Hallo Kevin
Seit 1995 muß jede in Europa vertriebene Maschine eine Konformitätserlärung haben (declaration of conformity, glaube ich, heißt das auf englisch). Diese ist gemeinsam mit der Niederspannungsrichtlinie und noch ein paar anderen Verordnungen so Vorschrift.
Tatsächlich ist das eine sogenannte `Vermutungsäußerung` eines Herstellers, daß er eine Gefahrenanalyse durchgeführt hat, und die Maschine als den Regeln konform beschreibt (Schutzleiter, Maschinenrichtlinie........).
Jede Mehrfachsteckdose eines Schwedischen Möbelhauses hat ein solches Zeichen, und die Dinger sind hauptverantwortlich für für eine Vielzahl von Haushaltsunfällen, und Bränden.
Das CE-Zeichen ist den Kunststoff nicht wert, auf den es gedruckt wird.
Außerdem gilt für Gewerbetreibende und auch für Privatiers die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung, die seit 2005 in Kraft ist, und solche Sachen wie Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitstechnische Bewertungen usw.
Bringt jemand eine Maschine in Verkehr, und es verunfallt wer an der Maschine gilt die sogenannte Umkehr der Beweispflicht.
Das bedeuted, daß der Hersteller/Inverkehrbringer die Sicherheit der Maschine nachweisen muß, und nicht der Geschädigte die Beweispflicht hat.
Ganz schön OT, aber zumindest in Teilen interessant.
Ich habe gerade für Gewerbetreibende hier im MF schon mal meine Hilfe in Form einer !kostenlosen! Beratung angeboten, das mache ich hiermit nochmal

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Das mit dem CE-Zeichen gilt übrigens auch für Spielsand für Sandkästen

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Das ist eine ganz kranke Nummer.
Falls ich weiter Licht ins Dunkel bringen soll, bitte per Mail.
Stefan