Legal?? [Stockdegen, abgerundet "Schaukampf"]

Kite

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Hi ,
ich versuche gerade herauszufinden, ob es legal ist einen Stockdegen mit abgeruneter Klinge wie bei Showkampfwaffen zu haben.

Mit richtiger Klinge weiß ich dass es illegal ist aber mit einer Klinge richtung Showkampfwaffe habe ich leider nichts gefunden deswegen fals ich was übersehen habe bitte den Link und für diesen fall Entschuldigung.

lg Kite
 
AW: Legal??

Hallo Kite,

wenn ich mich richtig erinnere heißt es im Waffengesetz irgendwie oder so ähnlich:

verboten sind:
"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"

Das dürfte wohl auch für das von Dir beschriebene Teil zutreffen.

Gruß
Jörg
 
AW: Legal??

"Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen

Genau so ist es. Dabei ist es unerheblich, ob der Degen eine abgerundete Spitze hat, es ist und bleibt eine Hieb-/Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetzes.

Viele Grüße

Erich
 
AW: Legal??

Hallo Jörg,
Diese Gesetzesstelle habe ich auch schon gefunden aber ich habe mir diese frage gestellt da es in MesserForum.net > Verschiedenes > Politik & Recht: Mittelalterfest und Waffen heißt:
Soweit ich das gesehen habe, sind diese Schwerter nur "Show", also nicht wirklich Waffen, da sie stumpf sind. Würde beim Showkampf auch zu gefährlich mit scharfen Schwertern.
Wenn dem so ist, gibt es eigendlich keine Bedenken, soweit ich weiss gibts für Flachstahl keine Tragebestimmungen...

Grüße
Micha

Aber danke für die schnelle Antwort und gleich die frage wie sieht es in diesem speziellen fall aus??

lg Patrick
 
Beim nächsten mal bitte gleich mit Aussagekräftigem Betreff und ins richtige Forum einstellen.

Danke!

Gruß,
Olli
 
Ich finde Patricks Frage als durchaus berechtigt und diskussionswürdig,
sicher sind "getarnte Waffen" verboten,
aber was eine Waffe (Hieb und Stich) ist, definiert das Gesetz so:
"... ihrem Wesen nach dazu bestimmt ..."

Ein Glaszylinder im Stockgriff wäre evtl als Waffe geeignet, aber nicht dazu bestimmt, ist also erlaubt, warum also eine 2cm lange einseitig geschliffene Klinge oder ein 50cm langer Rundstahl nicht?
 
Im Zusammenhang mit Balis gab es da schon einmal etwas, wenn ich mich nicht irre. Sinngemäß: Ist eine verbotene Waffe, auch wenn die Schneide plattgeschliffen wird.

Grüße Willy
 
Im Zusammenhang mit Balis gab es da schon einmal etwas, wenn ich mich nicht irre. Sinngemäß: Ist eine verbotene Waffe, auch wenn die Schneide plattgeschliffen wird.

Halte ich dagegen :D. Bevor wir über eine Einstufung als Verbotene Waffe/Gegenstand nach WaffG diskutieren, bleibt zu prüfen, ob ein Gegenstand überhaupt unter das WaffG fällt.

Ein Bali mit abgerundeter "Klinge" - also nicht einfach eine stumpfe Schneide - ist nach meiner Meinung überhaupt keine Waffe. Bei nem Stockdegen wirds schwieriger, weil der auch abgerundet immer noch eine Stichwaffe sein wird, es sei denn, dass Dingens hat 50mm Durchmesser.

Was Schaukampfwafffen - also der ganze Bereich, den man bei Mittelalter Spektakeln sieht - angeht, das ist wieder eine ganz andere Betrachtung. Das sind nach meiner Meinung nach immer noch Waffen. Aber eben keine verbotenen, deswegen gibts da grundsätzlich kein Problem, die zu tragen. Grundsätzlich - wobei ich wegen des Trageverbots bei öffentlichen Veranstaltungen immer noch ein Problem sehe, das hatten wir hier ja schon. Entweder es fehlt bisher einfach am Kläger, oder es wird nicht geahndet, weil de Gesetzgeber sicher anderes im Sinn hatte, als Mittelaltermärkte. Lass da irgendwann mal was passieren, dann gehts da auch los. "Was, die laufen da alle bewaffnet rum und das hat jeder gewusst. Warum wurde das nicht verboten blabla...".

Sicher weiss man das aber immer erst hinterher, also frühestens nach einem positiven/negativen Bescheid von BKA.

Grüße
Pitter
 
Mal angenommen jemand besitz eine 200 Jahre alte Stockmontierung mit einer noch älteren Klinge darin, sagen wir mal vor 1500. ( Beides japanisch )
Fällt so ein Gerät unter das Waffengesetz oder nicht ?
Gruß
Stefan
 
Das Alter einer Klinge spielt keine Rolle.
Bei den öffentlichen Veranstaltungen gibt es eine Ausnahme für Brauchtum.

Und bei den Balis gibts ja auch die Ausnahmen für extrem kleine Klinge, weil die nicht als Waffe geeignet sind.

