Keine Rückerstattung des Portos, weil ohne Rücksendeschein geschickt.

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komisch ......ich habe schon seit jahren geschäftsbeziehungen zum toolshop (herrn stefan müller) und kenne ich nur als kulanten, freundlichen und zuvorkommenden menschen :super: ..........auch wenn ich mal einige rücksendungen hatte, konnten wir uns immer einigen, so daß wohl beide seiten sich nicht beklagen konnten.

ich denke es ist einfach so, wie ein altes deutsches sprichwort sagt: "so wie man in den wald ruft, so schallt es heraus"

ps: einziges manko ist meines erachtens, dass sich agb und realität bezüglich des rücksendescheins wohl irgendwie widersprechen.
ich meine damit diesen teil der agb :

Besondere Hinweise zur Rücksendung: Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, daß wir bei unfrei verschickten Sendungen die Annahme verweigern. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall die Kosten übernehmen, die über die Postversandkosten hinausgehen.

da käme eben keiner auf die idee einen rücksendeschein anzufordern, wenn es sonst nirgends vermerkt ist..........ich auch nicht :(
 
J.A.G. schrieb:
ps: einziges manko ist meines erachtens, dass sich agb und realität bezüglich des rücksendescheins wohl irgendwie widersprechen.
ich meine damit diesen teil der agb :

Besondere Hinweise zur Rücksendung: Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, daß wir bei unfrei verschickten Sendungen die Annahme verweigern. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall die Kosten übernehmen, die über die Postversandkosten hinausgehen.

da käme eben keiner auf die idee einen rücksendeschein anzufordern, wenn es sonst nirgends vermerkt ist..........ich auch nicht :(

Sehe ich ähnlich, ich hätte in dem Fall evtl. auch einfach zurückgeschickt, und wäre, wenn es meine erste Bestellung wäre, vermutlich sehr ungehalten gewesen.
Da sollte wirklich der eine Satz zu den AGB's dazu, das spart sicher ne Menge Ärger auch wenn das ganze in diesem Fall unnötig hoch gekocht ist.

Chrisse
 
J.A.G. schrieb:
"so wie man in den wald ruft, so schallt es heraus"
Da das sich wohl auf mich bezieht würde ich darauf auch gerne antworten. Leider habe ich den Toolshop nicht so kennenlernen dürfen wie du. Ich bin vor dem ersten Gespräch davon ausgegangen, dass es sich um einen Irrtum handelt und habe das Gespräch auch sehr freundlich begonnen (ich kenne das Sprichwort ;) ), als ich jedoch begriff, dass der Kunde hier mit genau dem Teil der AGBs, die du als einziges Manko bezeichnest aufs Glatteis geführt werden soll, so dass ihm die Rücksendekosten, die dem Gesetz nach der Händler zu tragen hat, auferlegt werden sollen, wurde ärgerlich, wenn auch nicht unfreundlich oder gar unhöflich (wurde der Toolshop aber auch nicht). Die Idee nochmal etwas zu bestellen und ggf. zurück zu schicken, war zugegebenermaßen nicht die beste und sie ist wohl dem Ärger (der wiederum vom Toolshop maßgeblich ausgelöst wurde) zuzuschreiben. Dazu wird es natürlich nicht kommen...
Leider auch zu keinen weiteren Geschäftsbeziehungen.
Im übrigen ging es mir hier nicht darum den Toolshop schlecht zu machen; nur habe ich mich sehr geärgert und das muss euch ja nicht auch so gehen. Also so lange bis das "Rücksendemodul" implementiert ist Rücksendeschein anfordern oder Ärgern und Streiten.

Chrisse242 schrieb:
Sehe ich ähnlich, ich hätte in dem Fall evtl. auch einfach zurückgeschickt, und wäre, wenn es meine erste Bestellung wäre, vermutlich sehr ungehalten gewesen.
Da sollte wirklich der eine Satz zu den AGB's dazu, das spart sicher ne Menge Ärger auch wenn das ganze in diesem Fall unnötig hoch gekocht ist.
Danke, genau das wollte ich sagen...
 
Zuletzt bearbeitet:
J.A.G. schrieb:
ps: einziges manko ist meines erachtens, dass sich agb und realität bezüglich des rücksendescheins wohl irgendwie widersprechen.
ich meine damit diesen teil der agb :

Besondere Hinweise zur Rücksendung: Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, daß wir bei unfrei verschickten Sendungen die Annahme verweigern. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall die Kosten übernehmen, die über die Postversandkosten hinausgehen.

da käme eben keiner auf die idee einen rücksendeschein anzufordern, wenn es sonst nirgends vermerkt ist..........ich auch nicht :(

Erst wird dem Kunden in den AGB, die ja Bestandteil des Kaufvertrages sind, mitgeteilt, wie er die Rücksendung zu vollziehen hat, damit sie für ihn kostenlos ist.
Und dann wird ihm die Rückzahlung der vorverauslagten Portokosten verweigert mit dem Hinweis auf irgendeinen Rücksendeschein von dem er mangels Information gar nichts wissen konnte.

Ich finde das irgendwie ziemlich unseriös.

Schade eigentlich, denn bisher war ich mit dem Toolshop immer sehr zufrieden, hatte (wohl auch deshalb) noch keinen Grund etwas zurückzusenden.
 
Versteh ich das richtig?
Wenn ich etwas bestelle -
und dann genau das bekomme was ich bestellt habe -
dann aber einen Rückzieher mache und es zurücksende -

dann soll der Verkäufer diese Rücksendung zahlen :irre:

Hä ? ,
der hat doch nichts falsch gemacht, sondern ich, oder :haemisch:

Gesetz hin oder her, wie wäre es mit gesundem Menschenverstand?
 
@bigbore

Siehe Beitrag #3, ich weiss auch nicht, was das hier soll. Es ist schon gut genug, dass überhaupt [allgemein gesehen] Artikel zurückgenommen werden, die werder a) schadhaft noch b) falsch geliefert wurden. Irgendwann ist auch mal gut. :rolleyes:

Keno
 
Na ja, über Sinn und Unsinn braucht man ja nun nicht diskutieren. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit nun mal vor.
Als Kunde schätze ich die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, obwohl ich es als grundlegende Höflichkeit betrachte, nicht auf gut Glück zehn Artikel zu bestellen, obwohl ich sicher bin, nur einen davon behalten zu wollen. Danach klang es hier aber nicht und auch Stefan hat an der Rücksendung ja nix auszusetzen gehabt. (Das gibts noch ganz anders)
Wenn ich nen Pulli bei Quelle bestelle, und später feststelle das mir die Farbe nicht steht, kann ich den zurückschicken, genau wie ich ihn im Geschäft nach dem Anprobieren zurück hängen kann.
Der Gesetzgeber sagt, ab 40 Euro trägt der Versender die Versandkosten, und er gibt ihm die Möglichkeit auf die günstigste Form der Rücksendung zu bestehen. Das ist der Stand der Dinge, ich finds ok, und darüber zu streiten bringt eh rein gar nix.

Hier gehts um Kleinkram, um einen fehlenden Satz in den AGB, der jedes Mißverständnis verhindern würde.

Chrisse
 
Also. ich finde, wir haben jetzt genug schmutzige Wäsche gewaschen. Was zu sagen war, haben wir gesagt und nu ist auch gut gewesen. Es geht letztlich um 7 Euro, nicht um 70 oder 700, also wirklich.
Ich schlage vor, die beiden Kontrahenten regeln das per PM oder anders unter vier Augen.
 
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