Kasumi Messer

Der_Reisende007

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Ich grüsse euch,

ich dachte, dass ich Gestern glücklicher Besitzer eines Kasumi Messerset von insgesamt 6 verschiedenen Messer (MP 02, 05, 06, 09, 10, une 13) bin. Ich habe mich umgehört, wer die meisten Prozente gibt. Es hat sich schon gelohnt 10% zu bekommen.

Nur:

Mir wurde gesagt, bestellt ist Abnahmepflicht. Mag ja wohl sein. Der Händler hat sie auch über DEN bekannten Küchenmesseranbieter vom Netz bezogen. Meine Frage an euch grundlegend, kann es sein, dass ich ein Messerset 2.Wahl bekommen habe, oder sind die Kasumi doch so minderwertige Japanische Messer? Es kann doch nicht sein, dass solch ein nicht so günstiges Messerset duch die Qualitätsprüfung gerutscht ist oder 2. Wahl für den gleichen Preis verkauft wird.

Im Geschäft habe ich schon feststellen müssen, dass bei der Verarbeitung der Harzgriffe an unterschiedlichen helle Stellen entstanden sind, mit denen ich eigentlich leben kann. Mit einer Filzpolierscheibe würde das bestimmt weggehen. Das MP 10 ist wieder zurückgegangen, weil der Stahl an der Schaftklinge braun in violett übergegangen ist und tiefere Schleifspuren zu sehen warn. klar, da ist der Stahl überhitzt.

Wer kann mir denn sagen ob es eine Abnahmepflicht gibt und ob es tatsächlich möglich ist solche Messer aus 2. Wahl zum gleichen Preis zu bekommen.

Danke euch für Infos.

Der_Reisende
 
Bei einem online Kauf in Deutschland gilt das Fernabsatzgesetz - Rücktritt vom Kauf innerhalb von 14 Tagen, heißt aber nicht Rückgaberecht.

Google findet sowas:
Entspricht die erhaltene Ware nicht Ihren Vorstellungen kann diese umgetauscht oder zurückgegeben werden. Die geltenden Bestimmungen sind im Fernabsatzgesetz geregelt.

Dieses gibt dem Käufer das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurückzusenden. Der Verkäufer muss daraufhin den Preis sowie unter Umständen auch die Rücksendekosten erstatten. Bei der Erstattung der Rücksendekosten muss der Warenwert 40 Euro übersteigen.

Meistens steht in den AGB, wie Sie dabei vorgehen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, erkundigen Sie sich vorab per Telefon oder Mail. Dabei wird gleichzeitig die Erreichbarkeit des Händlers geprüft. Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen. So gilt das Rückgaberecht nicht, wenn es sich beispielsweise um Lebensmittel oder bereits geöffnete Datenträger wie CDs oder DVDs handelt. Eine weitere Ausnahme ist die Einzelanfertigung. Wird das Produkt für Sie speziell gefertigt, haben Sie kein Rückgaberecht.

Um im Streitfall nicht mit leeren Händen dazustehen, lohnt es sich den Einkauf zu dokumentieren. So sollten schon die Bestellvorgänge und vor allem die Auftragsbestätigung gesichert werden.

Viel Erfolg!
Gruß Axel
 
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