lawblog.de: Soldaten: Risiko Taschenmesser

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Jetzt mal ganz ehrlich, einen "Jungle Devil" würde ich NCHT mitnehmen.:irre:

Armes Deutschland, passt aber zur Novellierung des Waffengesetzes......
 
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass mit der Novellierung des Waffengesetzes ab 01.04.2008 für uns Messerliebhaber der GAU passiert ist. Die belibtesten und praktischsten Messer, die Einhandmesser, dürfen nicht mehr uneingeschränkt geführt werden. Das ist Fakt. Punkt. Und das gilt halt auch für Soldaten, die nicht im Dienst sind.

Dass die Tatsache, dass das Gesetz schwammig aufgeweicht ist, uns nicht zum Vorteil gereicht, war mir von Anfang an klar. Jetzt zeigen sich halt die Auswirkungen in der Realität. Denn gerade durch diese Aufweichung, die in meinen Augen nichts anderes als Rechtsunsicherheit darstellt, ist den Kontrollorganen ein Ermessensspielraum eingeräumt worden. Dass dieser nicht zu unseren Gunsten ausgelegt wird, habe ich, der ich als alter Pessimist verschrien bin, vorausgeahnt.
Das was wir jetzt an konkreten Fällen oder Einzelfällen diskutieren, zeigt, dass der Ermessensspielraum eben zu unseren maximalen Ungunsten ausgereizt wird.
 
Mir spricht dieser Eintrag aus dem Herzen:
"...Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn der Staat jetzt sogar
denjenigen ans Bein pinkelt, die noch so naiv sind, sich durch ihren Dienst
für diesen traurigen Kadaver einer ehemals freien Gesellschaft einsetzen
zu wollen…"

Mir graust vor der Zukunft dieses Landes. Ganz ehrlich.
 
Und da schrieb doch dereinst Wolfgang Schäuble, der oberste Boss des BMI:

[...]Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen. [...]

Wie gut, dass die Herren in Grün so pflichtbewusst sind, die anderen Herren in Grün davor zu bewahren, mit ihren gefährlichen Messern Straftaten zu begehen. Denn das sind ja ganz offensichtlich gewaltbereite Jugendliche :irre:
 
Ich bin Soldat und wir wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir das BW-Taschenmesser (neu, Einhandversion) nicht außerhalb des Dienstes tragen dürfen. Das verstehe ich aber eher als "Absicherung" der Bundeswehr, da es ja durchaus Tätigkeiten gibt, bei denen das Führen eines Einhandmessers gem. WaffG erlaubt ist...

Wenn die in dem Bericht angeführten Kontrollen bei Soldaten auf dem Weg von oder zur Kaserne erfolgt sind, kann ich keinen Verstoß gegen das WaffG erkennen!

Wie diverse Abgeordnete (z. B. Dr. Hans-Peter Uhl) auf abgeordnetenwatch erläutert haben, zählt der Weg zu einem "berechtigten Interesse" auch zu den Ausnahmetatbeständen und der Transport in einem verschossenen Behältnis ist nicht erforderlich!

Zitat Herr Uhl: "Wenn ein berechtigter Zweck gegeben ist, wird die Nutzung nicht beschränkt - auch nicht das Führen auf dem Hin- und Rückweg. Der Transport in einem verschlossenen Behältnis nach § 42, Abs.2 Nr.2 WaffG ist nur erforderlich, wenn das berechtigte Interesse nach Abs.2 Nr.3 nicht besteht."

Da der Soldat im Dienst ein berechtigtes Interesse am Führen des BW-Taschenmesser hat (es wird ihm durch die Anzugsordnung sogar befohlen) zählt doch der Weg zum Dienst auch zu den Ausnahmebeständen oder verstehe ich das WaffG völlig falsch?

Deshalb hätten die Soldaten für das Führen des Einhandmessers außerhalb der Kaserne lediglich einen Verweis ihres Vorgesetzten für die Missachtung eines Befehls erhalten dürfen aber kein Bußgeld wegen einem Verstoß gegen das WaffG!