Und Balitrainer sind meines Wissens ja auch legal, also mit runder "Schneide".

Wenn n dem Stockdegen also ein Flachstahl steckt...
Puh..
Stichwaffe sicher nicht.
Aber schwer ist das Ding ja immer noch, also könnte man sicher eine Hiebwaffe "herauslesen"


Kilian
 
Eine stumpfgemachte Klinge bleibt eine Klinge und somit Bestandteil eines Messers bzw. hier in diesem Fall eines Degens. Die Schärfe ist nicht ausschlaggebend.
Als Alternative sehe ich nur die Verwendung eines Rundstahls, denn der ist nun einmal unbearbeitet und daher keine Klinge. Somit würde es sich nicht um einen Degen handeln.

Der Vergleich mit den Mittelalterveranstaltungen und den dort verwendeten Schwertern hinkt meiner Meinung nach gewaltig. Schwerter sind nicht verboten.

Gruß
Holger
 
Na ganz so kann das nicht stimmen : Alte Schwerter zählen zu den Antiquitäten, jedenfalls meinem Kenntnisstand nach, genauso wie uralte Steinschloßpistolen. Sonst wären über die Hälfter aller Sammler ja kriminell.....
Selbstverständlich steckt in dem Ding eine stark gekürzte gerade Katana-Klinge, also sowohl Hieb als auch Stich.
Aber wär bitte so irre mit einer Klinge von über 500 jahren rumzufuchteln ?
Vielleicht habe ich meine Frage etwas ungeschickt gestellt : Es geht darum : Obwohl es sich um eine "verborgene" Klinge handelt, fällt das Ding eurer Meinung nach unter den Paragraphen oder nicht ?
Ich aus meiner Sicht würde nein sagen, aber ich hab von Jura nur wenig Ahnung....
( Ich erwarte keine Anwaltsauskunft o.Ä. sondern nur Sichtweisen ! )
Gruß
Stefan
 
Also meiner Meinung nach ist der Stockdegen in jedem Fall verboten, höchstens es ist der "leere" Degen, also ohne Klinge.

Bei einer stumpfen Klinge besteht die Gefahr, das sie wieder geschärft wird, also wie bei zerlegten Pistolen, das sie wieder zusammengesetzt wird. Bei einer runden Klinge hast du eine gefährliche Hiebwaffe die du versteckst, gibt ja eine schöne "Peitsche" ab. Also keine Chance....

Ich kannte übrigens jemanden, der mal bei einem Antiquitätenhändler einen Stockdegen gekauft hat, und der sollte als Geschenk nach Österreich gehen.
Irgendwann stand die Polizei vor der Tür, den Händler hatten sie wohl schon länger unter Beobachtung. Naja, mein Freund bekam eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes, nicht schön....

Er kaufte das Ding übrigens in gutem Gewissen, nichts Falsches zu tun, erst als er mir erzählte was er für ein tolles Geschenk besorgt hat, fiel erst mir, dann ihm, die Kinnlade runter ;)
Er wollte den Degen dann zurückgeben, da war es schon zu spät, am gleichen Nachmittag war die Polizei bei ihm....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist selbst der Besitz illegal ( Kein normaler Mensch würde mit so einem Ding spazieren gehen ).
Was ich dann aber nicht verstehe : Wieso sind alte Vorderlader wie die Oben erwähnten Steinschloßpistolen nicht waffenscheinpflichtig ?
Da muß man nix mehr zusammenbauen : Laden, Pulver auf die Pfanne, fertig...
Keiner der Sammler die ich kenne hat einen Waffenschein. Übrigens die normalen Schwerter aus Japan würde ich auch nicht als harmlos titulieren....
Das mit dem Führen in der Öffentlichkeit würde ich ja noch nachvollziehen können, aber alleine der Besitz ?
Kurz ich versteh nur noch Bahnhof, fast schon Hauptbahnhof...
Gruß
Stefan
 
ja, der reine Besitz ist verboten.

Stimmt schon mit den Vorderladern, gefährliche Teile, aber der Knackpunkt bei deiner Aussage ist das Laden!
Womit? Schwarzpulver bekommst du nur gegen Waffenschein.

Der Stockdegen funktioniert auch so, ohne Laden ;)

Das mit den Schwertern ist klar, es sind Waffen, aber auch gleich als solche zu erkennen, beim Stockdegen ist ja das Problem das es eine versteckte Waffe ist. Du darfst ja auch keine KK Pistole in Stiftform besitzen, auch wenn du einen Waffenschein hast, es ist ebenso eine versteckte Waffe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[...] Schwarzpulver bekommst du nur gegen Waffenschein. [...]
Nein! Mit einem Waffenschein/Waffenbesitzkarte/Jagdschein usw. hat das nichts zu tun. Für den Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (dazu zählt Schwarzpulver) braucht man eine Erlaubnis nach §27 SprenG. Dafür belegt man einen Lehrgang nach §32 der 1. SprengV.


