LCC D/A Damascus Bolsters

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
thrawn schrieb:
... Geld überwiesen bekommen und dann nicht liefern ...

gut, klar, wenn du natuerlich geld nimmst und dann nichts als gegenleistung lieferst.

aber mir geht es eigentlich nur um die tatsache des angbotes: ich biete im netz eine ware an, die ich nicht hab und auch niemals haben werde. so wie "eine tonne koks zu verkaufen".

mach ich mich dann strafbar dadurch, dass ich etwas illegales anbiete ohne dass danach ein handel zustande kommt weil ichs ja gar nicht habe? ich weiss ist schon ne irre konstruktion aber rechtlich gesehen find ich die frage interessant :)
 
le.freak schrieb:
ich biete im netz eine ware an, die ich nicht hab und auch niemals haben werde. so wie "eine tonne koks zu verkaufen".

mach ich mich dann strafbar dadurch, dass ich etwas illegales anbiete ohne dass danach ein handel zustande kommt weil ichs ja gar nicht habe? ich weiss ist schon ne irre konstruktion aber rechtlich gesehen find ich die frage interessant :)

So einen ähnlichen Fall gab es in Oberösterreich.
Da bot ein Pärchen ein Kilo Koks zum Verkauf an. Ein Drogenfahnder ist dann auf den Deal eingestiegen.
Das Pärchen hatte aber statt Koks Mehl geliefert.
Anzeige wegen Drogenhandel erfolgte keine, aber es gab ein Gerichtsverfahren wegen schweren Betrugs.

Das ganze ist schon ein paar Jährchen her, ich glaub 80iger oder so.
 
So, ich habe mich noch mal ein bißchen erkundigt:

Von der zivilrechtlichen Seite: Dadurch, daß es sich um verbotene Gegenstände handelt, die nicht besessen und gehandelt werden dürfen, wäre ein Vertragsabschluss einfach unwirksam. Heißt, wenn ich da einen großen Springer bestelle, der aber nicht liefern kann, weil eben verboten, dann könnte man da nichts einfordern, einfach, weil kein Vertrag zu stande kommen kann. Wenn er mir aber das Messer doch liefern KÖNNTE und WÜRDE, MÜßTE ich nicht bezahlen, d.h., er könnte mich nicht zur Zahlung zwingen (abgesehen davon, daß ich mich mit dem Besitz strafbar mache), eben weil der Vertrag unwirksam ist und es da keinerlei Verpflichtungen gibt.

Strafrechtlich: Naja, dadurch, daß er etwas verbotenes anbietet, begeht er eine Straftat. Wie hoch da die Strafe sein kann, müßte man im einzelnen nachsehen.

Mehr konnte "meine Quelle" mir auf die schnelle auch nicht sagen :cool: :D
 
thrawn schrieb:
Von der zivilrechtlichen Seite: Dadurch, daß es sich um verbotene Gegenstände handelt, die nicht besessen und gehandelt werden dürfen, ...
Wenn ...KÖNNTE und WÜRDE, MÜßTE ...

Strafrechtlich: Naja, dadurch, daß er etwas verbotenes anbietet, begeht er eine Straftat. Wie hoch da die Strafe sein kann, müßte man im einzelnen nachsehen.

Hat Deine Quelle auch die möglichen strafrechtlichen "Konsequenzen" für einen potentiellen Käufer hinsichtlich einer vollendeten Versuchshandlung angesprochen ?
So etwas hat immer zwei Seiten...
Ist nur aus Neugier gefragt, vielleicht weis Deine Quelle auch dazu etwas verbindlich Konkretes ;)

Es gibt da einen Begriff, den man "untauglichen Versuch" nennt, ist aber auf Tatbestandsmerkmale einer konkreten Straftat bezogen, beispielsweise, im betrunkenen Kopf zu versuchen, ein hoch fliegendes Flugzeug mit einem Luftgewehr zu beschießen (ist ein Lehrbeispiel für einen untauglichen Versuch).

