Jagdlampen sind keine Waffen

naturelle

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Moin,

ich weiss nicht, ob es hier schon bekannt ist, es möge einer der Mods in einen sinnvolleren Bereich verschieben, wenn es hier falsch ist. Ich denke, für einige hier dürfte das Urteil interessant sein:
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Hallo,

armes Deutschland. Im Ausland macht sich darüber keiner Gedanken. Die Frage ist ja was ist besser:

Das Wild anleuchten und gezielt erschiessen --- oder --- bei schlechten Licht nur anschiessen.
 
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Dank für den Link. Das ist echt alles nur noch traurig...
ich will auch gar nicht weiter drüber nachdenken, hat eh keinen Sinn und
ist auch bald Feierabend! :irre:
 
Die haben echt einen an der Waffel!

Ich kann nur sagen, dass ich besonders in solchen Momenten/Situationen froh bin, Ösi zu sein......
 
Hat das überhaupt einer gelesen? Da steht nicht, dass Jagdlampen an der Waffe erlaubt sind, sondern dass eine fernausgelöste Lampe nicht nur aufgrund eines möglichen Einsatzbereiches verboten sein kann. Im speziellen Fall kann eine solche Lampe auch Fotographen dienen, und ist daher nicht generell zu verbieten. Aber als Zielscheinwerfer auf der Waffe bleibt es dennoch verboten.

Zitat aus obigem Link:

Zur Begründung verwies es auf die Anlage 2 zum Waffengesetz, in der «für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, z.B. Zielscheinwerfer» als verbotene Waffen bezeichnet werden. Der an keinen bestimmten Adressaten gerichtete Bescheid wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den angefochtenen Bescheid als zu unbestimmt aufgehoben, da das gleiche Lampenset statt als Jagdlampe auch in einem Fotomagazin als Kamerazubehör angeboten werden könne. Das BVerwG hat die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.


Fazit bleibt dass Zielscheinwerfer verboten sind (also Lampen an der Waffe montiert) - aber ein Feststellungsbescheid nicht pauschal gegen Lampen ergehen kann die theoretisch dafür nutzbar wären. Der Fotograph darf die Lampe so nutzen, der Jäger nicht. Anders als bei Gegenständen die klar unter das WaffG fallen ist daher Besitz nicht strafbar, aber die Nutzung im Sinne des Gesetzes.
 
Hallo,

habe vor ein paar Wochen meine Eagletac M2C4 vom Zoll geholt.

Die Dame knallte mir unhöflich einen cutter hin und forderte mich nicht weniger unhöflich auf die Sendung zu öffnen.

Als ich dann den grauen Eagletac-Karton öffnete zog sie mir alles aus der Hand und fasste merkwürdig zielstrebig nach einem kleinen weißen Zettel.
Das war das auf ca. DIN-A7 zusammengefaltete "Instruction Manual".

Dann schaute sie mich sehr ernst an und sagte:

"Das ist doch ein Waffenteil !"

Das verneinte ich.

Darauf sie: "Aber es lässt sich doch an eine Waffe montieren!"

Wurde wiederum von mir verneint mit der Ergänzung es läge ja gar keine Halterung bei.

Sie wieder: "Aber die Halterung können sie ja anderweitig erwerben!
Hier (sie zeigte auf den kleinen weißen Freßzettel...) steht "Military Models"

Wurde von mir wieder verneint. Es gäbe dafür keine Waffenhalterung.
Ergänzend noch die Bemerkung von mir, ob man denn seit neuestem keine Taschenlampen erwerben dürfte, für die im Ausland Halterungen angeboten werden...

Sie verschwand mit wichtigem Gesichtsausdruck (und meiner Taschenlampe) am PC und begann im Internet zu recherchieren. Nach ca. 20 Minuten kam sie dann wieder rüber mit den Worten:

"Scheint ja wirklich eine normale Taschenlampe zu sein- der Händler führt ja nicht anderes im Sortiment..."


Nach einer geschlagenen halben Stunde durfte ich dann zahlen und mit meinem "Waffenteil" die gute Stube verlassen, an dessen Tür noch in Fraktur-Lttern(sic!!!) "Zahlstelle" geschrieben steht.


Die spinnen die Römer...

