Legales Wave Messer ?

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spin

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Hallo ich wollte/muss mir ein neues Messer Kaufen da ich mein jetziges Benchmade Monochrome nicht mehr legal tragen darf und wollte wissen ob es ein WaveMesser gibt das keine einhandbedienung hat oder sind die dan auch verboten weil man die ja auch mit einer hand aufmachen kann
 
Einhändig zu öffnen => erlaubt
Beidhändig feststellbar :confused: => erlaubt
Einhändig feststellbar => verboten
 
Einhändig zu öffnen => erlaubt
Beidhändig feststellbar :confused: => erlaubt
Einhändig feststellbar => verboten
stimmt soweit - ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass spin kein Wave-Slipjoint sucht, sondern ein einhändig-arretierendes Messer, welches aber nur per wave einhändig geöffnet werden kann :)
 
Einhändig zu öffnen => erlaubt
Beidhändig feststellbar => erlaubt
Einhändig feststellbar => verboten

Nun, es dürfte eher unzweifelhaft sein, dass beidhändig feststellbare Klapper erlaubt sind - egal ob arretierbar oder nicht, genau wie diese Zweihandklapper selbst über 12cm Klingenlänge weiterhin erklärungsunabhängig zu führen erlaubt sind.

Aber durch die Ergänzung des an und für sich unnötigen Wortes "Einhandmesser" in Klammern in diesen unsäglichen Gesetzespassus ist zu der nicht eindeutigen Einstufung mancher(*) Einhandmesser diejenige gekommen, dass alle einhändig zu öffnenden Klapper (also auch die nicht verriegelbaren! wie das UKPK oder andere Einhand-Slipjoints) in die für uns unglückliche Interpretation gezogen werden, bedürfnisunabhängig nicht mehr geführt werden zu dürfen. Und diese Ergänzung wurde meines Erachtens ganz zielgerichtet spät und nachträglich (meines Wissens) erst nach der zweiten Lesung im Ausschuss 'noch in den Text gemogelt'. DAS STINKT ZUM HIMMEL.

(*) mögliche Interpretation wäre hier feststellbare Einhandklapper gleichgesetzt mit Fixed, also <12cm legal ohne Erklärungsnot zu führen

-ZiLi-
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, es dürfte eher unzweifelhaft sein, dass beidhändig feststellbare Klapper erlaubt sind. ...
Ja.
Sorry, wenn ich durch den :confused:-Smiley Verwirrung gestiftet haben sollte.
Der kam daher, dass ich mir während des Schreibens vorgestellt habe, eine Klinge mit beiden Händen festzustellen. :irre:
 
naja dann muss ich mir wohl oder übel was anderes überlegen was dieses dämliche gestz erlaubt wird dann wohl eher ein fixes sein was ja anscheinend weniger gefährlich ist weil ist ja erlaubt tolle logig was also danke für eure anworten
 
@spin: Fixed <12cm ist zur Zeit die einzige echte feststehende Größe in diesem Gesetzespassus, leider. Und das einzige nichterwähnte und somit nichtbetroffene sind zweihändige Klappmesser. Der Rest trieft vor (fehl-)Interpretationsmöglichkeiten.

-ZiLi-
 
Einhändig feststellbar => verboten

FALSCH!!

Auch wenn diese Diskussion jetzt schon zigmal geführt wurde, Einhandmesser sind nicht verboten, lediglich das Führen in der Öffentlichkeit ohne sozialadäquate Begründung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Genau durch diese unsinnige Behauptung, Einhandmesser wären verboten, wird die ganze Unruhe gestiftet.

Damit sollte jetzt endlich Schluss sein, es kann doch wohl nicht angehen, dass ständig über ein Gesetz diskutiert wird und hier Thesen über Verbote, mögliche Folgen usw. geschrieben wird, ohne dass auch nur ein Einziger tatsächlich dafür belangt wurde und die Sache vor einem Gericht verhandelt wurde.

Auch falsches Parken ist verboten, wird darüber etwa in irgendeiner Weise so diskutiert, wie es hier der Fall ist?

Es wäre sicherlich hilfreicher, wenn diese unqualifizierten Kommentare über Verbote unterbleiben würden, um nicht noch mehr Verunsicherung in die ganze Sache zu bringen.

Ich will damit niemanden angreifen oder beleidigen, aber bitte denkt erst nach, bevor ihr was schreibt, was so nicht richtig ist.

Noch eine Bitte an die Moderatoren: wenn ich mich hiermit zu weit aus dem Fenster gelehnt habe, streicht den Eintrag einfach. Ich musste jetzt einfach mal was dazu schreiben.

Viele Grüße
 
... da ich mein jetziges Benchmade Monochrome nicht mehr legal tragen darf ...