Gruß Andreas
 
Wenn, könnte, müsste - es werden ja nicht nur verbotene Sachen angeboten, sondern auch verkauft. Was meint ihr, wo die AFO's herkommen, die regelmäßig auf ebäh auftauchen :rolleyes:

Und die Leute weisen auch noch selber drauf hin - "Nein, ist nicht verboten in D, hab' ich ja bei www.bekleidungskammer.de gekauft!"

Ich frage mich, warum die nicht auch gleich Handgranaten verkaufen - verbotene Gegenstände [Waffen] sind das auch, könnte man an sich ja auch gleich Nägel mit Köpfen machen. Und wenn das dann jemand bemerkt, werden die halt einfach ausm Programm genommen und damit ist der Fall erledigt. Tolle Wurst.

Keno
 
Moin

warum orakelt ihr eigentlich alle so rum?

Man fragt da ganz einfach nach, der Betreiber checkt das, stellt fest
das er oder ein Mitarbeiter einen Fehler begangen hat und beseitigt
ihn (den Fehler).

Fertig.
Nicht alle sind kriminell o.ä.

Zum anbieten und nicht liefern können: dafür gibt es AGB´s, in denen man für solche Fälle Klauseln einbaut.

Mopper
 
Da die befragte Person aus dem Zivilrecht kommt, konnte sie mir nur sagen, wie es eben zivilrechtlich aussieht.
Wenn da verbotene Gegenstände "normal" gehandelt werden (der eine zahlt, der andere liefert), ist das Zivilrecht außen vor, da es sich ja nicht mit Strafbeständen rumschlägt.
AGB-mäßig muß man da gar nichts einbauen, um sich irgendwie abzusichern, da ein evtl. Vertrag einfach keine Gültigkeit besitzt.
Wie schon gesagt, sollte der Käufer da irgendwie rumklagen wollen, hat der Händler DAMIT keine Probleme ... :rolleyes:


Ich kann ja noch mal fragen, auch wenn da manchmal etwas genervt drauf reagiert wird :glgl:
 
mopper schrieb:
Moin

warum orakelt ihr eigentlich alle so rum?

Man fragt da ganz einfach nach, der Betreiber checkt das, stellt fest
das er oder ein Mitarbeiter einen Fehler begangen hat und beseitigt
ihn (den Fehler).

Fertig.
Nicht alle sind kriminell o.ä.

Genau das habe ich am Freitag, nachdem ich diesen Thread gesehen habe, gemacht, und zwar per Telefon.
Hauptsächlich hat mich meine Neugier getrieben, denn ich wollte einfach gerne wissen, mit welchem Impetus jemand so kackfrech 4Zoll-Springer anbietet.

Das ist auch der Grund, warum die Teile allesamt (soweit ich sehe) von der Seite verschwunden sind.

Worauf ich bei meinem längeren Telefonat mit dem Herrn gestoßen bin, war ein erschreckendes Maß an Unwissen, das sich zuerst in einer gewissen Ungläubigkeit gezeigt hat, dann aber schnell zur Einsicht wurde.
Ich denke, die Fundiertheit meiner Ausführungen hat da eine gewisse Überzeugungskraft gehabt. :hehe:

Sonst wären die Dinger ja auch noch online, denke ich.

Einen Vorsatz o.ä. konnte ich überhaupt nicht heraushören.
 
ich habe auch per mail angefragt

und zwar, ob ein protech godfather nicht doch verboten wäre und eine überarbeitung not täte.

promt kam eine email zurück:

"ist schon geschehen. Herzlichen Dank das war echt ein Fehler von uns. sorry"

eigentlich ist es doch nicht sooooo schlecht, von kompetenten leuten auf fehler hingewiesen worden zu sein. nur kann man hoffen, dass in den büchern schon keine buchungen von solchen illegalen sachen vorliegen....
 
da ja nun alles geklärt ist , mache ich hier nun zu.

wenn noch jemand was echt wichtiges zu sagen hat, kann er mich ja anmailen und dann mache ich das thema für den post wieder auf
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück