Jüdisches Museum Berlin

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Don_Carleone

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Hallo,

um auch mal etwas sinnvolles (wehe jemand sagt was anderes :D )
beizusteuern, meine Erfahrungen mit dem Jüdischen Museum in Berlin.

An beiden Eingängen ( Haupt- und Gruppeneinlaß ) werden die Besucher einzeln eingelassen, und mit großem Metalldetektor und Handdetektor
gescannt. Das Handgepäck wird zusätzlich , wie am Flughafen, durchleuchtet.

Messer und andere "gefährliche" Gegenstände müßen gegen eine Quittung/Plastechip beim Sicherheitspersonal abgegeben werden,
oder der Besucher erhält die Weisung das Museum zu verlaßen.
Abgegebene Gegenstände können beim Verlassen des Museums am Haupteingang ohne Probleme abgeholt werden.

Vergessene Gegenstände werden, laut Quittung, bis zu 90 Tage nach Besuch nachgeschickt.

Beim Auffinden illegalen Gegenstandes ( Im Falle eines Kumpels, war es ein Ballisong), wird man vor die Wahl
gestellt, den Gegenstand straffrei beim Sicherheitspersonal abzugeben
( wird nicht wieder ausgehändigt ), bzw. durch das Personal die Polizei rufen zu lassen.

Gruß
Johannes
 
In Februar 2003 hat meine frau und sohn das Empire State Building in New York City als tourist besuch lassen. (Pardon my lack of proper language) Als wir hineinging ich sahe ein Metalldetector und in meine hose ich hatte eine 3 inch folder! Ich muss meine messer zu das Sicherheitspersonel abgeben. Sie hat mir eine rezept gegeben und sobald wir weider darunter ging darf ich meine messer wieder haben.

Als wir durch das Mettalldetector ging hat meine frau das Handtasche vergessen und etwa funf minute spater ich fragt ob wo es ist? Wer gehen gleich wieder zum Eintritts platz und frage wo ist das Handtasche von meines frau. Is war schon weg ins Sicherheit Dienst raum. In noch eine paar minute es ist wieder bei uns mit alle unbeschadigt! :cool:

Irregendwo am Untergrundbahn zwischen Hoboken, New Jersey und New York City gibt es Soldaten von New Jersey National Guard an der Bahnsteig. Sie tragt m16 und unfreundkliche gesicht auch!

Jetz wann ich in 'Court House', musem und airport ich muss immer zuerste meine messer oder pistole ins auto lassen.

What has this world come too??? :staun:
 
Zuletzt bearbeitet:
Don_Carleone schrieb:
Hallo,
.........

Beim Auffinden illegalen Gegenstandes ( Im Falle eines Kumpels, war es ein Ballisong), wird man vor die Wahl
gestellt, den Gegenstand straffrei beim Sicherheitspersonal abzugeben
( wird nicht wieder ausgehändigt ), bzw. durch das Personal die Polizei rufen zu lassen.

Gruß
Johannes


Ist das nicht schon Strafvereitelung??
 
Nein, weil die Sicherheitsleute keine Polizisten sind. Privatleute (zu denen auch Sicherheitskräfte in der Privatwirtschaft zählen) sind nicht zur Anzeige verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um Kapitalverbrechen, und auch dann nur, wenn diese durch die Anzeige verhindert werden könnten.
Strafvereitelung liegt nur vor, wenn Polizisten einer Straftat nicht nachgehen, weil sie von Berufs wegen zur Verfolgung verpflichtet sind, und das nicht nur nach einer Anzeige, sondern sobald sie davon Kenntnis erlangen.
 
FrankMMX schrieb:
Nein, weil die Sicherheitsleute keine Polizisten sind. Privatleute (zu denen auch Sicherheitskräfte in der Privatwirtschaft zählen) sind nicht zur Anzeige verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um Kapitalverbrechen, und auch dann nur, wenn diese durch die Anzeige verhindert werden könnten.
Strafvereitelung liegt nur vor, wenn Polizisten einer Straftat nicht nachgehen, weil sie von Berufs wegen zur Verfolgung verpflichtet sind, und das nicht nur nach einer Anzeige, sondern sobald sie davon Kenntnis erlangen.



Was dazugelernt,
danke.

:D


edit: Was machen denn diese "Privatleute" dann mit den "illegalen Gegenständen" in ihrem Besitz?
Macht sich dann das Museum als Arbeitgeber strafbar?

:staun:
 
Zuletzt bearbeitet:
bigbore schrieb:
Was machen denn diese "Privatleute" dann mit den "illegalen Gegenständen" in ihrem Besitz?
Macht sich dann das Museum als Arbeitgeber strafbar?

:staun:

Theoretisch. Wenn man etwas rechtfertigen kann, entfällt jedoch die gesetzeswidrigkeit. Wenn die sichergestellten Waffen anschließend bei der Polizei abgegeben werden, ist die Sache klar. Behält das Museum oder gar einer der Angestellten die illegale Waffe, kommt zum illegalen Waffenbesitz noch Unterschlagung oder Diebstahl dazu.

Wenn Du auf der Straße einen Hund mit Deinem Messer tötest, machst Du Dich strafbar. Es sei denn, Du hast einen Rechtfertigungsgrund: "Der hat meinen Arm im Maul!" :glgl: Schon bist Du aus dem Schneider :lechz:
 
Irgendwie versteh ich das schon,
aber Andererseits:
da ist doch rechtlich kein relevanter Unterschied zwischen einem Sicherheitsmitarbeiter eines Museums und einem Türsteher einer Disko, (beide üben Hausrecht aus und mehr nicht) oder?
Wenn so ein Türsteher mit einem Balisong, einer Panzerfaust oder einer AK zur Polizei kommt, fragen die nicht woher die sind?
 
Auch beim Reichstagsgebäude gibt es ja Kontrollen und da steht schon öfter mal eine schöne Schlange. Sogar vor dem Dom in Mailand lungern einige Ordnungshüter herum und machen Gesichtskontrollen und gelegentlich auch mal Taschen- bzw. Metalldetektorkontrollen. Naja, ABM-Maßnahmen halt.
 
Einige Beiträge gelöscht. Hier geht es nicht um "wehrhafter Bürger: Pro und Contra"!
 
Leute, die Mitteilung lautete:

"Beim Besuch des jüdischen Museums in Berlin wird man am Eingang mit dem Metalldetektor auf Messer, Waffen und verbotene oder gefährliche Gegenstände abgesucht. Gegenstände können beim Personal abgegeben werden, und nach Verlassen wieder gegen einen Chip abgeholt werden, sofern sie nicht verboten sind"
Punkt.

Da die Mitteilung jetzt bekannt ist, und einige wieder meinen, alles Mögliche dazu beitragen zu müssen, kommt das Ding zu.

@FrankMMX:
Bevor man Begrifflichkeiten aus der Rechtsprechung auf den Markt wirft, sollte man sich schon vorher darüber schlau gemacht haben, anstatt mit eigenen Interpretationen Halbwissen zu verbreiten :cool:

Danke für die Info D_C ;)

Gruß Andreas
 
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