Lieferverpackung = verschlossenes Behältnis?

orlexx

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Ich habe gesehen, dass es viel über das Thema verschlossenes Behältnis diskutiert wurde, dennoch hätte ich eine Frage. Wenn ich ein Messer beim Händler bestelle und mir dieser dann (per DHL o. ä.) zugesandt wird, gilt dann die Verpackung, in der es mir geliefert wird als "verschlossenes Behältnis". Wenn ja, dann kann ich diese Verpackung benutzen um das Messer irgendwo mitzunehmen. Wenn nicht, dann sollte doch der Bote, der mir das Messer liefert, eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Verstehe ich das richtig so?
 
AW: Lieferverpachkung = verschlossenes Behältnis?

Es geht darum, den Tatbestand des "Führens" zu vermeiden. D.h. es sollte keinen direkten Zugriff auf das Messer geben. Dieses wird durch eine übliche Versandverpackung mit Sicherheit verhindert, i.d.R. wohl bereits mit der OVP des Messers.
 
AW: Lieferverpachkung = verschlossenes Behältnis?

Hm, wenn die Verpackung zum privaten Transport wieder mit Paketband o.ä. "verschlossen" wird, würde ich mich ausreichend auf der sicheren Seite fühlen. Eine offene Verpackung / Pappschachtel dürfte m.E. kaum ausreichen.
Ich weiß auch nicht, ob man bei der Betrachtung des Liefervorganges ausschließlich auf das Merkmal des "Behältnisses" abstellen sollte, bzw. daraus Rückschlüsse für den privaten Transport des Messer ziehen kann.
Im Zweifelsfall würde ich davon ausgehen, dass die Lieferung durch den Paketboten (unabhängig von der Verpackung) kein "Führen" im rechtlichen Sinne ist. Der gute Paketmann würde ja auch nicht wegen Drogenbesitzes belangt werden, nur weil sich jemand eine Tüte Koks per Post zustellen lässt.

Grüße
Rainer
 
[...] die Verpackung, in der es mir geliefert wird als "verschlossenes Behältnis"
[...]
Wenn nicht, dann sollte doch der Bote, der mir das Messer liefert, eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Na, da sind wir aber schon im Bereich der Spitzfindigkeiten :p ...

Mal abgesehen von der ganzen "Führen vs. Transportieren"-Frage, der Frage ab wann ein Paket ausreichend verschlossen ist und dann noch der Frage, ob mit dem Transport nicht evtl. ein berechtigtes Interesse vorliegt:

Dem Boten müsste man zum unterstellten Begehen der Ordnungswidrigkeit grundsätzlich schon mal unterstellen, daß er auf den Inhalt des Paketes zugreift.

Damit hätte er wegen Verstoß gegen das Postgeheimnis aber schon eine Straftat begangen.

Laut §206 StGB:

(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
1.eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,[...]
(Hervorhebung von mir)


Im Vergleich zu dieser Straftat würde die resultierende Ordnungswidrigkeit den Kohl wohl auch nicht mehr fett machen... ;)

Hawkbill
 
Ein gewerblicher Transporteur (also Kurier, Postbote oder Paketfahrer) darf sogar erwerbnispflichtige Waffen transportieren, ohne selbst Besitzer einer Erwerbserlaubnis für diese zu sein (selbstverständlich nur im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten).
Beim Führverbot geht es ja darum, dass das Messer nicht mit wenigen Handgriffen zu erreichen ist und das wird durch eine Versandverpackung im Normalfall immer gewährleistet.
 
Ist das eine Scherzfrage? Sorry, aber man könnte manchmal wirklich glauben, in Deutschland würde man 24/7 auf Messer kontrolliert. Trifft euch §42a wirklich sooo hart? Die Anzahl der schon mal kontrollierten Personen in diesem Forum dürfte doch die große Minderheit darstellen. Man kann es auch übertreiben. Wenn mich Außerirdische in ihr Raumschiff beamen, während ich mir gerade in Wien mit einem Einhandmesser ein Brot schmiere, die Aliens mich ausgiebig untersuchen und danach in der Stuttgarter Innenstadt absetzen (inkl. Einhandmesser, exkl. verschlossenes Behältnis!), verstoße ich dann gegen das Waffengesetz? Fragen über Fragen...
 
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Ist das eine Scherzfrage? Sorry, aber man könnte manchmal wirklich glauben, in Deutschland würde man 24/7 auf Messer kontrolliert. Trifft euch §42a wirklich sooo hart? Die Anzahl der schon mal kontrollierten Personen in diesem Forum dürfte doch die große Minderheit darstellen. Man kann es auch übertreiben.

Ja, der §42a trifft wirklich sehr hart. Denn der Paragraph ist in weiten Teilen so unbestimmt, die Diskussionen hier zeigen das, dass man letzten Endes nie sicher sein kann, ob das mitgeführte Messer nun dem Paragraphen entspricht oder nicht. Ob das Messer zu einem allg. anerkannten Zweck geführt wird oder nicht.
Ein an der Hosentasche sichtbarer Clip kann eine Taschendurchsuchung nach sich ziehen, weil man dahinter ein verbotenes Messer vermutet. Ein beschlagnahmtes Messer bedeutet aber für den Bürger Laufereien und Kosten, selbst wenn das Messer legal mitgeführt wird.

Die Diskussionen, die über diesen Paragraphen geführt werden zeigen auch, dass das ursprüngliche Ziel, das für die Einführung dieses Paragraphen geführt hat, deutlich verfehlt wird.
 
Ich trage meinen Sharpfinger seit ca. 25 Jahren fast überall recht gut sichtbar am Gürtel. Viele Personen aus meinem Bekanntenkreis haben von §42a noch nie etwas gehört (was wahrscheinlich auf 99% der Deutschen zutrifft) und schleppen fröhlich alles Mögliche mit sich herum, es gab noch niemals Probleme (ich hätte höchstwahrscheinlich davon gehört). Vielleicht hatten wir einfach nur Glück... Ich glaube, daß hier um ungelegte Eier diskutiert wird, denn -wie gesagt- wieviele Leute hier im Forum wurden denn schon mal kontrolliert UND haben dann auch noch UNBERECHTIGT Probleme bekommen? Das würde mich mal stark interessieren, vielleicht liege ich ja völlig falsch. Die Intention hinter diesem Gesetz ist meiner Meinung nach, daß mittelfristig die Leute (die es interessiert...) so verunsichert sind, daß überhaupt keiner mehr irgendein Messer trägt (außer natürlich Jäger usw.).
 
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Die Diskussionen, die über diesen Paragraphen geführt werden zeigen auch, dass das ursprüngliche Ziel, das für die Einführung dieses Paragraphen geführt hat, deutlich verfehlt wird.

Theoretisch ja, praktisch werden durch Polizei und andere Behörden regelmäßig eine Menge Messer "einkassiert", deren Besitzer wehren sich aber halt nicht dagegen. Sei es, weil sie nicht wissen wie, sei es weil sie sich halt ein neues kaufen oder klauen. Damit wird das formulierte Ziel einer "Entwaffnung" einer bestimmten Klientel an sich durchaus erreicht. Daß dies regelmäßig auch durch Anwendung normalen Polizeirechts zur Gefahrenabwehr hätte erreicht werden können, interessiert den deutschen Gesetzgeber halt nicht, schon weil das ja unterm Strich kaum mit Kosten verbunden ist.
 
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