lawblog.de: Soldaten: Risiko Taschenmesser

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Sehe ich überhaupt nicht so. Der 42a bezweckt gerade nicht die Differenzierung von Merkmalen und Situationen. Es ist von vorne herein klar, dass die fraglichen Gegenstände an sich keine Gefahr darstellen.

Ich will überhaupt nicht, dass es gestattet ist, das Messer zur Arbeit zu tragen, aber nicht, es zum Kiosk zu nehmen. Es ist nämlich totalegal, auf welchem Weg ich es dabei habe. Es wird zu allgemein anerkannten Zwecken geführt, Schneiden, das reicht. Wer was anderes behauptet: Beweisen oder lügen. Ich beweise nicht, dass ich nicht vor hatte Oma Käthe abzustechen.

Der Passus "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" erleichtert die Zuordnung zum allgemein anerkannten Bereich, es ist demnach einfacher zu erkennen.

Wenn der Prolo damit aber Mist baut, also blöd rumfuchtelt, ist es genauso weg.

Damit könnte ich sogar leben, wenn die Polizei, oder ein recht bemerkenswerter Anteil deer das so handhaben würde.

Aber scheints, gehen die vor, wie weiland der SAS: "Wen wir erschießen, war ein IRA - Terrorist."

Die häufig gehörte Auslegung lautet: "Messer ist scheiße, es sei denn, es ist ok." Das versehen nur Sozialarbeiter.

M. E. ist es ganz einfach: "Messer ist scheiße, es sei denn, ich ok."

OK!:D


(Man gestatte mir die Ausdrucksform)
 
auf abgeordnetenwatch.de erklärt,
...
Leider ist das für den kontrollierenden Polizisten vermutlich nicht verbindlich...
Nichts, aber auch absolut gar nichts, was dort mitgeteilt wird, ist in irgendeiner Weise verbindlich, für nichts und niemanden, es wird dort entweder nur die Meinung des Schreibers zur gestellten Frage, oder die Meinung seiner/ihrer Partei mitgeteilt - ist das immer noch nicht angekommen ?

Nochmal für Dich:
WIR können die Frage(n) hier im Forum nicht beantworten, und ob der Betroffene Soldat oder Handwerker ist, macht keinen Unterschied in der Sache, es ist völlig egal.
Ist so schon schlimm genug, dass man sich jetzt schon für Arbeitsmittel und Werkzeug rechtfertigen muss.

Aber wie WIR hier etwas sehen, interessiert ausserhalb des Forums leider niemanden.
Bevor wir uns hier weiter im Kreis drehen:
Frag den Vertrauensmann beim BWV, sprech deine Kameraden an, oder macht es gemeinsam im Zug- oder Kompanierahmen.

Wir sind hier genauso so schlau wie Du, nur dass Du (wie auch alle anderen aktiven Soldaten) die Möglichkeit hast, eine offizielle Antwort aus deiner Einheit oder vom BWV zu bekommen, dabei können wir Dir aber nicht helfen, dass musst Du schon selbst erledigen.
 
Ich hab gerade mit einem Kumpel über das Thema geredet. Er sagt in Augusdorf hätte man nicht die große Probleme, weil viele noch die alten BW-Taschenmesser haben. Aber schwasinnig findet er es auch, denn er will auch lieber das neue von Vic. haben, denn er meint das alte sei mist.
 
Nichts, aber auch absolut gar nichts, was dort mitgeteilt wird, ist in irgendeiner Weise verbindlich, für nichts und niemanden, es wird dort entweder nur die Meinung des Schreibers zur gestellten Frage, oder die Meinung seiner/ihrer Partei mitgeteilt - ist das immer noch nicht angekommen ?

Selbstverständlich ist das angekommen, hab ich doch selbst auch geschrieben!

Bevor wir uns hier weiter im Kreis drehen:
Frag den Vertrauensmann beim BWV, sprech deine Kameraden an, oder macht es gemeinsam im Zug- oder Kompanierahmen.

Wir sind hier genauso so schlau wie Du, nur dass Du (wie auch alle anderen aktiven Soldaten) die Möglichkeit hast, eine offizielle Antwort aus deiner Einheit oder vom BWV zu bekommen, dabei können wir Dir aber nicht helfen, dass musst Du schon selbst erledigen.

