Ist des Messerschmieds Design geschützt?

Speedy

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Mich beschäftigt nun seit Monaten dieses Thema, es hat in einem anderen Forum zu heftigen Meinungsverschiedenheiten geführt.

Wenn es Messerschmied ein Messer entwirft und fertigt, darf es dann von kommerziellen Messerherstellern "kopiert" werden?

Um den Fall konkret zu nennen: Es geht um Gil Hibbens Rambo III Bowie. Hibben hat sich 1988 das Design patentieren lassen. Er hat die offiziellen Repliken von der Firma United Cutlery produzieren lassen.

Nun ging im Vorjahr UC in Konkurs, die Rechte auf den Namen "Rambo" kaufte Master Cutlery. Seitdem produziert MC die offiziellen Rambo III und IV Repliken. United hat kürzlich wiederaufgemacht und produziert wieder das Bowie aus Rambo III und auch die neue Rambo IV Machete, allerdings mit dem Schriftzug "Hibben III" und "Hibben IV".

Laut Meinung Linda Hibbens (Gil's Frau) und ihrer Anhänger ist das, was MC macht, Diebstahl, denn Gil hätte nur United mit der Produktion der Repliken beauftragt. Andere wiederum meinen, dass der, der die Rechte auf die Filmserie besitzt, die Messer reproduzieren darf. Es wurden ein anderer Messermacher durch dessen (verärgerte) Frau vertreten, dem sein Design ebenfalls von MC ungerechtfertigt nachgebaut wird.

Ich finde das irgendwie komisch, denn die Survival-Style Messer, die es zu Millionen oder noch mehr gibt, basieren doch alle irgendwie auf Jimmy Lile's Messern. Wieviel von einem Messerdesign kann sich der Macher und Erfinder denn sichern?

Was meint Ihr denn dazu?:confused:
 
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Was meint Ihr denn dazu?:confused:
Nun, US-Patente und deren Handhabung sind eine Geschichte für sich...
Patente und Urheberrechte ansich sind eine Geschichte für sich...
Diskussionen darüber werden auch hier geführt, sind auch eine Geschichte für sich...

Dee een sächt so, de anner sächt anners...
Wat de een sien Uul is de anner sien Nachtigall...

:glgl::hmpf:
 
Was meint Ihr denn dazu?:confused:

Nichts. Schon deshalb nicht, weil hier keiner die Verträge auf dem Tisch hat. Irgendweas wird ja wohl vereinbart worden sein. Was weiss ich, was die an wen für Rechte abgetreten haben und wie die Rechtslage in den USA ist.

Für D gilt das, was im Urheberrecht steht. Und das, was vertraglich wirksam vereinbart wurde.

Wieviel man sich "sichern" kann? Ja man kann. Wieviel - kommt darauf an. Auf den Einzellfall. Nein, das kann man nicht genauer sagen.

Pitter
 
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