Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche aus dem Nachlass meines Schwiegervaters ein Klappmesser bekommen, bei dem die Klinge seitlich aus dem Griff springt. Jetzt hatte ich bei Google gefunden, dass die bedingt erlaubt sein können. Die Klinge ist nur einseitig geschliffen, aber wie genau messe ich diese 8,5 cm?
Zählt hier der komplette Teil nach dem Griff oder wirklich nur die Länge der "scharfen" Klinge?
Danke schon mal.
ich habe letzte Woche aus dem Nachlass meines Schwiegervaters ein Klappmesser bekommen, bei dem die Klinge seitlich aus dem Griff springt. Jetzt hatte ich bei Google gefunden, dass die bedingt erlaubt sein können. Die Klinge ist nur einseitig geschliffen, aber wie genau messe ich diese 8,5 cm?
Zählt hier der komplette Teil nach dem Griff oder wirklich nur die Länge der "scharfen" Klinge?
Danke schon mal.