Schmiedeglut
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Heute morgen im TV bei "Achtung Kontrolle" haben Polizisten bei der KFZ-Kontrolle im Auto irgendein Linerlock gefunden.
Der Polizist meinte, dass der Kauf erlaubt, aber dass der Besitz ausserhalb der eigenen 4Wände verboten ist!
Er hat das Messer einkassiert, gesagt dass er (der Besitzer) keine Chance hat es wieder zurückzubekommen und es vernichtet werden wird. dafür hat er so einen Wisch unterschreiben lassen und weg isses.
Klar ich kenne das neue Waffengesetz, aber ich frage mich wie es mir ergehen würde, wenn ich einen selbstgebauten Linerlock im Auto oder der Hosentasche habe. (natürlich bin ich dabei nicht betrunken und habe auch keine Drogen genommen) Ich bin in meinem Leben noch nie durchsucht worden (ausser am Flughafen) und bin geneigt einfach zu hoffen dass es auch so bleibt. (ich seh wirklich harmlos aus ;-)
Sollte es doch mal dazu kommen, dass ich bei einer Routinekontrolle durchsucht werde:
Als zivilen Grund würde ich angeben, dass ich das Messer als Vorzeigeobjekt immer dabeihabe (schließlich muss ich als Messerschmied ja auch mal was zum Vorzeigen haben) und es natürlich als EDC für die üblichen Dinge wie Packungen aufschneiden, Stock schnitzen usw. verwende.
Zusätzlich würde ich hinzufügen, dass es im KFZ bei einem Unfall lebensrettend sein kann ein einhändig zu öffnendes Messer dabei zu haben.
Außerdem habe ich keine Vorstrafen und bin als Bankkaufmann bestimmt nicht an einer Messerstecherei interessiert ....
Das Messer ist für mich eher ein Kunstobjekt, Werkzeug und Spielzeug. Wöllte ich eine Waffe mit mir rumtragen, dann würde ich eine richtige mitnehmen
Denkt Ihr, dass meine Erklärung ausreichend wäre um mein Messer zu behalten ?
Falls nicht... gibt es einen bestätigten Fall wo man von der Polizeit im Nachhinein das Messer wieder zurückbekommen hat ?
Wenn ja... welchen Aufwand musste man dafür betreiben ?
Liebe Grüße
Nandger
Der Polizist meinte, dass der Kauf erlaubt, aber dass der Besitz ausserhalb der eigenen 4Wände verboten ist!
Er hat das Messer einkassiert, gesagt dass er (der Besitzer) keine Chance hat es wieder zurückzubekommen und es vernichtet werden wird. dafür hat er so einen Wisch unterschreiben lassen und weg isses.
Klar ich kenne das neue Waffengesetz, aber ich frage mich wie es mir ergehen würde, wenn ich einen selbstgebauten Linerlock im Auto oder der Hosentasche habe. (natürlich bin ich dabei nicht betrunken und habe auch keine Drogen genommen) Ich bin in meinem Leben noch nie durchsucht worden (ausser am Flughafen) und bin geneigt einfach zu hoffen dass es auch so bleibt. (ich seh wirklich harmlos aus ;-)
Sollte es doch mal dazu kommen, dass ich bei einer Routinekontrolle durchsucht werde:
Als zivilen Grund würde ich angeben, dass ich das Messer als Vorzeigeobjekt immer dabeihabe (schließlich muss ich als Messerschmied ja auch mal was zum Vorzeigen haben) und es natürlich als EDC für die üblichen Dinge wie Packungen aufschneiden, Stock schnitzen usw. verwende.
Zusätzlich würde ich hinzufügen, dass es im KFZ bei einem Unfall lebensrettend sein kann ein einhändig zu öffnendes Messer dabei zu haben.
Außerdem habe ich keine Vorstrafen und bin als Bankkaufmann bestimmt nicht an einer Messerstecherei interessiert ....
Das Messer ist für mich eher ein Kunstobjekt, Werkzeug und Spielzeug. Wöllte ich eine Waffe mit mir rumtragen, dann würde ich eine richtige mitnehmen
Denkt Ihr, dass meine Erklärung ausreichend wäre um mein Messer zu behalten ?
Falls nicht... gibt es einen bestätigten Fall wo man von der Polizeit im Nachhinein das Messer wieder zurückbekommen hat ?
Wenn ja... welchen Aufwand musste man dafür betreiben ?
Liebe Grüße
Nandger