Lapu Lapu Corto legal führbar?

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Kuro

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Hallo Messerfreunde,

Um es vorab zu klären, das soll kein Sv Threat werden, sondern ich benötige eine Auskunft zur Rechtlichen Lage dieses bestimmten Messertyps.

Mir ist ein Lapu Lapu Corto Messer (von Cherusker) sozusagen "vermacht" worden.
Im Bewusstsein dass es ein für Sv konzipiertes Messer ist, habe ich mich über die rechtliche Lage im Umgang mit diesem schlau gemacht.
Leider bin ich (aufgrund unserer verwirrenden Rechtsgrundlage:irre:) nicht sicher ob man das besagte Messer führen dürfte oder nicht.

Die Klinge ist weder länger als 12cm, und es ist einhändig nicht direkt aufklappbar, aber durch den Aufreißhaken, das sogenannte 'cinetic opening', lässt sich das Messer mithilfe von Objekten/Subjekten praktisch ohne die 2. Hand öffnen.:(

Zählt das Messer nun zu den "Einhändig aufklappbaren, sich feststellenden Messern" und ist das Führen somit verboten?

Beste Grüße,
Kuro
 
Die Klinge ist weder länger als 12cm, und es ist einhändig nicht direkt aufklappbar

Die Klingenlänge ist bei Klappmessern ohne Belang, die 12-cm-Begrenzung gilt nur bei feststehenden Messern.
'Einhändig nicht direkt aufklappbar' ? Das Lapu Lapu Corto, das ich habe, hat ein Loch in der Klinge und läßt sich ohne Probleme einhändig aufklappen.
 
Es liegt "LEIDER" absolut im Ermessen und der tatsächlichen Ahnung über den Herstellungsgedanken des Messer des Ordnungshüters auf den du triffst.

Grundsätzlich ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn du ein einhändig zu öffnendes Messer "führst". Es ist dabei völlig unerheblich wie das Messer einhändig zu öffnen ist (da im Gesetzestext nicht näher erleutert).
Zwar sind ein Daumenpin, ein Flipper oder ein Klingenloch die allgemein gängigen Hilfsmittel, jedoch war ich "dienstlich" selbst schon dabei wie übereifrige oder im mehr oder weniger gerechten Zorn gepackte Polizeibeamte ALLES sicherstellten, was in irgend einer Form einhändig zu öffnen war und eine Klinge besaß.

In Erinnerung sind mir hier noch ein uraltes Buck 110, getragen in einer Herbertz Gürteltasche, bei der die Klinge beim ziehen geöffnet wird (so eine typische Rockergürteltasche halt, bei der die Klinge mit der scharfen Seite auf einer Metalniete aufsitzt und zu einem Drittel bereits vorgeöffnet in der Scheide ruht).

Genauso ein Gerber Gator (eigentlich ein Paradebeispiel für ein wirkliches "zweihand" - Messer), allerdings lies sich die Klinge mittels Schwung aus dem Handgelenk einhändig aufschleudern ... voila ... Einhandmechanismus.

Wenn du also Pech hast und an den "Richtigen" (oder in diesem Sinne "Falschen") Ordnungshüter gelangst, ist das Messer im Zweifelsfall ersteinmal WEG!!!
Ist nur eine Owi und vielleicht wird das Verfahren eingestellt und du bekommst das Messer sogar zurück, aber zunächst ist es weg, wird schlecht behandelt, ggf. auf der Dienststelle zunächst einmal aufs übelste Missbraucht.

Das Führen eines einhändig zu öffnenden Messers ist nur dann KEINE Ordnungswidrigkeit, wenn du ein berechtigtes Interesse zum Führen vorbringen kannst. Berechtigte Interesse kann alles mögliche sein, du musst es nur plausibel vorbringen können (Z.B. eine Hand in Gibs, du bist Dachdecker und musst dich ständig mit einer Hand an dein Leben klammern, du bist Rettungssanitäter, Feuerwehrmann oder Polizist, etc.)

Alles mögliche kann ein berechtigtes Interesse sein, AUßER die Verwendung des Messers zur Selbstverteidigung.
Jedoch wurde das Lapu Lapu genau zu diesem Zweck hergestellt und beworben. Das führt zwangsläufig dazu, sollte der Beamte "den Plan im Sack haben", dass das Messer weg ist, du eine Owi begangen hast und über den Daumen 200.- Euro + Wert des Messers los bist.

Einziger Weg drum herum ist ein festehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm (und vom Herstellungsgedanken nicht als Waffe oder Kampfinstrument konstruiert) oder aber ein Klappmesser OHNE Veriegelungsmechanismus oder einer Klinge die sich unter keinen Umständen mit einer hand öffnen läßt.
Außer du "führst" das Lapu Lapu nicht (z.B. steckt in einem geschlossenen Behältnis ganz untem im Rucksack und du kannst es nicht sofort ohne zeitlichen Verzug zum Einsatz bringen).

Hoffe ich konnte dir helfen...
Mein Tip, schönes Messer, behalt es daheim, oder häng dein Herz nicht drann und meide die Region Ludwigshafen :)

Gruß
 
Moin,

die wievielte Anfrage zur Legalität eines Messers ist dies inzwischen? :rolleyes:

Schau bitte bspw. auf www.messer-werkzeuge.de nach und mache Dich mit der aktuellen Gesetzgebung vertraut.
Und vielleicht findet sich auf den Seiten des BKA ein Feststellungsbescheid.
Falls dann noch Fragen offen bleiben, können wir Dir leider auch nicht helfen.
Und es bringt auch nix, kollektiv im Trüben zu fischen.

Daher mal wieder dicht.

Willi
 
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