Legales Trotz-Messer

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Wieoft denn noch????

das ist alles schon längst Schnee von gestern. Die ganzen Definitionen von Klingenformen und Querschnitten, die eh kein Nicht-Akademiker verstanden hätte sind seit Monaten vom Tisch.

Verboten ist das Führen von Einhandklappmessern und feststehenden Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge.

Bitte hab Geduld mit einem Nachzügler. Und was wann vom Tisch ist, das weiß man sowieso erst, wenn es tatsächlich vom Tisch ist.

Bei der letzten Waffengesetzverschärfung wurde beispieslweise der sog. Anscheinparagraph abgeschafft um ihn dann über die Allgemeine Waffengesetzverordnung als "light" wieder einzuführen. Wenn dann dort mal so beiläufig Messer mit feststellbarer Klinge feststehenden Messern gleichgestellt werden oder bestimmt Klingenformen den Stichwaffen zugeordent werden, dann war die Sache eben doch nicht vom Tisch.

Und nicht vergessen, lezte Ausfahrt Broklyn: die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG! Beispiel. Das BMI hatte zuvor anderthalb Jahre gebraucht um die Sportordnung IPSC zu genehmigen und dann kam über diesen Weg (Körting!) der Versuch IPSC wieder auszuhebeln, indem man alle Schießsportarten im Laufen untersagt. Es bleibt also noch genügend Raum für "Präzisierungen" aller Art.
 
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