Na ganz so kann das nicht stimmen : Alte Schwerter zählen zu den Antiquitäten, jedenfalls meinem Kenntnisstand nach, genauso wie uralte Steinschloßpistolen. Sonst wären über die Hälfter aller Sammler ja kriminell.....[...] ( Ich erwarte keine Anwaltsauskunft o.Ä. sondern nur Sichtweisen ! ) Gruß Stefan
[...] Was ich dann aber nicht verstehe : Wieso sind alte Vorderlader wie die Oben erwähnten Steinschloßpistolen nicht waffenscheinpflichtig ? Gruß Stefan
So wie ich das sehe, kennt das Waffengesetz den Begriff "Antiquität" nicht. Bei Blankwaffen wird kein Unterscheid nach Alter gemacht.
Bei Schusswaffen sind der Erwerb und Besitz erlaubnisfrei für:
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
(WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1.7 bis 1.9)

Wie sinnvoll oder unsinnig das Ganze ist, darüber kann man ewig diskutieren. Mit derselben Logik kann man doch z.B. auch alle Schusswaffen von der Erwerbserlaubnis befreien, solange die Munition an eine Erlaubnis gebunden bleibt.

Gruß
 
Nein! Mit einem Waffenschein/Waffenbesitzkarte/Jagdschein usw. hat das nichts zu tun. Für den Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (dazu zählt Schwarzpulver) braucht man eine Erlaubnis nach §27 SprenG. Dafür belegt man einen Lehrgang nach §32 der 1. SprengV.

Aber brauch man dafür nicht auch einen Bedürfnisnachweis? Kann ja nicht jeder einfach so machen, oder?
Ich bezog meine Aussage eher auf diese vorgepressten Schwarzpulverzylinder die fürs Vorderladerschiessen vorgefertigt sind. Stimmt, Schwarzpulver kann man natürlich auch loose kaufen bzw. herstellen, Denkfehler von mir.


Aber egal, hat ja Nichts mit dem Stockdegen zu tun.
 
Im verlinkten §27 steht´s ja drin! ;)

(sinngemäß: Die Erlaubnis kann mit Einschränkungen versehen werden; die Erlaubnis ist zu versagen, wenn kein Bedürfnis nachgewiesen wird.)

Gruß
 
Vermutlich wird sogar der "Stockdegen" mit dem Rundstahl unter Waffeneigenschaft und somit unter das Verbot getarnter Waffen fallen. Entscheidend dürfte mal wieder der Aspekt der "Bestimmung" sein. Der Rundstahl läßt sich als Waffe benutzen, im Zweifelsfall zumindest als Schlagstock, und erfüllt darüber hinaus keinen sonstigen "friedlichen" Zweck. Im Gegensatz zu einem stumpfen Schaukampfschwert (das ja auch immer noch eine im Vergleich mit einer Eisenstange oder gar einem Holzknüppel recht wirksame Hiebwaffe darstellt) ergibt sich die Verbotenheit aber aus der Waffeneigenschaft i.V.m. der Tarnung. Das gesetzliche Verbot soll (neben der Tatsache, daß getarnte Waffen für kriminelle Abscihten besonders geeignet wären) besonder Vollzugsorgane vor bösen Überaschungen schützen. Zur illustration: Einem gehbehinderten Teilnehmer an einer G8 Demo wird man wohl schwierig das benutzen eines Gehstocks verwehren können, mit einem Stahlstab an einem Griff, der getarnt ist, sieht es wohl anders aus.

Auch in diesem Fall ist das Problem eher nicht das (in diesem Fall imo wohl leider durchaus sinvolle) Gegenstandsverbot an sich, sondern dessen Kopplung mit dem (unvermeidlich?) unpräzisen präventiv/abstrakten Waffenbegriff.
 
Kurz ich versteh nur noch Bahnhof, fast schon Hauptbahnhof...

Für deine Katanaklinge im Stock ist wohl §40 Abs. 4 Waffengesetz zuständig:

(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Wegen der Vorderlader: Schwarzpulver gibts kurz vor Sylvester für jedermann recht leicht zu erwerben. Was passieren kann, wenn man ohne Ahnung damit rumspielt gibts dann jedes Jahr in bunten Bildchen in der Boulevardpresse.

Wegen des Stockdegen: Eine runde Klinge in einem Stock ist sicher noch als Schlagwaffe zu gebrauchen. Aber das ist der Stock alleine auch. Insofern wird die Waffeneignung ja nicht verschleiert. Ich würde das als unkritisch einstufen.
Im Einzelfall kommt es sicher darauf an, welcher Aufwand betrieben werden müsste, um aus der runden Klinge wieder eine scharfe zu machen.
Bei einem rautenförmigen Klingenquerschnitt, der sich einem Quadrat so sehr annähert, dass ein sinnvolles anschleifen objektiv nicht möglich ist wird es wohl kaum Probleme geben.
Bei einer Klinge, an der man nur 2-3mm wegschleifen muß, um eine scharfe Waffe zu erhalten sieht das sicher anders aus.

Wenn Du so etwas ernsthaft bauen/ erwerben willst frag lieber beim BKA nach.

stay rude
braces
 
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