Walther Micro Defense Knife inkl. Nylon Etui (https://www.shoot-club.de/Walther-Micro-Defense-Knife-inkl-Nylon-Etui)
Glaubt ihr das könnte man problemlos führen?
Glaubt ihr das könnte man problemlos führen?
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Super. Danke für die Antwort. Dann bleib ich einfach bei meinem para3. gibt soweiso nichts besseres meiner Meinung nach. Habe nur gedacht ich teste mal aus wie es ist n fixed zu tragen. Da es dünn und klein und unauffällig zu tragen zu sein scheint hab ich gedacht ich versuchs mal mit demNach dem Wortlaut des §42a WaffG ist das Führen nicht verboten..... aber....
Der Hersteller Walther hat in diesem Fall fast alles dafür getan, dass es als Waffe eingestuft werden könnte. Ich erkenne keine Eigenschaft an dem Messer die für einen Alltagsgegenstand spricht. Aber ganz viele, die für die Verwendung/Intention als Stichwaffe sprechen. Ich liste da mal auf:
-schwarze Klinge (für schlechtere Erkennung des Messers)
-lange dünne und spitze Klinge (erleichtert Stechen und verbesserte das Eindringen)
-mittelspitze Kinge ähnlich zu einer symmetrischen Dolchklinge (siehe Punkt zuvor)
-die leichte Delle an der Klingenseite (für eine seitliche Dolchstich-Haltung)
-Scheide zum verdeckten Tragen am Unterarm oder Wade/Knöchel
-Namensgebung "Micro Defense"
Das es vom Waffenhersteller "Walther" kommt, ist da schon Nebensache.
Das sind alles nur "weiche" Faktoren für eine Waffeneigenschaft. Keiner dieser Faktoren würde alleine eine Waffeneigenschaft auslösen. (wie zum Beispiel eine beidseitig geschliffene Dolchklinge)
Allerdings ist die Chance seeehr groß, dass es zu einer Anzeige wegen §42a WaffG kommt und diese dann auch so, wenn es bis zur Gerichtsverhandlung kommt, bestätigt wird.
Abgesehen davon, ist das Messer für alle alltäglichen Aufgaben äußerst unpraktisch. Zum Verpackung öffnen vielleicht noch, aber selbst da gibt es bessere/hochwertigere Messer.
Schöne Grüße, Jan
Dann bleib ich einfach bei meinem para3.
Das stimmt schon. Dennoch denk ich (allein optisch) eher einen sinnvollen „zweck“ nennen zu können in einer kontrolle als vllt mit dem walther. Aber kann mich auch täuschen und es mir immer schön redenDas Para 3 von Spyderco ist bestimmt ein tolles Messer, aber der Verstoß nach §42a WaffG ist auch erfüllt.
Aber das Risiko ist dir ja bekannt.
Nein, denn der 42a erlaubt das Führen espressis verbis bei berechtigtem Interesse, z.B. zu einem allgemein anerkannten Zweck. Bei einer Waffe (für das ich das Micro -Defence halte) könnte es schwer werden, so einen zu begründen. Und auch wenn die deutsche Rechtsordnung die Notwehr/Nothilfe einerseits als so berechtigtes Interesse einschätzt, daß sie ggf. sogar vorsätzliche Tötungen als gerechtfertigt ansieht, wird dieses andererseits bezüglich des Führens von Behörden bis dato negiert. So lange das so bleibt, ist der praktische Unterschied zum Para also sehr erheblich.as Para 3 von Spyderco ist bestimmt ein tolles Messer, aber der Verstoß nach §42a WaffG ist auch erfüllt.
Der berechtigte Zweck ist ja nicht abhängig vom Messer. Zumindest lese ich das nicht aus dem §42a WaffG heraus. Die Ausnahmen vom Verbot beeinhalten nämlich auch die Hieb und Stoßwaffen. (Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2=Hieb und Stoß und 3 einhändig feststellbar/feststehend>12cm).Nein, denn der 42a erlaubt das Führen espressis verbis bei berechtigtem Interesse, z.B. zu einem allgemein anerkannten Zweck. Bei einer Waffe (für das ich das Micro -Defence halte) könnte es schwer werden, so einen zu begründen.
Meinst du das Para ist leichter zu „begründen“ als das Micro-defence.Ich auch nicht, aber da die Waffe gesetzlich ja durch ihr Wesen bestimmt wird, scheinen mir ein berechtigtes Interesse und insb. ein allg. anerkannter Zweck wenig erfolgversprechend, da eine noch mögliche Resteignung einer Waffe zu anderen Zwecken hinter das Wesen zurücktreten dürfte. Anders als z.B. beim Para.
Kann schon passieren, ich hatte selber bisher alle Owis und auch das strafverfarhen wegen Fixed unter 12cm laufen, aber man kann sich da viel effektiver gegen wehren.Damit kann niemand was sagen😂
Warum das denn? Für ein fixed unter 12 cm ?Kann schon passieren, ich hatte selber bisher alle Owis und auch das strafverfarhen wegen Fixed unter 12cm laufen, aber man kann sich da viel effektiver gegen wehren.
Weil die Hohheitsträger, die die Verfahren einleiteten selber keine Ahnung hatten und die weiter Bearbeitenden teilweise auch nicht und ein einem Fall die Staatsanwältin auch nicht, wobei da noch dazu kam, daß die sich bei Versammlungsrecht anscheinend auch nicht auskannte.Warum das denn? Für ein fixed unter 12 cm ?