Klötzli Walker 03

mactheknife

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Heute beim Fachhändler befingert:
der neueste Walker designte Linerlock Folder von Klötzli.
Daten und Bilder findet man auf der Klötzli Homepage unter News.
Ein absolut hochwertig verarbeitetes Messer und meiner Meinung nach der schönste Folder von Klötzli bis dato.
Ti liner zwar gewohnt dünn aber tadelos eingestellt, Ti Platinen mit sehr attraktivem feinen, blau anodisiertem Rillenmuster versehen und an den Rändern gesandstrahlt, offener Rahmen mit zwei Stützen, ATS 34 Klinge mit sauberem Hohlschliff, kein Clip.
Grösser als alle vorherigen Walkers und auch als das kleine Wimpf Model. Gute Handlage und geile walker typische Optik.
Absolut nix zu meckern gefunden.
Ist zur Zeit wohl nur auf Sonderbestellung über Böker zu beziehen, der es in seinem normalen Sortiment nicht anbietet.
Preis ca. 280.- bis 300.- Eus.
 
Hallo mac,
das Teil gefällt mir auch ganz außerordentlich. Die HP von klötzli sagt aber, es sei mit Clip. Kann es sein, daß es da zwei Ausführungen gibt, die Schweizer Variante ohne Clip (weil man das dort sowieso nicht tragen dürfte) und eine Exportversion mit Clip?
Arno
 
Kann gut sein, dass es noch eine Clip Version gibt. Mein Händler kann zur Zeit aber nur das Cliplose beziehen.
 
So, nun halte ich es auch in Händen. Meins hat einen Clip. Wirklich ein herrliches Teil, elegant und doch full size. Es ist sogar linkshändertauglich, obwohl der kleine Öffnungsknopf nur rechts sitzt. Man kann mit dem Daumen den etwas herausstehenden Klingenfuß ganz herumdrücken, geht kinderleicht. Die Verarbeitung ist top bis auf Kleinigkeiten: Streicht man mit dem Finger über den Klingenrücken, ist er zur Spitze hin recht rauh, und die Schneide hat einen fühlbaren Grat. Das läßt sich aber leicht richten. Der Liner, hochglanzpoliert (!) sitzt ganz am Beginn der Rampe, hat also reichlich Reserven für evtl. auftretendes Spiel.
Die Konstruktion ist anders als z.B. beim Sarra: Beidseitige Liner, mit denen die drei Spacer verschraubt sind. Darauf die gleichstarken Griffschalen geschraubt, das wirkt sehr elegant, weil weniger Schrauben sichtbar sind. Und die Achsenschraube mit einem hübschen neuen Design. Ich hatte schon ein paar Fotos gemacht, da kommen aber die Farben nicht gut zur Geltung. Werde es bei Tageslicht nochmal versuchen.
 
Original geschrieben von porcupine
........ die Schweizer Variante ohne Clip (weil man das dort sowieso nicht tragen dürfte) und eine Exportversion mit Clip?
Arno

So weit sind wir zum Glück noch nicht, dass schon die Clips verboten sind!

In der Bezeichnung "Walker 03-C" steht das C für Clip.

Pasta la mista, Mex
 
Jo, mex, alles klar. Aber darf man denn bei euch jetzt einen 90-mm-onehand-folder öffentlich noch tragen?
Ich bin nicht ganz auf dem Laufenden, und die Frage ist auch zu 99% theoretisch, denn ich komme nur ab und zu mal in die Schweiz (Schwiegerpapa wohnt nahe Basel), aber wenn, dann möchte ich ja alles richtig machen.
Sorry, das ist jetzt hier das falsche Forum dafür. Vielleicht sollten wir das nicht weiter verfolgen. Bestimmt finde ich da was zu.
edit: schon fündig geworden!
arno
 
Last edited:
Ciao Arno

So sieht die Schweizer Gesetzgebung aus:

Artikel 6, Messer und Dolche (Definition)
1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus, ob automatisch oder manuell aufweisen;
und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben die mehr als 5 cm lang ist.

.Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nichtgewerbsmässig erworben, vermittelt oder einaus- oder durchgeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe B;
b. Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette;
c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können

Jetzt weisst du, warum wir alle Walker-03C um 4 cm kürzen oder unsere Hosentaschen als Messervitrine deklarieren!

Mex :super:
 
So, jetzt hab ich mal noch ein Bildchen gemacht. Schönes Messer, wirklich, zeitlos schön, tolle Details. Und es wiegt trotz 90 mm klinge und solider Bauweise nur 90 gramm.
 
Hallo gemäss Klötzli ist das W3 auch in der Schweiz nicht verboten.Man darf es nur nicht an Sport oder Musikveranstaltungen dabei haben was ohnehin auch mit allen anderen Messern bei einer Kontrolle Probleme geben würde.Das Tragen oder Führen von Einhandbedienbaren Messern ist in der Schweiz trotz klarem Gesetz je nach Stadt / Kanton /Laune der Polizei unterschiedlich gehandhabt.
In Zürich sind solche Messer bei einer Kontrolle so oder so weg.
Es kommt natürlich auch noch auf das Erscheinungsbild des Messerbesitzers darauf an das man es doch noch behalten kann.Aber was solls wenn ich bedenke was von Brüssel auf uns zukommt (wenn diese Gesetzte jemals von den Politikern durchgebracht werden)ist das tragen von Messern ohnehin kein Thema mehr,mir graut davon was mir eine Person von dort alles so zu Neuen Messer(Schusswaffen)Gesetzten erzählt hatt, ich hoffe nur der wollte mich verar.....aber bis dahin genisse ich meine Messer.
 
Gratuliere :D

wunderschönes Messer !!!!! wie eben alle Klötzlis - mit ihrem ganz besonderem Flair !!

P.S. der deutsche Distributor ist Böker !! wenn man auf der Klötzli Homepage die genaue Artikelnummer raussucht und die bei Böker angibt, sollte es eigentlich keine Probleme geben !!

Gruß

Frank
 
Jau, man muß es über Böker bestellen, Preis regulär bei 280 euro. Ich hab's über meinen Händler vor Ort gemacht und nur "klötzli-walker-03" angegeben, das hat geklappt.
arno
 
Original geschrieben von Yukonbeaver
Hallo gemäss Klötzli ist das W3 auch in der Schweiz nicht verboten.Man darf es nur nicht an Sport oder Musikveranstaltungen dabei haben ......

Hallo Yukonbeaver

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Klötzli solche Aussagen gemacht hat, denn er weiss es sicher besser!

Schau doch einmal in die "systematische Sammlung des Bundesrechts" und lies in der "Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)" die Artikel 6 und 7, hier der Link: http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.541.de.pdf

Mex
 
Hallo Mex
etwas spät aber ich werde demnächst den Gesetztestext betreffend den Einhandmesern in der Schweiz hier reinstellen.
 
Original geschrieben von Yukonbeaver
Hallo Mex
etwas spät aber ich werde demnächst den Gesetztestext betreffend den Einhandmesern in der Schweiz hier reinstellen.


Das habe ich ja schon zwei Mal getan, lies meine Antworten und verfolge die Links.

Mex
 
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