Gruß

Michael
 
Du magst mit deinen Ausführungen Recht haben, IMO allerdings nur
wenn du den Gegenstand auch zuhause aufbewahrst, bzw. aufbewahren
musst. Was hier nicht der Fall ist. Warum muss denn das Messer mit
nach Hause genommen werden? Deine Dienstwaffe lässt du doch auch
in der Kaserne...

EDIT: Ein berechtigtes Interesse ist hier eh nicht nötig, da dienstlich
geliefert (gem. § 55 I WaffG bist du aussen vor, aber nur im DIENST)!
 
Zuletzt bearbeitet:
gibt es denn für die soldaten auf der heimreise nicht ein legal reason beim mitnehmen des einhandmessers ?
Gibt es auch für Handwerker nicht, die ihre Messer bei der Arbeit benötigen, und sie im Privat- oder Firmenwagen auf dem Weg vom/zum Arbeitsort mit sich führen - ist erst einige Wochen her, als das hier Thema war...

Besorgniserregend ist an diesen Beispielen, dass man bei messertragenden Bürgern konsequent "durchgreift" die ihre Messer dienstlich oder beruflich tragen müssen, bzw. ohne ihre Messer nicht arbeiten können. Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...

Gruß Andreas
 
Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...

Gruß Andreas

du sprichst mir aus der seele. :super:
das gesockse, das man eigentlich "entwaffnen" wollte taucht nie in den schlagzeilen auf.
dafür stehen dann rechtschaffene bürger als täter im rampenlicht.

wo ist der kotz-smilie ?
 
Besorgniserregend ist an diesen Beispielen, dass man bei messertragenden Bürgern konsequent "durchgreift" die ihre Messer dienstlich oder beruflich tragen müssen, bzw. ohne ihre Messer nicht arbeiten können. Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...
Gruß Andreas

Dafür möchte ich einen möglichen Erklärungsansatz bieten:

Aus meinem dienstlichen Umfeld (Polizei in einer Großstadt in NRW) weiß ich, dass seit der letzten Änderung des Waffengesetzes zahlreiche Messer, die den Regelungen des § 42a WaffG unterliegen, beschlagnahmt wurden.

Die Betroffenen dieser Maßnahmen sind aber nun mal in erster Linie solche Personen, die im Gesetzgebungsverfahren als Adressaten vorgesehen waren (kurz gesagt: Jugendgruppen mit aggressivem Auftreten, betrunkene Randalierer, Straftäter auf frischer Tat betroffen - das ist natürlich verallgemeinert, soll die Sache aber auf den Punkt bringen).

Diese Personen haben weder eine große Lobby, noch nehmen sie aktiv an Fachforen teil. Insofern "hören" wir hier nichts von solchen Sachverhalten.

Leider muss ich aber erschrocken zur Kenntnis nehmen (zumindest aus den Beiträgen im hiesigen Forum), dass immer mehr rechtschaffende Bürger im Alltag ins Visier der Behörden kommen.

Solange der §42a WaffG nicht eindeutiger formuliert wird und die Rechtsprechung noch keine Klarheit geschaffen hat, werden wir mit diesem Problem wohl weiter leben müssen.
 
Gelöscht;
Siggii42 hat völlig Recht.
Wenn das messer dienstlich geliefert ist, gibt es keinen grund es mit nach Hause nehmen zu müssen.
Sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
du sprichst mir aus der seele. :super:
das gesockse, das man eigentlich "entwaffnen" wollte taucht nie in den schlagzeilen auf.
dafür stehen dann rechtschaffene bürger als täter im rampenlicht.

wo ist der kotz-smilie ?

Das seh ich aber genau umgekehrt.
Du kannst dir sehr sicher sein, in den entsprechenden Stadtvierteln werden Messer am laufenden Band einkassiert. Das passiert dutzende male pro Tag in jeder größeren Stadt, warum soll das jedesmal eine separate Zeitungsmeldung erhalten?

Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet. So schlecht die Presse hierzulande auch sein mag, zumindest erkennen einige Journalisten die Widersinnigkeit einer überspitzen Gesetzesauslegung und weisen in ihren Berichten darauf hin. Da sollte man als Messerfreund nicht das Kotz-smilie suchen, sondern sich freuen.