Und was soll mir das bringen? Wenn der Bundeswehr-Verband oder mein Bataillons-Kommandeur mir sagen, dass der Weg zur Kaserne "im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht" (was in meinen Augen völlig offensichtlich ist und keine Stellungnahme eines Vorgesetzen / des Bundeswehr-Verbandes erforderlich macht), dann interessiert das den kontrollierenden Polizisten doch genauso wenig, wie die Aussagen der Abgeordneten...

Ich werde meine BW-Taschenmesser garantiert weiterhin tragen, wenn ich in Uniform zur Kaserne fahre und mich gegen eventuelle Beschlagnahmungen rechtlich zur Wehr setzen. Aber meine Tage als Soldat sind ohnehin gezählt.
 
Und was soll mir das bringen?
...
Ich werde meine BW-Taschenmesser garantiert weiterhin tragen, wenn ich in Uniform zur Kaserne fahre und mich gegen eventuelle Beschlagnahmungen rechtlich zur Wehr setzen.
Dann ist ja alles geklärt, und hier muss der Gesetzestext nicht weiter zitiert, seziert, interpretiert und darüber spekuliert werden.
Rückendeckung oder irgendwelche "moralische" Unterstützung muss dann allerdings auch nicht mehr erfragt werden - es könnte dabei evtl. herauskommen, dass mal von anderer Seite ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit getan wird, aber wenn man es gar nicht erst versucht - sogar ohne eigene Kosten !, wird man es auch nicht erfahren.

So ein Rückzieher ist eine elegante Art, sich schnellstmöglich aus der Diskussion zu verabschieden, wenns eng werden könnte.

Und das wars dann mit diesem thread - wir nehmen es zur Kenntnis und warten weiter ab...

Gruß Andreas
 
Als Nachtrag noch zum Vergleich Polizei und Bundeswehr, der mehrfach kam:

in § 55 (1) steht:
Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf [...] Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

Für diesen Fall stellt sich die Frage nach dem Dienstschluss (bei Zoll und Polizei) dann weniger.
 
Solange der §42a WaffG nicht eindeutiger formuliert wird und die Rechtsprechung noch keine Klarheit geschaffen hat, werden wir mit diesem Problem wohl weiter leben müssen.

Auch wenn ich Dir recht gebe, was die schlechte Formulierung im WaffG angeht - es ist ein bequemer Weg, die Verantwortung auf die Formulierung eines Gesetzes abzuschieben. Denn erst einmal ist jeder für das verantwortlich, was er selbst entscheidet. Und nicht ein Abgeordneter, ein unsauber formulierter Text oder sonstwer oder sonst etwas. Das gilt fürs Leben, aber natürlich auch für Polizisten im Dienst.

Und da man nicht alle möglichen Tatbestände des tägliches Lebens in eine klare, gesetzliche Formulierung bringen kann (und auch nicht will, zum Glück) hat der Gesetzgeber nunmal das Opportunitätsprinzip erfunden.

Und ohne dass Polizisten ohne zwingenden Grund Messer einziehen, gäbs das von Dir angesprochene Problem eben gar nicht. Zumindest nicht in dieser Form.

Denn noch gehts hier um eine eventuelle OWI, keinen Straftatbestand. Tausende gefährdende und behindernde Falschparker am Tag geniessen eine recht weitgehende Opportunität ;) Selbst wenn ich in der zuständigen Dienststelle anrufe, und darum bitte, sie mögen doch mal bei den 50 Mamataxis vorbeifahren, die jeden Mittag vor der Schule Gehweg, Hochbordradweg und Fahrbahn durch Parken blockieren, damit Söhnchen den Hintern nicht über die Straße zum Großparkplatz bewegen muss, passiert Null. Offenbar gibts wichtigeres. Nur dass da tatsächlich mindestens eine Behinderung, wenn nicht eine Gefährdung vorliegt.

Und wo liegt die vor, wenn ein Soldat sein Taschenmesser mit nach Hause nimmt?

Da läuft was im Kopf schief - nicht nur bei der Polizei. Die ja auch nur ein Spiegel der Gesellschaft sind, wenn auch mit mehr Kompetenz, in Grundrechte einzugreifen. Gehts um Messer, bekommen alle die Krise. Andere OWI Tatbestände sind dagegen gesellschaftlich toleriert.

Pitter
 
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