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Im WaffG ist ja von einer mindestklingenbreite von jetzt 14% und später 20% der KLingenlänge die Rede. Wo wird die denn Festgestellt? Klingenmitte, breiteste Stelle, kurz vorm Ricasso?
nach meinen erfahrungen gehen die sicherheitsorgane bei der beurteilung von sprig und fallmessern folgendermaßen vor. die klingenlänge wird über die gesammte klinge gemessen die aus dem griff herrausschaut. also inklusive ricasso. die klingenbreite bezieht sich auf die breiteste stelle der klinge.
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