Ich habe gesehen, dass es viel über das Thema verschlossenes Behältnis diskutiert wurde, dennoch hätte ich eine Frage. Wenn ich ein Messer beim Händler bestelle und mir dieser dann (per DHL o. ä.) zugesandt wird, gilt dann die Verpackung, in der es mir geliefert wird als "verschlossenes Behältnis". Wenn ja, dann kann ich diese Verpackung benutzen um das Messer irgendwo mitzunehmen. Wenn nicht, dann sollte doch der Bote, der mir das Messer liefert, eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Verstehe ich das richtig so?
Verstehe ich das richtig so?