ital. Stilettos in Deutschland kaufen?

JuMe

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Guten Abend,

wenn ich die neuen Richtlinien des Waffengesetzes richtig verstanden habe, dann dürfen Springmesser jetzt ja wieder so schmal sein wie sie wollen!
Demnach dürften die italienischen Stiletto Springmesser bis 8,5 cm Klingenlänge ja wieder legal sein.
Da ich unheimlich gerne so ein Messer für meine Sammlung hätte, würde mich interessieren, ob diese Messer wieder in irgendeinem deutschen Shop vertrieben werden oder wo ich sonst so ein Teil herbekommen könnte.

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß
Silent
 
Doch doch, das scheint nach jetzigem Recht nun keine Rolle mehr zu spielen
http://messerforum.net/showpost.php?p=519655&postcount=5

PS: Ich glaube, so einen Mafia-Zahnstocher würde ich mir dann auch mal zulegen

Die (deutschen) Händler werden sich wahrscheinlich nicht gleich mit den Dingern bestückt haben, weil die Situation momentan ja sowieso eher schwierig ist. Österreiche Händler könnten eine Ausweichmöglichkeit sein
 
Dass ich Springmesser nicht führen darf, ist mir natürlich auch klar!
Es geht wirklich nur um den Besitz, eben als Ergänzung meiner Sammlung.
Ich war auch schon auf der Homepage von Frank Beltrame und finde seine Messer sehr schön!
Wisst ihr noch mehr Hersteller dieser Messer?
Und in welchen österreichischen Shops kann man die kaufen? Ich habe bis jetzt nur www.knifeshop.com gefunden.

Gruß
Silent
 
Hier gibt es etwas passendes aus dem Nachbarland.

Über Qualität von Shop und Messer kann ich keine Angaben machen, aber mal zur ersten Orientierung taugt es vielleicht.

@ Schickser: Ein sizzilianischer Maskenball in der Pizzaria wäre vielleicht sogar ein legal Reson für das Führen :D ...

PS: @ JuMe Seh gerade, dass Du den Shop schon entdekct hast...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir nicht, warum sollte das denn so sein? Und jetzt bitte nicht antworten, ohne die entsprechende Stelle im WaffG und den Anlagen dazu, als Quelle anzugeben

Pitter

Da du hier der Chef bist, gehe ich eigentlich davon aus, dass du mehr Ahnung davon hast als ich... sonst würdest du mir ja auch nicht widersprechen.

Auf der "Rechtslage-Seite" hier im Forum steht jedenfalls:

2.1 Messer mit einhändig feststellbarer Klinge

Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Die Verriegelung verhindert das unbeabsichtigte Einklappen der geöffneten Klinge und schützt dadurch den Benutzer vor Verletzungen.

Die am weitesten verbreiteten Öffnungsmechanismen sind:

Daumenpin oder Daumenstift, ein seitlich an der Klinge angebrachter Metallstift, mittels dem man mit dem Daumen die Klinge öffnen kann
Daumenloch oder Öffnungsloch, ein in die Klinge gebohrtes Loch oder eine Ausfräsung, in die man mit dem Daumen greifen kann
Flipper, aus den Messergriffen herausstehende und mit der Klingenachse verbundene Öffnungshebel
Federmechanismen wie sie bei Automatikmessern (Springmessern) zu finden sind
Federunterstützte Öffnungsmechanismen, so genannte „Assisted-Opening“ Systeme

Wenn ich das jetzt mal als Anhaltspunkt nehmen würde, dann wäre das Führen von Springmessern in der Öffentlichkeit verboten, oder irre ich mich?

BTT: kann sonst noch jemand Quellen für Stilettos nennen?

Gruß JuMe
 
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Jesses...........:rolleyes:
Ja, grundsätzlich ist das Führen von einhändig feststellbaren Taschenmessern verboten. Und zu denen zählen nun mal auch die Springer bis 8,5cm Klingenlänge (die längeren sind eh seit 2003 verboten).

Liest man jetzt §42a, stellt man fest, dass es auch Ausnahmen gibt.

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Und da wir, wenn wir ein Messer führen, ein berechtigtes Interesse haben, ist es ohne Belang, ob wir dieses Interesse nun mit einem Springer oder einem anderen Einhänder verfolgen.

Willi

Edit: Ok, Steffen war schneller. Aber dafür habe ich mehr Text :p
 
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Ja das habe ich mir auch schon vorher alles durchgelesen...
Allerdings ist das mit dem "berechtigten Interesse" natürlich so eine Sache!
Mein Interesse jeden Tag eins meiner Messer mitzunehmen ist Schneiden aller Art (Nahrung, Verpackung, was auch immer) und Selbstverteidigung...
Ich brauche das Messer jetzt nicht "beruflich" oder dergleichen, deshalb wird es in jedem Fall schwer sein das einem Ordnungshüter glaubhaft darzustellen.

Das ist allerdings nicht das Thema in diesem Thread, daher bitte ich weiterhin um Bezugsquellen für Stilettos!

Gruß
JuMe
 
Mein Interesse jeden Tag eins meiner Messer mitzunehmen ist Schneiden aller Art (Nahrung, Verpackung, was auch immer) und Selbstverteidigung...
Vorsicht, das letzte Wort ist ein Reizwort, das garantiert kein Ordnungshüter als berechtigtes Interesse anerkennt. Stattdessen dürfte das Reizwort bewirken das dein Messer ruckzuck weg ist.

Gruß, Bernhard
 
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