Legalität von Messern mit "Handbügel" in D (war mal Teil von: Suche Explorer Survival-Messer)

HankEr

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P.K. Hansen, so ein Messer dürfte in Deutschland nicht legal sein, da der Handschutz schnell mal als Schlagring deklariert wird. :hmpf:

[Abgespalten von hier.]
 
Schlagringe sind bei uns auch nicht erlaubt, aber die polizei hat dieses Messer in der Hand gehabt und es den Besitzer ohne weiteres zurück gegeben ( es wurde bei einen Einbruch geklaut aber wiedergefunden ). Der Bügel lässt sich ohne viel aufwand entfernen. Ich finde solche Messer unhandlich, aber ich besitze trotzdem eins.:D
 
Das mit dem Handschutz müßte in Ordnung gehen. Auch in Deutschland. Solange auf dem Bügel keine Dornen oder Spikes sind, wie etwa auf den US-Grabendolchen des WKI (Beispiel MARK 1)hat das Gesetz nix dagegen. Gab auch immer wieder diverse Nachbauten von Bowies mit Handschutz, die sich an den Messern der CS-Army orientierten und hier problemlos zu kaufen waren. Genauso wie ein Survival-Messer von Aitor (Namen weiß ich nicht mehr), das es in Deutschland gab oder gibt. Was so nen Teil mit allem Schnick-Schnack, bis hin zur Gummizwille.
Wären Bügel allgemein verboten, würde das schließlich auch das Aus für den legalen Besitz von Säbeln (etwa Blücher M 1811), Degen und Palaschen bedeuten.

Gruß
 
irrglaube, corben. solche messer sind def. in d verboten! mit säbeln hat das natürlich nichts zu tun, es geht hier nur um messer.
 
Mache mich nochmal schlau und lasse mich auch gerne überzeugen. Weiß aber definitiv, daß solche Messer angeboten wurden. Hatte selbst mal einen Tanto mit Handbügel von Haller. Ganz legal in Bielefeld in einem Waffenladen gekauft. Und das Aitor hatte ich diverse Male in der Hand in offiziellen Geschäften. Auf dem abnehmbaren Bügel waren irgendwelche SOS-Zeichen und Skalen eingestanzt.
Und noch ne Gegenfrage: Ein Freund hat in seiner riesigen Sammlung unter anderem ein komplettes Set britischer Entermesser. Alle verfügen über ein Gehilze aus Messing, natürlich mit Bügel. Von der Klingenlänge rangieren sie irgendwo zwischen großem 30 und 45 cm. Also schon noch Messer.
Und auch die sind legal

Gruß

PS.: Sollten wir die Frage nicht in einem anderen Forum weiterdiskutieren? Hier gings ja ursprünglich um was ganz anderes.
 
Ich habe auch mal gelesen, dass die Bügel das Messer nur dann illegal machen, wenn sie als "Schlagring" ausgelegt werden können. Ein glatter Bügel dürfte dafür kaum ausreichen.
 
Original geschrieben von ModifiedTanto
irrglaube, corben. solche messer sind def. in d verboten! mit säbeln hat das natürlich nichts zu tun, es geht hier nur um messer.

Bitte einen Beleg für diese Behauptung. Weder das alte noch das neue Waffengesetz kennen den Begriff des Messerhandschutzbügels. Solange die Merkmale Spring-/Fallmesser oder verborgene Hieb-/Stoßwaffe nicht hinzukommen gibt es auch kein Verbot.

Tschüs, Sven.
 
Schlagring?

Ist wahrscheinlich wieder AUslegungssache, schaut man in den LAden um die Ecke findet sich z.B. auch ein Haller CSA Bowie mit fest montiertem Bügel, sollte also legal sein. Wenn ich mich recht entsinne haben diese WK1 Grabendolche einen stabileren Handschutz mit Zacken oder gleich einen entsprechenden Gussgriff.
 
Die Grabendolche etc. mit den gezackten Bügeln sind definitiv als "Schlagring" verboten. Gegen glatte Bügel spricht dann ja offensichtlich nix.
 
Nicht umbedingt einen stabileren Gußgriff. Auch die Vorläufer des MK I - das war der US-Dolch mit dem Bronzegriff - sind illegal. Diese hatten einen Handschschutz aus Blech, der allerdings mit Spikes oder Zacken versehen war. Aber die CSA-Bowies sind so lange OK, so lange niemand an den Bügel irgendeine Art von Dornen anzulöten/zu schrauben/zu schweißen versucht.

Gruß
 
Corben:
Korrekt. Auch die Knöchelmesser des WWI werden im Waffengesetz nicht namentlich erwähnt. Angesprochen werden nur Schlagringe selbst. Hätte der Gesetzgeber alle Messer mit Handschutz erfassen wollen, hätte er eine andere Formulierung gewählt.
 
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