Meine Meinung :)
 
Du kannst dir sehr sicher sein, in den entsprechenden Stadtvierteln werden Messer am laufenden Band einkassiert.

Ja, ganz toll, ich bin ja sowas von begeistert!
a) am laufenden Band ist etwas übertrieben
b) Was ist bei der Klientel heute eigentlich anders, als vor 2 Jahren?

Ich weiß, dass auch vor über 2 Jahren Einhandmesser (keine Butterfly oder sonstige damals schon verbotene Messer) von Jugendlichen einkassiert wurden.
 
...Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet. So schlecht die Presse hierzulande auch sein mag, zumindest erkennen einige Journalisten die Widersinnigkeit einer überspitzen Gesetzesauslegung und weisen in ihren Berichten darauf hin.
Das wäre allerdings sehr löblich. Nur vermarkten leider sehr viele Artikel das in der anderen Richtung. Soll heissen, der Messerträger wird als Krimineller abgestempelt, der ein gefährliches Messer, das dem WaffG nach verboten ist, bei sich trägt.
Das geht so weit, dass manchmal sogar behauptet wird, dass die vorgefundenen Messer verbotene Gegenstände seien.
Auf solche Artikel kann ich getrost verzichten.

edit
Hier, ich hab ein Beispiel rausgesucht:
klick
Wurde in diesem Thread diskutiert:
klick
 
Zuletzt bearbeitet:
Gelöscht;
Siggii42 hat völlig Recht.
Wenn das messer dienstlich geliefert ist, gibt es keinen grund es mit nach Hause nehmen zu müssen.
Sorry

Die Frage, ob es einen Grund gibt und ob es verboten ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

Nach deiner Logik müsste man den Soldaten auch verbieten, in Uniform nach Hause zu fahren. Denn dann gibt es ja auch keinen Grund, die dienstlich gelieferte Bekleidung (außer evtl. zur Reinigung) mit nach Hause zu nehmen...

Nur zur Erinnerung: Es geht hier um ein Taschenmesser, nicht um eine Waffe! Deshalb halte ich Vergleiche mit den Regelungen bei der Dienstwaffe (wird nach Dienst in der Waffenkammer eingelagert) für unangebracht.

Mal abgesehen vom während des Dienstes greifenden § 55 I WaffG hat der Soldat doch eindeutig ein berechtigtes Interesse, das BW-Taschenmesser im Dienst zu führen, oder sieht das irgendjemand anders?

Wenn wir uns darüber einig sind, gilt es zu klären, ob die Ausnahmetatbestände des §42a Abs. 2 WaffG auch für den Hin- und Rückweg zu einem "berechtigten Interesse" gelten, wie es einige Abgeordnete erläutert haben.

Wenn das der Fall ist, spricht gem. WaffG doch nichts gegen das Führen dieses Einhandmessers auf dem (direkten) Weg Wohnung-Kaserne! (Das die Bundeswehr die außerdienstliche Nutzung zusätzlich verboten hat, ist ein völlig anderes Thema).

Gruß

Michael
 
...Mal abgesehen vom während des Dienstes greifenden § 55 I WaffG hat der Soldat doch eindeutig ein berechtigtes Interesse, das BW-Taschenmesser im Dienst zu führen, oder sieht das irgendjemand anders?
Es ist vollkommen egal, wie wir Messerliebhaber das sehen.
Ausschlaggebend ist, wie die Behörden, und konkret der kontrollierende Beamte das sieht.

...Wenn wir uns darüber einig sind, gilt es zu klären, ob die Ausnahmetatbestände des §42a Abs. 2 WaffG auch für den Hin- und Rückweg zu einem "berechtigten Interesse" gelten, wie es einige Abgeordnete erläutert haben.
Ebenso tut es nichts zur Sache, ob wir uns einig sind. Ausschlaggebend ist, wie das die Gerichte sehen. Und solange keiner von uns klagt, werden wir es nicht erfahren.
 