Investigator
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ein Marketing Fuzzi hat sich mit dem gewohnt reißerischen Anpreisen
seiner Ware ein Bein gestellt....so what? :confused:

Hätte er das Ding normal als Lampen-Set beworben, hätte es keine
Probleme gegeben und der Steuerzahler hätte Geld gespart.

Wenn man jede Funzel als taktisches Gerät, Mittel zur Selbstverteitigung
oder Mordinstrument bewirbt, darf man sich nicht wundern, wenn der Staat
früher oder später reagiert.

Leider bekommen das dann auch Leute wie ich zu spüren die einfach
nur Licht wollen und die niemals auf die Idee kämen mit einer
sündhaft teuren Lampe Scheiben einzuschlagen oder Leute zu verprügeln.

ist aber natürlich nur meine Meinung

Ciao
Thomas
 
Verstehe ich da jetzt etwas nicht?

Das ist doch jetzt mal eine erschreckend vernünftige Entscheidung. Mit diesem Urteil dürften doc Geschichten, wie die von Investigator derVergangenheit angehören.

Traurig ist, dass es zu soetwas erst des Bundesverwaltungsgerichts bedarf. und eigentlich hatte ich auch das BKA für pragmatischer gehalten. Aber unterm Strich doch eher positiv.
 
Hallo Oliver,

auf den ersten Blick sieht das schon nach einer Vernünftigen Entscheidung aus- immerhin.

Immerhin wird aber den Behörden aufgezeigt, wo man zukünftig den Hebel ansetzen kann...

"Geeignetes Regelungsinstrument zur Durchsetzung der waffenrechtlichen Verbote sei hier der Erlass von Ordnungsverfügungen durch die Landesbehörden, die diese nach Würdigung des Einzelfalls an die den Verboten zuwiderhandelnden Personen richteten."


Investigator

Und wir lächelten...
 
[...]Im Ausland macht sich darüber keiner Gedanken.
Ist eine Meinung, die es zu respektieren gilt, auch wenn die Aussage selbst falsch ist, denn ich mache mir Gedanken.
[...] Ich kann nur sagen, dass ich besonders in solchen Momenten/Situationen froh bin, Ösi zu sein......
Ist eine weitere Meinung, die es zu respektieren gilt, auch wenn ich nicht ganz verstehe, worauf sie sich bezieht, denn die Gesetzeslage in Österreich scheint mir gleich gelagert zu sein ... keine Zielscheinwerfer an Jagdwaffen. Abgesehen davon, dass es im Jagdbetrieb dann weit von der Waidgerechtigkeit entfernt wäre :argw:
 
Was gibt es an meiner Aussage nicht zu verstehen, Peter??

Klar, die Verwendung künstlicher Leuchtmittel (Zielscheinwerfer) ist in Österreich verboten - von Ausnahmen in Schwarzwild-Problemgebieten hegeringweise mal abgesehen.

ABER: Anders ausgedrückt - in diesem Fall - unterstellt man dadurch jedem mündigen Bürger, er würde diese Set zu einem Gesetzesbruch erwerben, das heisst man kriminalisiert rechtstreue, mündige Bürger a priori! Und das kann bitteschön NICHT sein! Ich selbst bin auch Jäger, mittlerweile schon das 27. Jahr, und ich habe noch NIE ein Stück unter Zuhilfenahme irgend einer künstlichen Lichtquelle oder sonstwas erlegt. Ich bin auch Nachsucheführer und muss oft das beenden, was andere versaut haben. Manchmal auch in tiefer, finsterer Nacht! Und nicht immer in offenem Gelände! Schon richtig, eine Nachsuche sollte nach Möglichkeit immer bei Tageslicht stattfinden. Aber wie so oft im Leben gehen Idealzustand und Praxisrealität sehr weit auseinander und mir ist es schon wichtig, ein schwerkrankes Stück so schnell wie möglich (oder so schnell wie sinnvoll) zu erlösen. Wer nicht jagt, der hat keine Vorstelung davon, was es heisst, mitten in der Nacht mit Waffe und Lampe durch dichtverwachsene Brombeersträucher, Schlehdorn und dergleichen eine kranke Sau nachzusuchen. Hier würde ich zum Beispiel eine sehr sinnvolle Anwendungsmöglichkeit so eines Sets sehen. Klar, ist verboten und mach ich auch nicht.... und schon oft genug deswegen geflucht!
Aber jemandem zu unterstellen, er würde so etwas kaufen, um vorsätzlich damit einen Gesetzesbruch begehen zu wollen, das finde ich arg. Und genau das hat das BKA in diesem Fall gemacht.
 
