Linerlock: zivile Erklärung ausreichend zum Mitführen?

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Schmiedeglut

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Heute morgen im TV bei "Achtung Kontrolle" haben Polizisten bei der KFZ-Kontrolle im Auto irgendein Linerlock gefunden.
Der Polizist meinte, dass der Kauf erlaubt, aber dass der Besitz ausserhalb der eigenen 4Wände verboten ist!
Er hat das Messer einkassiert, gesagt dass er (der Besitzer) keine Chance hat es wieder zurückzubekommen und es vernichtet werden wird. dafür hat er so einen Wisch unterschreiben lassen und weg isses.

Klar ich kenne das neue Waffengesetz, aber ich frage mich wie es mir ergehen würde, wenn ich einen selbstgebauten Linerlock im Auto oder der Hosentasche habe. (natürlich bin ich dabei nicht betrunken und habe auch keine Drogen genommen) Ich bin in meinem Leben noch nie durchsucht worden (ausser am Flughafen) und bin geneigt einfach zu hoffen dass es auch so bleibt. (ich seh wirklich harmlos aus ;-)

Sollte es doch mal dazu kommen, dass ich bei einer Routinekontrolle durchsucht werde:

Als zivilen Grund würde ich angeben, dass ich das Messer als Vorzeigeobjekt immer dabeihabe (schließlich muss ich als Messerschmied ja auch mal was zum Vorzeigen haben) und es natürlich als EDC für die üblichen Dinge wie Packungen aufschneiden, Stock schnitzen usw. verwende.
Zusätzlich würde ich hinzufügen, dass es im KFZ bei einem Unfall lebensrettend sein kann ein einhändig zu öffnendes Messer dabei zu haben.
Außerdem habe ich keine Vorstrafen und bin als Bankkaufmann bestimmt nicht an einer Messerstecherei interessiert ....
Das Messer ist für mich eher ein Kunstobjekt, Werkzeug und Spielzeug. Wöllte ich eine Waffe mit mir rumtragen, dann würde ich eine richtige mitnehmen ;)


Denkt Ihr, dass meine Erklärung ausreichend wäre um mein Messer zu behalten ?
Falls nicht... gibt es einen bestätigten Fall wo man von der Polizeit im Nachhinein das Messer wieder zurückbekommen hat ?
Wenn ja... welchen Aufwand musste man dafür betreiben ?

Liebe Grüße

Nandger
 
Schonmal die Suchfunktion genutzt oder die Seite der IMSW besucht?

Zu dem Thema gibt es nun wirklich genug Threads.

Keno
 
Denkt Ihr, dass meine Erklärung ausreichend wäre um mein Messer zu behalten ?

Nein, denke ich nicht. Weil ich denke, dass der Polizist erstens das WaffG und die Gesetzesbegründung nicht kennt, nicht kennen will, es ihm egal sein wird und er sich - zumindest in Bayern - erstmal generell auf Art11 PAG berufen wird -> http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm (vergleichbares gibts in allen anderen Bundesländern auch).

Polizisten, bei denen das nicht zutrifft, werden niemanden "einfach so" kontrollieren, weil sie andere Aufgaben für dringlicher halten, als Leute auf der Strasse nach Einhandfolder zu kontrollieren.

Falls nicht... gibt es einen bestätigten Fall wo man von der Polizeit im Nachhinein das Messer wieder zurückbekommen hat ?

Ich kenne nur den der beiden Sanitärer aus Karlsruhe, deren Messer während des Einsatzes beschlagnahmt, später aber direkt in der Dienststelle wieder ausgehändigt wurden.

Wenn ja... welchen Aufwand musste man dafür betreiben ?

Gegenüber der Polizei? Hingehen, reden, wenns nichts hilft gehen, da falscher Ansprechpartner.
Gegenüber den Verwaltungsbehörden? Widerspruch, Klagen, das Übliche eben.

Pitter
 
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