Konforme Einhandmesser?

messer fan

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Hallo Leute

Hab vor kurzem ein YouTube Video gesehen mit der "Überschrift" 42a konforme Einhandmesser, jetzt stellt sich mir die frage gibt es wirklich solche Einhandmesser und wenn ja warum sind die erlaubt mit sich zu führen?

Könnt ihr mir welche nennen ?
:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Danke im voraus :super:
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Klar geht das, z.B. ein Slipjoint, beim Einhänder geht es doch mit um die Klingenarretierung beim 42a.

Einhändig öffnendes Slipjoint ist theoretisch 42a konform, der Kontrolleur kann es aber auch erstmal anders sehen. (Springer mal aussen vor)


Friction Folder sind auch ein gutes Beispiel.
 
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AW: Konforme Einhandmesser ?

gibt es wirklich solche Einhandmesser und wenn ja warum sind die erlaubt mit sich zu führen?

Der 42a erlaubt explizit das Mitführen von Einhandmessern, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das ist laut Gesetz u.a. bereits gegeben, wenn das Mitführen einem allgemein anerkannten Zweck dient. Demnach wären unter Voraussetzung des jeweiligen Mitführens des betreffenden Einhandmessern zu einem allgemein anerkannten Zweck solche Einhandmesser führbar, die für eine Verwendung zu einem allgemein anerkannten Zweck objektiv geeignet sind. Einhandmesser, die objektiv nicht zu einem allgemein anerkannten Zweck geeignet sind, wären demnach nicht führbar.
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Der 42a erlaubt explizit das Mitführen von Einhandmessern, wenn ein berechtigtes Interesse besteht...
Alles richtig, was du schreibst, aber das war nicht die eigentliche Frage. Da geht es um feststellbare Einhandmesser. Und was objektiv genau ist, wird im Zweifel von wem festgelegt? Vermutlich nicht von dem, der das Messer bei sich trägt. Bleibt alles leider in einer Grauzone, ebenso wie die frage nach "konformen Einhandmessern".
Einhandmesser, bei denen §42a gar nicht greift, wären z.B. die Slipits von Spyderco wie das UKPK oder die erwähnten Friction Folder, Beispiel: Peasant Knife.
Dass das von Seiten der Gesetzesvertreter nicht immer so gesehen wird, wurde hier schon erwähnt, reichlich diskutiert und sollte bei Kaufabsicht mit bedacht werden.
 
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AW: Konforme Einhandmesser ?

Und was objektiv genau ist, wird im Zweifel von wem festgelegt? Vermutlich nicht von dem, der das Messer bei sich trägt.
Zu einem gewissen Grad wird es von dem Träger im vornherein festgelegt, da es kaum möglich sein dürfte, einen Zweck für das Führen glaubhaft anzugeben, wenn das geführte Messer für diesen behaupteten Zweck ungeeignet ist oder zumindest offensichtliche Zweifel an der Eignung provoziert werden.
Wenn man z.B. eine ausgeprägte Hawkbill-Klinge mit agressivem Wellenschliff führt, um im Laufe des Tages mehrere Paketbänder zu durchtrennen oder überstehende Kabelbinderenden von anzubringenden Wahlplakaten zu kappen, könnte sich jemand finden, der das glaubt. Wenn man behauptet, daß Ding zu führen, um sich in der Mittagspause Nutella auf's Brot zu schmieren, dürfe man kaum jemanden finden, der das glaubt, selbst wenn es stimmen sollte.
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Alles richtig, was du schreibst, aber das war nicht die eigentliche Frage. Da geht es um feststellbare Einhandmesser.

Geht es im §42a nicht um "einhändig" feststellbare Messer? Ich denke dabei an das Böker Griploc, bei dem man die Klinge zwar mit einer Hand öffnen, aber zum Verriegeln die andere Hand zu Hilfe nehmen muss. Auch ein Opinel mit nachgerüstetem Daumenpin würde meiner Meinung nach nicht unter das Führverbot fallen.

Gruß
Gerhard
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Der 42a erlaubt explizit das Mitführen von Einhandmessern, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das ist laut Gesetz u.a. bereits gegeben, wenn das Mitführen einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Ja, das steht drin, aber wohl wissend das kaum ein Zweck vor dem Richter Bestand haben wird. Es gibt einfach zu viele "da gibt es andere Möglichkeiten". Und die Poizisten/Richter sind Bestandteil unserer Gesellschaft, die scharfe Messer nur noch in der Küche oder in der Werkstatt verortet. Wie das Endstadium aussieht kannst du in England bewundern.
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Ja, das steht drin, aber wohl wissend das kaum ein Zweck vor dem Richter Bestand haben wird. Es gibt einfach zu viele "da gibt es andere Möglichkeiten". Und die Poizisten/Richter sind Bestandteil unserer Gesellschaft, die scharfe Messer nur noch in der Küche oder in der Werkstatt verortet. Wie das Endstadium aussieht kannst du in England bewundern.

