Klappmesser in der Schweiz

Taerium

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Hallo zusammen

Ich komme aus der Schweiz, bin seit einigen Monaten stiller Mitleser und habe mich nun wegen einer Frage angemeldet.
Ich würde mir gerne für den Alltag ein weiteres kleines Messer zulegen. Diesmal sollte es ein Klappmesser werden. Dabei dachte ich an ein Gerber Mini Covert. Doch ich bin mir nicht sicher ob der Mechanismus als "einhändig bedienbares Messer mit automatischem Mechanismus" zählt, wodurch das Messer in der Schweiz soweit ich weiss als Waffe zählen würde. :confused:
Falls das Messer als Waffe zählen würde, bräuchte ich natürlich noch Vorschläge von Messern in der gleichen Preiskategorie (bin noch Schüler) aber dann wohl in einem anderen Thread.

Mit freundlichen Grüssen

Niklas
 
Ich habe wenig Zweifel, dass das Messer hier als Waffe beschrieben ist: http://www.fedpol.admin.ch/content/...icherheit/waffen/waffen_nach_waffenrecht.html.

Wenn Du aber auf Nummer Sicher gehen willst, ruf einfach die Kantonspolizei an. Die geben Dir einen fachkundigen Ansprechpartner in Bern. Hat in meinem Fall geholfen.

Andererseits klingt "spring assisted opening" für mich ziemlich genau nach "automatischem Mechanismus" (wie in der Unterlage oben beschrieben).
Da das Messer auch noch eine Gesamtlänge über 12cm und eine Klingenlänge grösser 5cm hat UND einhändig zu bedienen ist, weiss ich nicht recht was Du den Mann in Bern eigentlich fragen willst. Zur Kaufberatung verweist er Dich vielleicht in den entsprechenden Abschnitt dieses Forums. ;-)
 
Moin.
Vorab bin kein Schweizer (und auch kein Anwalt ;) ).
Aber es heißt im angegebenen Link und im Eröffnungspost "einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus" gälten als Waffe.
Automatischer Mechanismus bedeutet eigentlich, daß die Klinge durch einen Federmechanismus o.ä. herausgeschleudert wird.
Sprich: Springmesser jeglicher Couleur und Assisted Opener würden also in die Definition passen.
(Würde auch irgendwie Sinn ergeben; weil der Begriff Springmesser in dem Text ansonsten nicht auftaucht und es schon seltsam wäre, wenn Einhänder und Butterflies Waffen wären, aber Springmesser nicht...)

Andererseits klingt "spring assisted opening" für mich ziemlich genau nach "automatischem Mechanismus"

Das normale Mini-Covert hat keine Federunterstützung o.ä., sondern ist ein reiner Einhand-Klapper.
Wenn ich das richtig sehe, fragt der TS nach dem Modell, oder?

Das federunterstützte Mini Covert hätte den Namenszusatz "F.A.S.T." und würde in die obige Definition passen. (Das Modell ist aber auch nicht mehr im aktuellen Sortiment von Gerber vertreten und demnach nur als Restposten bzw. auf dem Aftermarket erhältlich.)
 
Hallo

Zunächst vielen dank für die beiden Antworten.:super: Ich war tatsächlich verwirt, da ich bei YouTube ein Video gesehen habe wie es direkt aufspringt. Dabei ist mir nicht aufgefallen, dass es sich um die F.A.S.T. Version handelt. Inzwischen habe ich die "normale" Version bestellt, da ich mir ziemlich sicher bin dass sie nicht als Waffe zählt, da sie zwar über 12 cm lang ist und auch die Klingenlänge länger als 5 cm ist, aber das Messer keinen automatischen Mechanismus zum Aufklappen besitzt. Meiner Meinung nach müssten alle drei Punkte, also Gesamt- und Klingenlänge sowie der automatische Mechanismus gegeben sein damit das Messer als Waffe zählen würde, stimmt das?:confused:

Mit freundlichen Grüssen

Niklas
 
Waffengesetz (Schweiz):
Art. 41Begriffe

1 Als Waffen gelten:
[...]
c.Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
[...]
(Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html#a4 -Hervorhebung von mir).

- Also: kein automatischer Mechanismus, keine Waffeneigenschaft. Das normale Mini-Covert hat keine Öffnungsautomatik sondern muss komplett aus eigener Kraft geöffnet werden (auch wenn das mit einer Hand geht, geht da nix automatisch...).
Wären generell Messer gemeint, die man mit einer Hand öffnen kann, hätte man sich den Satzteil mit dem automatischen Mechanismus sparen können ...oder sogar müssen.


Und in der offiziellen Info-Broschüre steht auf Seite 7 soger klipp und klar, daß die normalen Einhandmesser keine Waffen sind.
(Samurai-Schwerter interessanterweise auch nicht... :irre:)


12cm ... 5cm...
Durch die Waffenverordnung werden Regelungen des Gesetzes noch etwas ausdifferenziert:
Art. 7 Messer und Dolche

(Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)

1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a.einen einhändig bedienbaren Spring- oder anderen automatischen Auslösemechanismus aufweisen;
b.geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c.eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
[...]
(Quelle:http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html)

- Da dort ein "und" als Verknüpfung steht, dürfte der Waffencharakter erst erreicht werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind. Das hieße also (halb)automatische Messer in entsprechend kleiner Bauweise würden auch nicht mehr als Waffe gelten. (Evtl. hat da jemand ein Einsehen gehabt, daß z.B. ein Mini-Springer keine Waffe ist.)
 
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