Kochmesser Falschlieferung - was tun?

julesbaerle

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Salut,

noch bevor ich auf dieses Forum :super: mit all seinen Infos und Links gestoßen bin, hatte ich mir ein Kochmesser bei einem Online-Shop bestellt.

bestellt wurde:
Böker Yadama Damast II Olive 130435DAM zu € 76
Gesamtlänge 25 cm. Klinge 15 cm. Gewicht 65 g.

geliefert wurde:
Böker Damast Olive Santoku 130437DAM zu € 125
Gesamtlänge 25,2 cm. Klinge 17,2 cm. Stärke 3 mm. Gewicht 140 g.

Was tun? Behalten oder vom Widerrufsrecht gebrauch machen?

Aber wie verhält es sich mit der Handhabung? Eigentlich wollte ich mehr ein 'normal gebautes' Messer mit einer schmaleren Klinge. Wie kommt man mit so einem Santokuteil zurecht? Hauptanwendungsbereich ist die vorbereitende Küche und hier insbeondere der Feinschnitt von Gemüsen wie Zwiebel, Knoblauch, Chilischoten, Paprika, Zucchini usw. ...

Mercie d'avance
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fänds eigentlich nicht OK, das teurere Messer zu behalten, wenn ich nur das billigere bezahlt habe. :hmpf:

Noch dazu wenn ich ja eigentlich das andere wollte ... Ich würds zurückschicken, ohne, daß für mich Portokosten entstehen. Oder einfach mal mit dem Händler Kontakt aufnehmen. :ahaa:

(Wenn er nicht eh hier mitliest und sich darüber ärgert, daß Du Dich freust. ;))

Grüße

Clemens
 
Moin,

schwierige Frage:

Willst Du moralische Absicherung mit Schulterklopfen für das tolle Schnäppchen, oder einfach nur wissen, wie man sich da richtig verhält?:argw:

Einfach so behalten geht schon mal gar nicht.
Da Du ja jetzt schon öffentlich zugibst, daß Du das als Fehllieferung erkannt hast, wirds schwierig die Nummer als Versehen deinerseits darzustellen.

Ich würd erst mal den Händler ansprechen.
(@Rechtsexperten: Läuft die Nummer schon unter Betrug?)

Wenn Du das Teil behalten willst (hab ich so verstanden), kommt er Dir vielleicht noch preislich entgegen, um sich das Rücksende-Porto zu sparen.

Gruß,
Pit
 
Den Tatbestand des Betrugs erfüllt das wohl nicht. Allerdings könnte der Händler die Rückgabe verlangen bzw. einen Austausch gegen das Bestellte. Auch mein Tip: Email schreiben und um eine Stellungnahme bitten. Eine Einigung zur Beiderseitigen Zufriedenheit sollte da wohl möglich sein. Vielleicht war das andere nicht mehr lieferbar und das erhaltene ist eine Art Ersatzlieferung und Du solltest dieses bekommen. Wende Dich an Beagleboy.

Ehrlich währt am Längsten!
 
Salut,

ok, meine Fragestellung war etwas unglücklich, denn ich erwarte weder moralische Absicherung mit Schulterklopfen noch eine Rechtsberatung oder ähnliches. Ich gehe zuerst mal davon aus, daß das Böker Yadama Damast II Olive einfach doch nicht mehr lieferbar war und daß mir der Händler eine Ersatzlieferung zuteil werden lies. Ich werde dies klären, wenn die Rechnung kommt.

Mir geht es ausschließlich um die Handhabung der für mich als Laien unterschiedlichen Messer - komischerweise geht in einem Messerforum niemand auf diese Fragen ein ... :confused: Vielleicht mag sich doch jemand dazu äußern.
 
Ok ok....;)

Beispiel: Um Zwiebeln zu pellen oder die Samen aus einer Gemüsepaprika heraus zu schneiden nehme ich gerne eine schlanke Klinge (einstechen oder runde Schnitte gehen leichter, handlicher beim 'freihändig schneiden).
Zum Kleinschneiden dieser vorbereiteten Gemüse lieber ein Santoku mit hoher Klinge (das Schnittgut purzelt nicht so leicht auf die 'falsche' Seite).
Geht aber beides mit beiden Messern.
Eigentlich brauchst du beide. :D
 
Was tun? Behalten oder vom Widerrufsrecht gebrauch machen?
Hi, nicht doch gleich zum Widerrufsrecht greifen. Du willst ja nicht das Messer ganz zurückgeben, sondern nur das eigentlich Bestellte geliefert haben. Also beim Händler nett anfragen. Wenn es eine versehentliche Fehllieferung war einfach umtauschen. Und ist es eine Ersatzlieferung gewesen, dann kannst du immer noch entscheiden ob dir das recht ist oder nicht. Und da solltest du dann nicht einmal das Widerrufsrecht benötigen, denn du wurdest nicht gefragt ob du mit der Ersatzlieferung einverstanden bist.

Apropos, weil hier zum Thema einfach behalten gleich das Wort Betrug fiel. Warum sollte das Betrug sein? Just gestern ging es in einer Sendung um ein verwandtes Thema, nämlich den Fall das man den falschen Betrag Wechselgeld zurück bekommt. (Bei zuwenig kann man ggf. auf einen Kassensturz bestehen.) Wenn man zuviel Wechselgeld behält ist es eben noch kein Betrug. Wie sollte es auch, denn man hat ja nicht selber den Fehler gemacht. Aber wenn man gefragt wird ob das Wechselgeld stimmt, und man bereits weiß das es zu viel ist und nicht wahrheitsgemäß antwortet, dann ist es Betrug. Logisch, denn dann will man sein Gegenüber bewusst täuschen.
 
Es handelt sich dabei eindeutig um einen Sachmangel , bei einem Verbrauchsgüterkauf in Form einer Fehllieferung.

Somit gibt es in allgemeinen drei Möglichkeiten:

- Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Austausch nach Wahl des Käufers!)
- Rücktritt
- Minderung (Da es sich um ein höherwertigeres Teil handelt ...)

Die hat für den Käufer kostenneutral zu erfolgen ansonsten hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz (Portokosten)

[Alles stark vereinfacht, gekürzt und natürlich ohne Gewääähr] :cool:

Zu den Messern:
Ich hab den Vorläufer des Yadama in VG10
(Das heiß damals irgenwie anders, müsste jedoch noch die gleiche Form haben).
Das war Jahrelang das Lieblingsmesser meiner Frau. Für mich ist der Griff eignetlich etwas dünn, ich habe es trotzdem auch gerne mal genutzt.
Zur Zeit benutzen wir ein ganz normales geschmiedetes Officemesser für die kleinen Sachen.

Ob ich das Santoku behalten würde, wenn der Verkäufer einverstanden ist?
Gute Frage, nimm es einfach mal vorsichtig in die Hand und prüfe wie es dort liegt. Davon würde ich meine Entscheidung abhänig machen. ;)
 
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