"Kruzifixmesser" von Ganster [aus: Solingen 2006 - Bilder]

J

J.A.G.

Gast
was mich mal interessieren würde: stellt das KREUZ mit integriertem messer von jean-pierre ganster in D nicht einen verbotenen gegenstand dar ? weil in geschlossenem zustand etwas anderes als ein messer vorgetäuscht wird (sakraler gegenstand) ? wäre das kreuz ein kugelschreiber, wäre es sicher so. ich bin der meinung das kreuz ist sehr sehr grenzwertig :(

falls nein, kann mir vielleicht jemand sagen, ob jean-pierre ganster eine homepage hat ? ;)

ps: erlaube mir mal die 2 bilder von pitter dranzuhängen, damit die leutz nicht erst suchen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo JAG :)

Meinem Rechtsverständnis nach handelt es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand, da, wie schon sagtest, ein Kreuz als Schmuckstück, Anhänger oder was auch immer "vorgetäuscht" wird.

Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Um eine offizielle Antwort, zu erhalten, kannst Du bei den schon genannten öffentlichen Stellen nachfragen.

Wenn Du auf "Nummer sicher" gehen willst, laß die Finger weg davon.


Grüße

_____
Tom
 
Im Original lautet es IMHO sinngemäß: "...Hieb- und Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen."

Rechtfertigt die Klingenform/Zweckbestimmung die Einordung in diesen Bereich?
 
wenn ich es auf den bildern richtig erkenne, hat die klinge eine dolchform (beidseitig angeschliffen) und wäre m. E. der zweckbestimmung nach eine stoßwaffe.
 
Hi,

In dem Zusammenhang verweise ich mal auf den Thread hier:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=31324

Dort wurde die Verbotseigenschaft bei einem Feuerzeugspringmesser, wegen Größe, Klingenform und dem Griff der nicht zum stoßen geeignet ist, durch das BKA verneint. Man könnte jetzt Spekulieren in wie weit dieses Kruzifixmesser dafür geeignet ist...

Ich werde hier nicht spekulieren, im Einzelfall muss das halt das BKA entscheiden wenn du ne 100% aussage willst.

Grüße
Olli
 
Nach meinem Rechtsverständnis würde ich ein Messer in dieser Form als versteckte Waffe deklarieren.

Auf Grund der geringen Größe (s. Bild max. 4 cm Klinge), stimme ich Oliver zu, hierbei könnte es sich evtl. um keine Waffe handeln.
= keine Waffe = keine versteckte Waffe !
Aber das ist nur eine Vermutung.
 
Nytschko schrieb:
Auf Grund der geringen Größe (s. Bild max. 4 cm Klinge), stimme ich Oliver zu, hierbei könnte es sich evtl. um keine Waffe handeln.
= keine Waffe = keine versteckte Waffe !
Aber das ist nur eine Vermutung.

Ha, aber was ist der Griff, der Längsbalken oder der Querbalken? Ist es der Querbalken, dann steht die Klinge quer zum Griff, und dann tun sich ja gleich neue Abgründe der Illegalität auf. :D

Björn
 
Das ist dabei mit bedacht.
Bsp: Cold Steel Deperado
Kann auch zwischen die Finger genommen werden. Ist dafür aber nicht gedacht. ERGO nicht verboten.
Und bevor eine Waffe verboten werden kann muß es eine Waffe sein. Ist es keine Waffe gem. WaffG kann es auch nicht verboten sein.
 
Wayne interessierts? Warum schlafende Hunde wecken?

JAG, hast du ein persönliches Problem mit dem Macher? Warum hier Namen nennen? Den rechtlichen Hintergrung kann man auch erfragen, ohne zu erzählen wem's gehört oder wer's gemacht hat.

Interessiert mich persönlich nicht die Bohne, ob das nun legal ist oder nicht, und das gilt auch für andere Messer. Was andere zu Hause herumliegen haben oder bauen oder was auch immer, ist nicht mein Problem.
Und ich frag' auch nicht nach von wegen "Hey, ich hab' bei Fritz Meier, wohnhaft in D, Musterstrasse 1 ein OTF gesehen, ist das denn in D legal? (*Wink* ans BKA)". :rolleyes:

Keno
 
cheez schrieb:
Wayne interessierts? Warum schlafende Hunde wecken?

JAG, hast du ein persönliches Problem mit dem Macher? Warum hier Namen nennen? Den rechtlichen Hintergrung kann man auch erfragen, ohne zu erzählen wem's gehört oder wer's gemacht hat.

Interessiert mich persönlich nicht die Bohne, ob das nun legal ist oder nicht, und das gilt auch für andere Messer. Was andere zu Hause herumliegen haben oder bauen oder was auch immer, ist nicht mein Problem.
Und ich frag' auch nicht nach von wegen "Hey, ich hab' bei Fritz Meier, wohnhaft in D, Musterstrasse 1 ein OTF gesehen, ist das denn in D legal? (*Wink* ans BKA)". :rolleyes:

Keno

im gegenteil.......ich würde mir gerne so ein messer zulegen, aber ehe ich damit ins offene messer renne kann ich ja hier wohl mal ne frage stellen ....oder ???? warum gibt es sonst so ein forum, da brauche ich keine belehrung von dir keno?
außerdem ist das messer nach der erfolgten auszeichnung und der berichterstattung in den regionalen printmedien wohl nicht soooo "geheim", würde sagen sogar "öffentlich".......wenn es denn nicht legal sein sollte, werden sich die behörden eh drum kümmern.
jedoch habe ich aufgrund des namens den eindruck, dass herr ganster eher in frankreich residiert.
so keno und wo ist nun dein problem ?
 
Zurück