Hallo Messerfreunde,
Um es vorab zu klären, das soll kein Sv Threat werden, sondern ich benötige eine Auskunft zur Rechtlichen Lage dieses bestimmten Messertyps.
Mir ist ein Lapu Lapu Corto Messer (von Cherusker) sozusagen "vermacht" worden.
Im Bewusstsein dass es ein für Sv konzipiertes Messer ist, habe ich mich über die rechtliche Lage im Umgang mit diesem schlau gemacht.
Leider bin ich (aufgrund unserer verwirrenden Rechtsgrundlage
) nicht sicher ob man das besagte Messer führen dürfte oder nicht.
Die Klinge ist weder länger als 12cm, und es ist einhändig nicht direkt aufklappbar, aber durch den Aufreißhaken, das sogenannte 'cinetic opening', lässt sich das Messer mithilfe von Objekten/Subjekten praktisch ohne die 2. Hand öffnen.
Zählt das Messer nun zu den "Einhändig aufklappbaren, sich feststellenden Messern" und ist das Führen somit verboten?
Beste Grüße,
Kuro
Um es vorab zu klären, das soll kein Sv Threat werden, sondern ich benötige eine Auskunft zur Rechtlichen Lage dieses bestimmten Messertyps.
Mir ist ein Lapu Lapu Corto Messer (von Cherusker) sozusagen "vermacht" worden.
Im Bewusstsein dass es ein für Sv konzipiertes Messer ist, habe ich mich über die rechtliche Lage im Umgang mit diesem schlau gemacht.
Leider bin ich (aufgrund unserer verwirrenden Rechtsgrundlage

Die Klinge ist weder länger als 12cm, und es ist einhändig nicht direkt aufklappbar, aber durch den Aufreißhaken, das sogenannte 'cinetic opening', lässt sich das Messer mithilfe von Objekten/Subjekten praktisch ohne die 2. Hand öffnen.
Zählt das Messer nun zu den "Einhändig aufklappbaren, sich feststellenden Messern" und ist das Führen somit verboten?
Beste Grüße,
Kuro