Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
[...]Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen. [...]
Gibt es auch für Handwerker nicht, die ihre Messer bei der Arbeit benötigen, und sie im Privat- oder Firmenwagen auf dem Weg vom/zum Arbeitsort mit sich führen - ist erst einige Wochen her, als das hier Thema war...gibt es denn für die soldaten auf der heimreise nicht ein legal reason beim mitnehmen des einhandmessers ?
Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...
Gruß Andreas
Besorgniserregend ist an diesen Beispielen, dass man bei messertragenden Bürgern konsequent "durchgreift" die ihre Messer dienstlich oder beruflich tragen müssen, bzw. ohne ihre Messer nicht arbeiten können. Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...
Gruß Andreas
Und mir vor der Gegenwart!...Mir graust vor der Zukunft dieses Landes. Ganz ehrlich.
du sprichst mir aus der seele.![]()
das gesockse, das man eigentlich "entwaffnen" wollte taucht nie in den schlagzeilen auf.
dafür stehen dann rechtschaffene bürger als täter im rampenlicht.
wo ist der kotz-smilie ?
Du kannst dir sehr sicher sein, in den entsprechenden Stadtvierteln werden Messer am laufenden Band einkassiert.
Das wäre allerdings sehr löblich. Nur vermarkten leider sehr viele Artikel das in der anderen Richtung. Soll heissen, der Messerträger wird als Krimineller abgestempelt, der ein gefährliches Messer, das dem WaffG nach verboten ist, bei sich trägt....Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet. So schlecht die Presse hierzulande auch sein mag, zumindest erkennen einige Journalisten die Widersinnigkeit einer überspitzen Gesetzesauslegung und weisen in ihren Berichten darauf hin.
Gelöscht;
Siggii42 hat völlig Recht.
Wenn das messer dienstlich geliefert ist, gibt es keinen grund es mit nach Hause nehmen zu müssen.
Sorry
Es ist vollkommen egal, wie wir Messerliebhaber das sehen....Mal abgesehen vom während des Dienstes greifenden § 55 I WaffG hat der Soldat doch eindeutig ein berechtigtes Interesse, das BW-Taschenmesser im Dienst zu führen, oder sieht das irgendjemand anders?
Ebenso tut es nichts zur Sache, ob wir uns einig sind. Ausschlaggebend ist, wie das die Gerichte sehen. Und solange keiner von uns klagt, werden wir es nicht erfahren....Wenn wir uns darüber einig sind, gilt es zu klären, ob die Ausnahmetatbestände des §42a Abs. 2 WaffG auch für den Hin- und Rückweg zu einem "berechtigten Interesse" gelten, wie es einige Abgeordnete erläutert haben.
tägliche Lückenfüller verlangt niemand, einen monatlichen oder halbjährlichen "Rechenschaftsbericht" - und sei es nur je Bundesland - darf man aber schon erwarten, es wird immerhin regelmäßig offiziell verkündet, dass das geänderte Gesetz greift, nur wo, wie, wann und aus welchem Anlass erfährt man nicht.Das passiert dutzende male pro Tag in jeder größeren Stadt, warum soll das jedesmal eine separate Zeitungsmeldung erhalten?
Haben Presse/Medien das schon mal angekreidet ?Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet.