche Handarbeit verkauft werden.
Ist das so?
Im anderen Fall werden Messer mit "Shimizu Japan" gelabelt. Da vermute ich sogar, dass die Messer Japan nie gesehen haben, sondern einfach diese Aufschrift als Markenbezeichnung erhalten haben.
Es ärgert mich echt, wie gutgläubige Kunden da in die Irre geführt werden.
Kennt jemand von euch die Rechtslage in solchen Fällen?