Legal?? [Stockdegen, abgerundet "Schaukampf"]

Vielleicht kommt ja mal jemand, der sich den eventuellen Verlust des Degens und die Gebühren leisten kann, auf die Idee einen spitzen und scharfen Stockdegen mit der Klingenaufschrift "Dog Defender" beim BKA auf legalität prüfen zu lassen.

MMn keine Waffe und somit legal. :teuflisch:steirer::teuflisch
 
Vielleicht kommt ja mal jemand, der sich den eventuellen Verlust des Degens und die Gebühren leisten kann, auf die Idee einen spitzen und scharfen Stockdegen mit der Klingenaufschrift "Dog Defender" beim BKA auf legalität prüfen zu lassen.

MMn keine Waffe und somit legal. :teuflisch:steirer::teuflisch

Wenn Du "Degen" drauf schreibst sollte es auch legal sein. Täuscht ja dann keinen Alltagsgegenstand mehr vor :steirer:
 
abgerundete Klingenspitze Stockdegen = ILLEGAL

Pitter hat diesen thread sicherlich in die richtige Richtung gelenkt mit der Aussage:
„ Bevor wir über eine Einstufung als Verbotene Waffe/Gegenstand nach WaffG diskutieren, bleibt zu prüfen, ob ein Gegenstand überhaupt unter das WaffG fällt.“

Die Ausgangsfrage von Kite hierzu lautete:
… (ist es)…“legal … einen Stockdegen mit abgerundeter Klinge wie bei Showkampfwaffen zu haben.“

Degen sind Stoßwaffen, sie fallen eindeutig unter die Einstufung als Waffe.
Mit STUMPFER Klingen“spitze“ entfällt bei Degen die Waffeneigenschaft
Ohne diese charakteristische Eigenschaft der Stoßwaffe werden Degen z.B. als Sportgerät LEGAL verwendet. Es ist also durchaus „erheblich“ bzw. sogar entscheidend für eine Einstufung, welche Art/Form die Klinge aufweist.
Vergleichbare Einstufungen „stumpfer“ Blankwaffen gibt es für Schützenvereine / Traditionsverbände, die derartig "entschärfte" „Waffen“ zur Dekoration als Teil ihrer Uniform legal tragen.

Stockdegen haben nach meiner Kenntnis eine SPITZE Klinge, die die Eigenschaft als Stoßwaffe ermöglicht. Wird diese Spitze abgerundet, müsste (wie bei Degen) die Waffeneigenschaft als STOSSWAFFE ebenfalls entfallen.
Pitters Einwand „ … auch abgerundet immer noch eine Stichwaffe sein wird, es sei denn, dass Dingens hat 50mm Durchmesser“ trifft nach meiner Erfahrung NICHT zu (s. auch oben ).
Unerheblich dürfte es sein, ob dieser Gegenstand irgendwann später wieder mit der ursprünglichen Zweckbestimmung versehen werden kann, erst DANN (mit der erneuten Abänderung) würde der Gegenstand wieder zur illegalen Waffe.

Allerdings weist aber die Klinge eines Stockdegen (mit abgerundeter Spitze und stumpfer Schneide) insgesamt immer noch die „bestimmungsgemäße Eigenschaft“ auf, „durch SCHLAG Verletzungen beizubringen“. Dies führt durchaus dazu, diese Blankwaffe weiterhin als ILLEGAL einzustufen, unabhängif von der Form der Klingen"spitze".

„Das Alter einer Klinge spielt keine Rolle.
Bei den öffentlichen Veranstaltungen gibt es eine Ausnahme für Brauchtum.“ (Zitat von Messerjocke2000) .
Das historische Alter einer Blankwaffe ist eindeutig KEIN Kriterium, mit dem die Waffeneigenschaft in Frage gestellt werden kann.
Für öffentliche Veranstaltungen des Brauchtums gibt es grundsätzlich KEINE Ausnahmen.

Grüße
cut
 
Danke für die Antworten !
Ihr habt mir echt weitergeholfen !:super:
Gruß
Stefan
 
AW: abgerundete Klingenspitze Stockdegen = ILLEGAL

Für öffentliche Veranstaltungen des Brauchtums gibt es grundsätzlich KEINE Ausnahmen.
War unglücklich ausgedrückt.
Ich meinte die Schaukampfschwerter.
Da gabs eine Aussnahme, wenn die Geräte nicht als Waffe konzipiert waren...
Genaue Wortlaut weiss ich nicht mehr.

Mal was anderes.
Der Degen an sich, ohne Stock, ist doch erstmal nicht verboten.
Der leere Stock auch nicht.
Also sollte man sich doch einen Stockdegen ohne Stock kaufen können, oder?
Das wäre ja nur ein Degen, keine versteckte Waffe.
Könnte man sich ja an die Wand hängen.
Illegal wirds ja quasi erst beim zusammenstecken...

Ähnlich wie bei Magazinen für Selbstlader.
Grössere Magazine darf man ja auch kaufen, nur halt nicht in der Waffe nutzen, oder bin ich völlig falsch?

Kilian
 
AW: abgerundete Klingenspitze Stockdegen = ILLEGAL

Mal was anderes.
Der Degen an sich, ohne Stock, ist doch erstmal nicht verboten.
Der leere Stock auch nicht.
Also sollte man sich doch einen Stockdegen ohne Stock kaufen können, oder?

Kilian


ICH beurteile dies nach dem Wortlaut des WaffG genauso:
der Degen täuscht OHNE STOCK keinen anderen Gegenstand vor und ist auch nicht mit einem Gegenstand des täglichen Lebens verkleidet.

ALLERDINGS ist nicht zwingend der WORTLAUT des Gesetzes ausschlaggebend, sondern z.B. der Wille/die Absicht des Gesetzgebers.

Und dazu hat das Messermagazin Heft 2/2007 im Editorial eine interessante Auffassung des BKA für SPRINGMESSER veröffentlicht:
"... betrachtet das BKA auch ein zerlegtes Springmesser immer noch als Springmesser und damit als verboten ..." ...
"Das Zerlegen eines solchen Gegenstands hätte ja nur den Zweck, das Verbot zu umgehen ...".
Allerdings benennt die Veröffentlichung eine Einschränkung: "Es müssen alle wesentlichen Teile vorhanden sein, ..." um den vom WaffG her verbotenen Gegenstand wieder herstellen zu können.

Eine FEHLENDER Degen-"STOCK" verhindert nach meiner Einschätzung die Vervollständigung zu einem ( illegalen ) Stockdegen.


Grüsse
cut
 
Wenn der Wortlaut des Gesetzesgeber nicht zwingend das endgültige Urteil bildet, sondern die dahinter stehende Absicht wird´s ja noch unübersichtlicher.
Um bei meinem Beispiel ( Katanaklinge im Spazierstock ) zu bleiben : Die Montierung ist asbach uralt. Ein kräftiger Schlag oder Hieb würde mit ziemlicher Sicherheit das Ding zerbröseln. Also ist es für den "Gebrauch" nicht mehr nutzbar. Oder anders formuliert : Wir haben eine nur zu Studienzwecken nutzbare verborgene Waffe.
Wenn ich die Ausführung richtig verstanden habe ist es damit ja wieder legal, weil die Absicht ja den Gebrauch ausschließt.
Abgesehen davon ist der Passus "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" alleine schon denkwürdig : Wer läuft heute noch mit einem alten japanischen Spazierstock durch die Gegend ?
Ehrlich gesagt : Ich fange an vor Juristen Respekt zu haben das sie bei dem Kram nicht überschnappen...:irre:
Gruß
Stefan
 
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