Ist von 42a auch die Scheide betroffen?

JohnDoe

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Guten Tag alle zusammen,

ich habe mich schon seit längerem mit dem Waffengesetz bezüglich Messern beschäftigt. Ich habe die Suchfunktion genutzt und auch das Internet durchforstet, doch keine Antwort gefunden. Kann bei einem Verstoß gegen den §42a auch die Messerscheide eingezogen werden? Bei mir stellt sich die Frage,da ich Scheiden ähnlich der von Spec.-Ops nutze und diese auf andere Messer umstellen könnte.

Liebe Grüße John
 
Ich kann keinen besonderen Rechtsgrund für eine Sicherstellung oder gar Beschlagnahme einer Scheide erkennen. Eine Sicherstellung wäre nach polizeirechtlicher Generalklausel natürlich trotzdem möglich, wenn in dem konkreten Fall von dieser eine Gefahr ausginge, die Hoheitsträger ggf. dadurch abwehren dürften. Ohne Sicherstellung oder ggf. auch eine Beschlagnahme wäre es rein faktisch enorm schwer, sie später irgendwann mal einzuziehen, wenn du sie nicht freiwillig rausgibts.

Ansonsten kannst Du gegen eine Messereinziehung ja Rechtsmittel einlegen, die dürften dann dann ggf. eine Scheide mit erfassen, falls die doch mit sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.
 
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