... diese unsinnige Behauptung, Einhandmesser wären verboten, wird die ganze Unruhe gestiftet. ...
Bitte mal die Frage des Threadstarters genau lesen - man erkennt deutlich, dass er über die Gesetzeslage informiert ist und lediglich eine Spezialfrage hat.
Da sollte wohl eine verkürzte Darstellung gestattet sein. Bisher hatten in diesem Thread alle alles verstanden ...
 
Das die nich verboten sind weiss ich auch. Nur ich möchte ein zum tragen das da kommt das neue Gesetz ins spiel
 
Genau durch diese unsinnige Behauptung, Einhandmesser wären verboten, wird die ganze Unruhe gestiftet.

Das Problem ist halt, das die meisten Leute gewohnt waren mit so einem "Einhandmesser" an der Hosentaschen durch die Fußgängerzone zu schlendern, ohne auch nur im Traum daran zu denken, dass das irgendwie nicht in Ordnung sein könnte. Jetzt ist es im Zweifelsfall eine Ordungswidrigkeit, zumindest wenn der ebenso dort schlendernde Polizist, der die Frage stellt: "Was haben sie denn da in der Hosentasche" die Antwort: "Damit kratz ich die Preisschilder von den Einkäufen meiner Frau!" nicht akzeptiert.

@spin

Schraub doch von deinem Monochrome einfach die Pins ab. Wenn du auf einhändigen Zugriff nicht verzichten kannst, empfehle ich dir ein kleines Fixed in Richtung Subcom FB.

mfg, stubenhocker
 
lassen sich die pins einfach abschrauben ? oder sind der irgenwie verklebt oder so ?
 
Ich pflichte "Schoene - Messer" bei, die Kommentare zum Gesetz sind hier unpassend.

Die Frage, ob es ein gewavtes Messer gibt, das nicht dem Führungsverbot unterliegt, kann mit einem schlichten Nein beantwortet werden. Thema erledigt.

Alles andere ist grüne Soße. Manche Interpretationen des Gesetzestextes basieren m. E. auf schlechten Deutschkenntnissen oder Verfolgungswahn, vielleicht Selbstüberschätzung, Langeweile oder sind, wenn man es paranoid ausdrücken will "Counter insurgency":D.

Die Pins abzuschrauben wäre wohl die dümmste Möglichkeit. Kauf Dir ein Messer, das Du gerne trägst, auch unter den geltenden Bestimmungen.

Wie bescheuert jemand in meinen Augen sein muss, allen Ernstes ein Messer zu präsentieren, das legal wäre, weil die Pins abgeschraubt sind, erspare ich mir zu erzählen, weils nichts zum Thema sagt.
 
@Exilant

[OT]Oh Mann, da ist wohl jemand mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden, oder?

Fakt ist:
MonoChrome mit Pins = "Einhandmesser"
MonoChrome ohne Pins = "Zweihandmesser"

Natürlich ist es jedem freigestellt, es drauf ankommen zu lassen...[OT]

Interessant wäre die Frage, ob ein Messer mit Wave, aber ohne Öffnungsloch/Pin auch eindeutig unter das eingeschränkte Führen fallen würde. Soweit ich weiß gibts das aber nicht...

@spin

In der Regel sind die Pins ineinander verschraubt und können einfach entfernt werden. Wenn die genietet sind, wirds schwieriger, müßte man aber sehen. Ich weiß nicht genau wie es beim MonoChrome aussieht.

mfg, stubenhocker
 
Das meine ich nicht.

Ich habe genug Beamte gesehen, um sehr sicher zu sein, wenn Du denen so ein Messer mit der Begründung präsentierst, werden die dich nie mehr ernst nehmen.

Die halten dich für blöd und lachen darüber.

Wenn wir diese Gegenüberstellung mit Knopf oder ohne satirisch nehmen würden, aber das ist doch wohl eine ernstgemeinte Idee gewesen.
 
[OT]Ja, bei einem begründeten Anfangsverdacht sowieso. Da kann einem schon immer jedes Messer abgenommen werden. Aber das war ja in meinem Beispiel nicht gemeint. Es geht ja auch viel mehr darum, ob jemand wie spin sich jetzt mit seinem einhändig zu öffnenden Messer noch wohl fühlt oder nicht...

Und ich möchte nicht das Gefühl haben, mich auf Grund meines Delicas unauffällig verhalten zu müssen, um bloß nicht kontolliert zu werden.
Das gilt natürlich besonders für Menschen mit eher unangepassten Erscheinungsbild. Yo Yo etc. Die Polizisten sind ja auf "Merkmale" geschult, sprich bestimmte Kleidung, auftreten und so weiter...[OT]

sorry für OT, stubenhocker
 
Zu den vielen Spekulationen kommen jetzt auch noch urban legends dazu, nur weil es möglicherweise entsprechende Einzelfälle gibt ?

:rolleyes:
 
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