Legalität eines Messers [Folding Saca Tripas v. Szabo]

mb-sr

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Hallo,

ich hoffe, es befindet sich im richtigen Bereich, aber ich denke mal schon. Also ich frage mich schon seit einiger Zeit, ob das Folding Saca Tripas von Laci Szabo (zu finden unter http://szaboinc.com/edged.html) nach deutschem WaffG legal ist. Und zwar unter zwei Gesichtspunkten.

Zum einen sind ja Schlagringe verboten. Ringmesser allerdings scheinen ja legal zu sein, zumindest werden sie hier immer mal wieder angeboten (afair auch von deutschen Forenmitgliedern). Das Messer hat aber nun zwei "Fingerlöcher". Es ist auch nicht als Schlagring geeignet, wenn ich das von den Bildern her beurteilen kann, aber irgendwie bin ich mir da unsicher. Müßte man ja eventuell noch dem Zoll erklären.

Der zweite Gesichtspunkt wäre der "Verschluß". An sich hat das Messer keinen, sondern nur eine Art klappbare Messerscheide. Fällt sowas unter die schwammigen Definitionen von Fallmesser? Ich meine, wenn ich an die Definition von Nunchakus denke (zum Würgen gedacht, alles klar) dann ist da sicher viel möglich.

Also, wenn mir da jemand eine Auskunft geben könnte, wäre ich dankbar.

Grüße,

mb-sr
 
Grundsätzlich kann Dir hier niemand eine rechtverbindliche Auskunft geben. In Grenzfällen - und da zähle ich das Ding mal dazu - kann das letztlich nur das BKA oder ein Richter. Und da traue ich mir wetten, dass das Ding als Schlagring eingestuft wird. Schon allein wegen der Form. idR sind das keine Fachleute zum Thema Messer und auch entsprechende Waffen Sachverständige, die ausser nem Droppoint Jagdmesser schon was anderes in der Hand hatten, wird man mit der Lupe suchen müssen. Zumindest haben die beiden, die ich kenne, null Plan von Messern ;)

Als Fallmesser zählt das Dingens wohl eher nicht, dann müssten alle Friction Folder Fallmesser sein. Wie aber der Name Friction schon sagt, wird da ja die Klinge durch Reibung gehalten und muss manuell geöffnet werden. Das System ist nicht dazu gedacht, dass die Klinge von alleine rausfällt, wie es z.B. bei einem Fallschirmmesser der Fall ist.

Dass man bei 90% der Klappmesser trotzdem einhändig die Klinge rausschleudern kann und wo da der grosse Unterschied zum Fallmesser ist, ist eines der Geheimnisse des Waffenrechts ;) Der Gesetzgeber,- sprich die entsprechenden Ausschüsse, haben wohl eine irgendwie dubiose und versschwommene Vorstellung, was ein "gutes" und was ein "schlechtes"Messer ist. Und genauso verschwommen ist das dann ausformuliert.

Was das Messer tatsächlich ist, ist letztlich egal, die Frage ist, als was es gesehen wird. Und da tendiere ich zu verboten. Ich kann mich natürlich auch täuschen -> kannst auswürfeln.

Grüße
Pitter
 
pitter schrieb:
Dass man bei 90% der Klappmesser trotzdem einhändig die Klinge rausschleudern kann und wo da der grosse Unterschied zum Fallmesser ist, ist eines der Geheimnisse des Waffenrechts

Rein technisch gesehen ist der Unterschied ja bloß das im Gesetzestext erwähnte "Lösen einer Sperrvorrichtung", bevor man die Klinge rausschleudern kann (was bei allen modernen Einhandmessern ja nicht stattfindet.

Was hierbei allerdings die Intention des Gesetzgebers angeht, hast Du natürlich recht - das ist mehr als rätselhaft.
 