Mich wundert schon Einiges nicht mehr.

Streng genommen kann jeder der eine Taschenlampe und etwas Tape dabei hat...... *g*
Hat der dann gleich ein Waffenteil?

Gesunder normaler Menschenverstand anwenden, das hilft oft.
Wie zuvor beschrieben habe ich mir auch schon Gedanken gemacht meine M30 gerade für Nachtfotografie zu nutzen. Das gibt ganz andere Bilder als mit dem Blitz da hier dauerhaft ausgeleuchtet wird.

Daher wäre auch hier ein Fernauslöser und eine Halterung nicht schlecht. Blendet ja wenn die M30 dauerhaft Leute anfunzelt auf max.
Nun ja, ist ja wirklich nichts das man sich selbst zusammenbasteln könnte.
Ist meine EOS 450D dann eine Waffe??

Bisher habe ich es so gelöst das ich eine Lampe dann auf Stativ 2 montiert habe die dann beleuchtet.
Ach ja und wie sieht es aus wenn es 2 Personen sind ? Der eine Leuchtet und der andere Fotografiert?
 
ABER: Anders ausgedrückt - in diesem Fall - unterstellt man dadurch jedem mündigen Bürger, er würde diese Set zu einem Gesetzesbruch erwerben, das heisst man kriminalisiert rechtstreue, mündige Bürger a priori! Und das kann bitteschön NICHT sein!

Na, das ist doch mittlerweile die Grundeinstellung der Behörden gegenüber ihren Schäfchen.
Ob es nun 'Killer'-Spiele, Inhalte im Internet, kriminalisierte Alltagsgegenstände, Messer oder eben Taschenlampen mit 'taktischem Look' sind.
"Ich liebe euch doch alle" kommt mir da wieder in Erinnerung.

Da werden die mündigen Wähler schnell wieder zu Kindern, die man vor der bösen Welt schützen muss.

Und wie haben wir nur damals unsere Kindheit überlebt? Ohne Handy, Peilsender und ohne Warnaufdrucke und Ökotest auf jedem Spielzeug?
Grausig.

(Bisschen) OT:
Man wird von Kindesbeinen an zu Hörigkeit und Unselbstständigkeit erzogen. Früher hieß es mal 'kenne deine Rechte', aber heutzutage muss man nur mit irgeneiner erfundenen Legitimation antanzen und die Leute fangen bereitwillig an, ihre Privatsphäre zu entblößen.

Ok, der hier muss noch... sorry, aber ich finds interessant und wichtig.

Gerade gestern im REWE war eine Frau vor mir in der Kassenschlange, die verschüchtert sofort ihren Rucksack geöffnet und hergezeigt hat, als die Kassiererin das verlangte.
Naja, als die Dame mir ihr 'Kann ich mal in Ihren Rucksack schauen?' zugrunzte, kam von mir ein 'Nein' zurück.
Ihr Blick war köstlich anzusehen und während sie die Security herbeirief, schwang tiefste Entrüstung in ihrer Stimme.
Auch der Securitymensch wollte in den Rucksack schauen, durfte aber nicht. Seine 'anwaltlich bestätigte' Hausordnung hat ihm auch nicht viel geholfen. Hab ihn gebeten, doch bitte die Polizei zu rufen, wenn er hier irgendwelche Durchsuchungen von Privateigentum durchführen will.
Aber das war ihm dann doch zuviel Stress und er hat es bleiben lassen.
Wobei man sagen muss, dass er sich ruhig und letztlich vernünftig verhalten hat - im Gegensatz zur hysterischen Kassiererin.

Diese Supermarktketten sind langsam bedenklich.
Wenn die schon mit ihren Kunden so umspringen, will ich da echt nicht beschäftigt sein!

Gruß und schönen Samstag!
 
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