Bei Richtern gebe ich Dir Recht! Bei Polizisten, die ja im Dienst eine Waffe und nicht selten ein Messer mit sich führen, sollte man annehmen, dass sie das Waffenrecht besser kennen und den anerkannten Zweck auch realistischer beurteilen können. Leider findet man hier so gut wie nie Berichte, dass die Beamten beim Fund eines mitgeführten Einhandmessers ein Auge zugedrückt haben.

Gruß
Gerhard
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Bei Richtern gebe ich Dir Recht! Bei Polizisten, die ja im Dienst eine Waffe und nicht selten ein Messer mit sich führen, sollte man annehmen, dass sie das Waffenrecht besser kennen und den anerkannten Zweck auch realistischer beurteilen können.

Deren Intention besteht nicht darin, irgendeine Art von "bürgernaher Interpretation" des 42a WaffG vorzunehmen. Im Gegenteil, wenn immer es möglich ist, agieren sie gegen den normalen Bürger. Im Kontext des Threads heißt das, wenn Du mit einem Einhandmesser erwischt wirst, mußt Du z. B. nachweislich Jäger sein, sonst knallen die einem sofort eine Owi drüber. Und in deren Bericht steht auch nicht das drin, was Du gesagt hast, sondern das, was die da reinschreiben wollen. Selbst erlebt.

Leider findet man hier so gut wie nie Berichte, dass die Beamten beim Fund eines mitgeführten Einhandmessers ein Auge zugedrückt haben.

Weil sie das nicht tun.
 
@ Alle Beitragsschreiber ab sofort:
Schaut euch vorm Schreiben mal den Startbeitrag an und überlegt, ob das was ihr schreiben wollt eine Antwort auf die Frage des Themenerstellers ist.
Um Frust abzuladen oder Spekulationen anzustellen, macht eigene Threads in passenden Forenbereichen auf oder behandelt das per Email untereinander ... auch eine Möglichkeit.
 
Hab vor kurzem ein YouTube Video gesehen mit der "Überschrift" 42a konforme Einhandmesser, jetzt stellt sich mir die frage gibt es wirklich solche Einhandmesser und wenn ja warum sind die erlaubt mit sich zu führen?

Könnt ihr mir welche nennen ?
:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Danke im voraus :super:

Es steht ausdrücklich dabei und wird im Video auch so gesagt, daß das alles als "rechtlich unverbindlich und nicht vollständig anzusehen" ist. Ich sehe (nach eigenem Erleben) jedenfalls keine Möglichkeit, ein von 42a ausgenommenes Einhandmesser führen zu dürfen, wenn man nicht Jäger oder etwas ähnliches ist.

Eine Möglichkeit scheint mir zu sein, ein zweihändig zu öffnendes Messer zu nehmen und die Reibung für die Klingenöffnung so einzustellen, daß man es mit Schwung aus dem Handgelenk heraus öffnen kann und es dann selbst einrastet. Aber das ist ohne rechtliche Gewähr.
 
...ein zweihändig zu öffnendes Messer zu nehmen und die Reibung für die Klingenöffnung so einzustellen, daß man es mit Schwung aus dem Handgelenk heraus öffnen kann und es dann selbst einrastet. Aber das ist ohne rechtliche Gewähr.
...und ebenso riskant, denn das wissen längst auch die Polizeikräfte und testen das im Falle des Falles. Geht es einhändig auf, ist es ein Einhandmesser.
 
AW: Konforme Einhandmesser ?

Weil sie das nicht tun.

Das kann empirisch irgendwie nicht sein. Dem Forum kann man entnehmen, daß es in D offenbar eine Menge Leute gibt, die wie ich regelmäßig Einhandklappmesser als EDC zu allgemein anerkannten Zwecken führen, ohne es deshalb jemals irgendwelche Scherereien mit der Staatsgewalt gegeben hätte. Dazu kommen al die Leute, die das tun, ohne sich je einen Kopp drum gemacht zu haben, weil sie das Gesetz so wenig oder noch weniger kennen als die Vollzugsbediensteten.
 
Moin,

Empirie hin oder her, zumindest habe ich noch von keinem Fall gehört, bei dem jemand kontrolliert wurde, dabei ein Einhandmesser "gefunden" wurde, es aber nicht zu einer Einleitung eines OWI-Verfahrens seitens eines Beamten kam, weil ein allgemein anerkannter Zweck vorlag. Ebenso habe ich noch nicht von einem eingeleiteten OWI-Verfahren gehört, bei dem ein richterlicher Entscheid das Führen eines Einhandmessers im Nachhinein legitimierte. Und ich rede nicht von "Auge zudrücken", sondern von einer klaren Anerkennung eines anerkannten Zwecks.

Da sich schlechte Nachrichten bekanntermaßen schneller verbreiten, habe ich die Hoffnung, dass so etwas doch vorgekommen ist, allerdings ist die Hoffnung sehr gering...
 
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