Lever Action gesetzteskonform?

Messerboerse

Mitglied
Beiträge
376
Hallo,

ne Frage zum aktuellen Waffenrecht.
Ist das Lever Action System von Kershaw denn eigentlich noch erlaubt oder fällt das schon in die Katagorie Fallmesser?
Immerhin wird hier die Klinge durch eine Schleuderbewegung geöffnet??

Bild


danke
jens
 
Hi,

zu dem Kershaw kann ich leider nix sagen, da ich es weder kenne noch besitze.
Aber bei dem Camillus LEV-R-LOK das ich habe (sorry, keine Bilder), wird die Klinge nicht durch den Hebel(Lever) herausgeschleudert, sondern (vermutlich) über Zahnräder 1:1 übersetzt. Das heißt, daß die Klinge sich genau so viel und so schnell bewegt wie ich den Hebel runterdrücke, ich kann die Bewegung an jeder Stelle unterbrechen und die Klinge bleibt ebenfalls stehen. Das gleiche gilt umgekehrt: wenn ich die Klinge manuell öffne oder schließe bewegt sich der Hebel im gleichen Maße mit. Das kann natürlich auch schnell gehen, aber da fällt gar nix. Außer ich deaktiviere den Backlock, dann bewegen sich Klinge (und Hebel syncron) schwerkraftgesteuert wie bei jedem herkömmlichen Messer auch.
 
Fallmesser sind nach der gesetzlichen Definition Messer,
"deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)."

Falls die Klinge tatsächlich nur in dem Umfang ausfährt, in dem man den Hebel verschiebt, wäre das kein Fallmesser. Löst der Hebeldruck hingegen nur eine Sperrvorrichtung und die Kraft für das Ausfahren der Klinge stammt aus einer Schleuderbewegung, dann wäre das wohl ein verbotenes Fallmesser.
 
Hallo!

Jetzt mal ne andere Frage, die aber gut zumThema passt.

Bei meinem CRKT M-16 löse ich ja durch den Flipper die Verriegelung der Klinge (löse also die Sperrvorichtung). Danach kann ich die Klinge dann durch eine Schleuderbewegung feststellen. Wäre das dann ein Fallmesser???

Viele Grüße Eric
 
wenn man einen detent-ball als sperrvorichtung definiert, waeren die meisten liner-locks fallmesser, da man sie auch aufflippen kann.
 
Um es mit HankEr's inzwischen legendärem Vergleich darzustellen:

Zitat:" Ein Detendball ist genausowenig eine Sperrvorichtung, wie ein Speedbumper eine Strassensperre." Zitat Ende.

Gruß Hocker
 
wenn man einen detent-ball als sperrvorichtung definiert, waeren die meisten liner-locks fallmesser, da man sie auch aufflippen kann.

Genau das ging mir durch den Kopf als ich beim lesen über diesen Satz gegrübelt habe.

Böswiliger Weise könnte man das ja so interpretieren.

Stellt sich für mich die Frage, wie genau den eine Sperrvorrichtng definiert ist. Aber da steht nichts in den Erläuterungen zum neuen WaffG drin.

Natürlich ist mir schon klar, das der Detend_ball schwerlich das ist, was der Gesetzgeber da gemeint haben könnte.

Viele Grüße Eric
 
Zurück