Khukuri = Waffe = Altersnachweis ?

cheez

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Mich interessiert, ob Khukuris nach dem neuen Gesetz als Waffe eingestuft werden oder nicht. Ich habe bereits die Suchfunktion ein wenig bemüht, bin aber nicht viel schlauer geworden. Es gab einen Beitrag, in dem diskutiert wurde, ob Macheten Waffen sind [oder nicht], aber beim Khukuri waren Zweifel vorhanden. In einem anderen Beitrag ["Was macht ein Kampfmesser aus ?"] wurden sie abwechselnd als Waffe und dann auch wieder nicht als Waffe bezeichnet. Ich beabsichtige nicht, noch eine solche Kampfmesserdiskussion zu entfachen, sondern möchte mich lieber an der gesetzlichen Klassifizierung orientieren.

Das Gesetz orientiert sich ja an der [konstruktionsbedingten?] Bestimmung eines Gegenstandes, und genau dort bin ich am Zweifeln. Für mich ist das Khukuri ein Arbeitsmesser, keine Waffe.

Zum Anlass: Ich wurde kürzlich vom Zollamt aufgefordert, für ein Khukuri [HI Ang Khola 15"] einen Altersnachweis zu erbringen. Nicht dass das ein Problem für mich wäre, ich war nur halbwegs irritiert, dass ich das überhaupt muss. Also, wie sieht's aus, weiss irgendjemand Bescheid was davon zu halten ist ?

gruss & dank, Cheez
 
Für mich ist das weder konstruktionsbedingt noch bestimmungsmäßig eine Waffe sondern ein ganz normales Messer mit feststehender Klinge. Das mit dem Altersnachweis ist also imho Blödsinn.
Bring' den Nachweis am besten mit (und auch den Gesetzestext) und frag' sie, wie sie darauf kommen. Ansonsten gibt's verbindliche Auskünfte nur vom BKA.
 
Den Nachweis habe ich schon erbracht, mich interessiert nur, ob da was dran ist oder ob das wieder nur Behördenwillkür gekoppelt mit Unwissenheit ist. Ne Rechnung wollten sie auch sehen, obwohl das Ding vollkommen korrekt deklariert war. Zum k*tzen.

cheez
 
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