le.freak
Premium Mitglied
- Beiträge
- 1.434
thrawn schrieb:... Geld überwiesen bekommen und dann nicht liefern ...
gut, klar, wenn du natuerlich geld nimmst und dann nichts als gegenleistung lieferst.
aber mir geht es eigentlich nur um die tatsache des angbotes: ich biete im netz eine ware an, die ich nicht hab und auch niemals haben werde. so wie "eine tonne koks zu verkaufen".
mach ich mich dann strafbar dadurch, dass ich etwas illegales anbiete ohne dass danach ein handel zustande kommt weil ichs ja gar nicht habe? ich weiss ist schon ne irre konstruktion aber rechtlich gesehen find ich die frage interessant