Keine "Kampfmesser" mehr im Internet !

Aus einem anderen Forum, weil es den Nagel aus den Kopf trifft:

"...Ich blickte zuweilen über die Schulter, ob ich beobachtet würde, und hatte grundlos Angst. Langsam erkannte ich, daß die Geheimhaltung der Grundpfeiler aller Tyrannei ist. Nicht die Gewalt, sondern die Geheimhaltung ... die Zensur.
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Wenn eine Regierung oder auch eine Kirche zu ihren Leuten sagt: »Dies darfst du nicht lesen, dies darfst du nicht sehen, dies ist dir verboten zu wissen«, ist das Endergebnis Tyrannei und Unterdrückung, ganz gleich, wie heilig die Motive sind.
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Sehr wenig Kraft ist notwendig, einen Menschen zu kontrollieren, dessen Geist Scheuklappen angelegt worden sind. Umgekehrt kann keine Macht der Welt einen freien Menschen kontrollieren, einen Menschen, dessen Geist frei ist. Nicht die Folter, nicht die Atombombe oder sonst etwas - man kann einen freien Menschen nicht besiegen, man kann ihn höchstens töten..."
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(Robert A. Heinlein, USA 1940)
 
Zuletzt bearbeitet:
Pitter, warum du nicht alle Indices zum Thema Messerkampf bei google.de findest ist klar. Ich habe die Maschinen mittlerweile mehrfach getestet. Die Suchergebnisse bei google.de sind manipuliert, gefiltert, zensiert. Auch bei www.google.com/en kommst du nur dann zu ungefilterten Ergebnisses, wenn du bei Preferences folgende Einstellungen vornimmst; "Do
not_filter_my_search_results". Bei google.de hat man diesen Buttom wohlweislich erst gar nicht angbebracht. Ein Skandal, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannnt sein sollte. Wenn ein paar behördliche Sesselfurzer wie jugendschutz.net so etwas durchsetzen kennen, dann ist das das Trojanische Pferd eines Rechtsstaates. Zustände wie in einer Bananenrepublik.

Moonlight
 
http://www.google.de/search?q=messerkampf&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&meta= 581 Hits

http://de.altavista.com/q?pg=q&q=messerkampf&kl=XX&what=de&search.x=11&search.y=4 221 Hits

http://suche.lycos.de/cgi-bin/pursu...mp=error&query=messerkampf&cat=lycos&x=29&y=4 1121 Hits

http://suche.fireball.de/fcgi/queryav1.fcg?action=query&pg=express&q=messerkampf&what=web 77973366 Hits

http://search.aol.com/dirsearch.adp?start=&from=topsearchbox./index.adp&query=messerkampf 31 Hits mit dem Hinweis "Matching Sites:
Web results may contain objectionable material not endorsed by AOL. "

http://de.google.yahoo.com/bin/query_de?p=messerkampf 281 Hits

Das die abweichen ist klar, jeder sucht und wertet anders. gefiltert wird sowieso, ganz ohne boese Hintergedanken, alleine um nicht viele Seiten doppelt zu haben. Keiner kann abschätzen, inwieweit die Ergebnisse die Realitaet widerspiegeln weil keinem alle Webseiten vorliegen ;) - aber ausser bei AOL - udn die schreiben das ja dazu - find ich da noch kein Material fuer Verschwörungstheorien.


Gruesse
Pitter
 
Über google.de: 1550 Hits für "Kampfmesser", 582 Hits für "Messerkampf". Keine Ahnung, ob daran was gedreht wurde - wenn ja und auf obige Weise wäre es eine Riesenschweinerei. Das was man z.Zt. findet reicht jedenfalls völlig, um sich ohne weitere Tricks und Quellen umfangreich über beide Themen zu informieren.
 
Nach dem zweifelhaften Slogan "Keine Waffen im Volk" verfolgt die Staatsmacht nun die Parole "kein ungefilterter Internetzugang im Volk"

ugendschutz bei digitalen Medien aus der Blackbox
Weitere öffentliche Diskussionen zum geplanten Jugendmedienschutzstaatsvertrag sind von Seiten der Rundfunkreferenten der Länder offenbar unerwünscht. Eine Neufassung des umstrittenen Dokuments, das für einheitlichen Jugendschutz über alle Medien einschließlich des Internet sorgen soll, wird derzeit von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Rundfunkreferenten in Rheinland-Pfalz hinter verschlossenen Türen für das Treffen der Staatskanzleichefs am 8. August vorbereitet. Im September sollen auf dieser Grundlage die Ministerpräsidenten der Länder den Staatsvertrag unterzeichnen. Die Beschlussvorlage wird von den Rundfunkreferenten unter Verschluss gehalten.

In der ursprünglichen Tischvorlage der Länderarbeitsgruppe vom 1. Juli, die heise online vorliegt, waren zentrale von der Wirtschaft gemachte Einwände nicht aufgegriffen worden. Nach wie vor wird so etwa keine explizite Unterscheidung von Zugangs-, Hosting- und Access-Providern vorgenommen. Aus dem Kreis der Rundfunkreferenten verlautete zwar, "reine Accessprovider brauchten zunächst nichts zu tun", da der Staatsvertrag auf Mediendienste-Staatsvertrag und Teledienstegesetz verweist. Dort ist eine "abgestufte Verantwortlichkeit" für eigene und fremde Inhalte festgelegt. Allerdings heißt es im Entwurf zum Staatsvertrag: "Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen."

"Wir hätten uns eine deutlichere Differenzierung bei den Anbietertypen gewünscht", sagt daher auch Wolf Osthaus, Referent für Medienpolitik beim Branchenverband Bitkom. Im Übrigen müssen Access-Provider gerade auch auf Grund des Paragraphen 22 des Mediendienste-Staatsvertrags weiterhin damit rechnen, doch für fremde Inhalte in die Pflicht genommen zu werden, etwa mit schwarzen Listen oder ähnlichem. "Man will sich die Büssow-Linie offensichtlich offen halten," so Osthaus.

Auch bei der Einführung von Filterprogrammen, beziehungsweise einem generellen Rating von Inhalten für Jugendliche nennt der neue Staatsvertrag sowohl Anbieter, die Telemedien verbreiten, als auch die, die sie zugänglich machen. Gewerbsmäßige Anbieter von Telemedien sollen "auch die für Kinder und Jugendliche unbedenklichen Angebote für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, soweit dies zumutbar und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist." Gedacht ist hier ganz offenbar an Self-Rating-Verfahren wie ICRA.

Die Jugenschutzprogramme sollten als "Angebot an die Veranstalter" verstanden werden, heißt es offiziell, mit denen sie "wahlweise" ihrer Pflicht im Bereich Jugendschutz nachkommen können. Außerdem müssen Anbieter Jugendschutz-Beauftragte benennen, oder sich von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle überprüfen lassen. Der Zwang zur Anerkennung dieser Einrichtungen durch die nach dem Staatsvertrag neu gebildete Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) war ein weiterer Streitpunkt mit der Wirtschaft, ebenso wie die dominierende Position der Landesmedienanstalten in der KJM. Mit dieser Konstruktion verschwimmen die Rollen von staatlicher Aufsicht und freiwilliger Selbstkontrolle. ICRA hatte sich jahrelang als ein Instrument präsentiert, das völlig auf freiwillige Nutzung durch Anbieter und Eltern setzt.

Bedenklich erscheint auch die Ungewissheit über die zu erwartende Spruchpraxis, der vage Formulierungen im Staatsvertrag viel Interpretationsspielraum eröffnen, zum Beispiel bei der Inkriminierung von Inhalten, "die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer (zu) gefährden." Ähnlich vage sind die Werberegeln. Schließlich warnen Experten vor der totalen Begriffsverwirrung: Neu eingeführt wird der Begriff "Telemedien", unter den dann "Teledienst"- und "Mediendienst"-Angebote zusammengefasst werden. Das neue Jugendschutzgesetz unterscheidet aber noch einmal zwischen "Trägermedien" und Telemedien. Man wolle der Rechtspraxis in der Umsetzung des Staatsvertrags durchaus Raum und Zeit geben, sagte ein Rundfunkreferent. Angesichts von Bußgeldern bis zu einer Höhe von 500.000 Euro dürfte die damit entstehende Rechtsunsicherheit Veranstaltern und Inhalteanbietern allerdings wenig gefallen. (Monika Ermert) / (jk/c't)
 
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