Mit dem von Pitter genannten Vorbehalt: der Öffnungsmechanismus dürfte kein Problem darstellen, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Grifflöcher als Schlagring interpretiert würden, auch wenn die Intention vermutlich eine andere ist.
Ich bin ein großer Fan der Einstellung "was nicht verboten ist ist erlaubt", aber von dem Teil würde ich die Finger lassen - außer mit einem BKA-Gutachten, und das dürfte schwierig werden.
Kleiner Trost: die ganzen hübschen zweischneidigen "Spielzeuge" von Szabo kannst Du - Volljährigkeit vorausgesetzt - bequem mit auf den Weihnachtsbummel nehmen. :glgl: :glgl: :glgl:
 
ich halte es für legal, bin mir aber sicher, daß kaum ein zöllner diese einstellung teilt. ich hatte damals schon arge probleme mit einem szabo rad (der verlängerungsdolch) beim zoll, obwohl der nun eigentlich absolut unstrittig ist.
die szabo teile sehen einfach alle nach brutaler gewalt aus und das lässt einen messergesetztechnisch ungebildeten menschen (zöllner) erst mal seeeehr voreingenommen werden.
also auch mein rat: bka-abfrage VOR import!
 
Danke für die schnellen Antworten.
Das es keine rechtsverbindliche Auskunft wird, war mir an sich klar. Es hätte höchstens sein können, daß jemand schon mal sich nach genau dem Messer erkundigt hätte. Ich wollte nur einige andere Meinungen und Ansichten, möglichst von jemandem, der mit den entsprechenden Behörden/Personen schon mal zu tun hatte. Danke dafür :super:

Ehrlich gesagt bestätigt das meine Bedenken bzgl. dem Messer und der Deutung als Schlagring. Schade eigentlich, denn an sich ein schönes Design und ne nette Idee. Nützt nur nix, wenn man es nicht mit auf die Straße nehmen kann (ja, Besitz fällt bei verbotenen Gegenständen auch aus)

@TacHead:
Das wäre wohl meine Anschlußfrage gewesen. Also das die zweischneidigen Messer von ihm in Dtl. legal sind, ist mir bewußt, allerdings hätte ich bzgl. dem UUK (und entsprechender Ableger) nachgefragt. Aber der Winkel zwischen Griff und Klinge dürfte wohl unproblematisch sein. Wie ein Punch-Dagger sieht es wahrscheinlich nicht mal für ungeübte Augen aus. Wenn es da allerdings Bedenken geben sollte, immer her damit. Mir nützt ein Messer nichts, wenn es illegal ist. Bloßer Besitz wäre zwar auch schön, aber vielleicht will man es ja doch mal spazieren tragen.
Btw., Volljährigkeit stellt kein Problem dar, da ist man lange drüber.

Bleibt nur die Frage, wie man in Dtl. an seine Messer kommt, aber dafür ist das hier das falsche Unterforum.

Danke für die Hilfe,

mb-sr
 
@M K G
Ja, vom WaffG her ist es sicher legal, denn es ist ja kein Schlagring und ist auch nicht als solcher gedacht (obwohl man das bei Szabo nie weiß) aber wenn man dann Probleme mit dem Messer hat ist es auch Mist (vorsichtig ausgedrückt)

Aber noch eine Frage aufgrund deines Postings:
BKA-Abfrage, wie, wo, wie schnell und für wieviel bekommt man sowas?

Okay, wo ist an sich klar (BKA) nur gibt es da besondere Kontaktadressen?

Noch immer unsicher bzgl. der Szabo-Messer,

mb-sr
 
Verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes. Die Ähnlichkeit mit einem sogenannten "Knöchelmesser" (Kampfmesser mit integriertem Schlagring) ist offensichtlich.
Ein Fingerring zur Verhinderung von Entwaffnungstechniken wäre noch erklärbar. Aber diese beiden Fingerringe dienen auch dazu, um Faustschläge austeilen zu können.
 
IMO oder MMN :

Keinesfalls verboten,
der zweite Fingerring dient zur fixierung der etwas längeren Klinge.

So what?
Jeder hier kann "meinen" was er will,
rechtsverbindliche Info erteilt ausschliesslich das BKA!

:irre:
 
Dann meine ich auch mal und sage: "Verbotener Gegenstand".
Spaß beiseite, ich weiß, daß ein ähnliches Messer, allerdings mit drei Fingerrillen, recht oft als Musterbeispiel für verbotene Gegenstände benutzt wird.
 
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