Guten Tag alle zusammen,
ich habe mich schon seit längerem mit dem Waffengesetz bezüglich Messern beschäftigt. Ich habe die Suchfunktion genutzt und auch das Internet durchforstet, doch keine Antwort gefunden. Kann bei einem Verstoß gegen den §42a auch die Messerscheide eingezogen werden? Bei mir stellt sich die Frage,da ich Scheiden ähnlich der von Spec.-Ops nutze und diese auf andere Messer umstellen könnte.
Liebe Grüße John
ich habe mich schon seit längerem mit dem Waffengesetz bezüglich Messern beschäftigt. Ich habe die Suchfunktion genutzt und auch das Internet durchforstet, doch keine Antwort gefunden. Kann bei einem Verstoß gegen den §42a auch die Messerscheide eingezogen werden? Bei mir stellt sich die Frage,da ich Scheiden ähnlich der von Spec.-Ops nutze und diese auf andere Messer umstellen könnte.
Liebe Grüße John