Das passiert dutzende male pro Tag in jeder größeren Stadt, warum soll das jedesmal eine separate Zeitungsmeldung erhalten?
tägliche Lückenfüller verlangt niemand, einen monatlichen oder halbjährlichen "Rechenschaftsbericht" - und sei es nur je Bundesland - darf man aber schon erwarten, es wird immerhin regelmäßig offiziell verkündet, dass das geänderte Gesetz greift, nur wo, wie, wann und aus welchem Anlass erfährt man nicht.
Verarschung und Verdummung pur, weil man sich die besten Rosinen rauspickt, um die Restriktion *noch* besser verkaufen zu können, weil man einen luschig obskuren Tätigkeitsnachweis mit lächerlichen, weil nichtssagenden Resultaten vorlegen kann.

Das kreide ich nicht der Polizei an, sondern dem Gesetzgeber, der Justiz und den Medien an, weil auch die es nicht zustande bringen (wollen), diese Missstände zu hinterfragen. Das wird erst dann passieren, wenn Medienvertreter selbst betroffen sind, aber in den Medien wird noch nichtmal die korrekte Bezeichnung benutzt, es heist meist nur "verbotene Messer" oder Waffen, damit fängt es schon an...
Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet.
Haben Presse/Medien das schon mal angekreidet ?
Wenn ja, dann wäre das im Forum bestimmt als Thema erstellt worden...
Gelesen habe ich bisher nur von eingezogenen Einhandmessern in Einzelfällen oder anlässlich von Großkontrollen wie vor Wochen auf der A1 bei Ahlhorn/Wildeshausen, aber noch nie, dass es in den Medien als überzogen bewertet oder angekreidet wird...

Gruß Andreas
 
Hier muss zwischen Verstoß gegen die Dienstvorschrift und Ausnahmetatbestände des §42a unterschieden werden.

Was hier ausgesagt wird, ist: Das ein Führen des Messers nicht sozial adäquat sein kann, wenn das Führen an sich ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift ist. Wenn das Messer außerhalb des Dienstes nach Dienstvorschrift nicht getragen werden darf, dann kann das allgemein nicht anerkannt werden.

Das ist soweit theoretisch nachvollziehbar. Das man sich praktisch überhaupt darum bemüht, also Soldaten kontrolliert, finde ich unfassbar.
 
Was passiert denn jetzt mit den beschlagnahmten Messern? Die betroffenen Wehrpflichtigen waren ja nur die Besitzer der Messer, Eigentümer ist doch die Bundeswehr.

Kriegt die Bundeswehr die Messer zurück, werden die Dinger vernichtet oder verteilen die Polizeibeamten die Messer unter sich? :steirer:

Wahrscheinlich werden noch Formulare entworfen zur "Herausgabe von Bundeseigentum aus polizeilichem Gewahrsam" oder so ähnlich. :irre:

Klingt jedenfalls nach einer Menge sinnloser Bürokratie. Mit Sicherheit schreiben die betroffenen Soldaten schon fleißig an ihren "Verlustmeldungen".


Soweit ich mich erinnere, hatte ich auch nach Dienstschluss (wenn ich in Uniform auf den Heimweg war) grundsätzlich jeden zu grüßen, der einen höheren Dienstgrad hatte. Und selbstverständlich hatte ich meinen Truppenausweis bei mir zu führen, um mich als Soldat ausweisen zu können. Ich war keineswegs Zivilist, sobald ich die Kaserne verlassen hatte. Der direkte Weg zur Kaserne und der direkte Weg nach Hause waren Dienstweg, ich war Soldat und durfte Uniform tragen.

MfG, sharknose
 
Wird das Messer beim Bund im normalen Alltag getragen? Oder nur im Feld, beim Camping für "große Jungs"?
Wenn es als sinnvoll erachtet wird, dass es auch in der Kaserne getragen wird, dann ist es doch auch sinnvoll, es im privaten Umfeld zu tragen. Da gibt es nicht mehr und nicht weniger Gründe dafür.
Blöd nur, dass es verboten ist.

Dass diese "sozial anerkannten Gründe" noch keiner durchgeklagt hat ist halt ärgerlich.

stay rude
braces, wehrdienstuntauglich
 
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