Also - ich gehe auch mal OT:
Die Dienstzeit von Ministerialrat Jürgen Edgar Brenneke (ohne "c" im Nachnamen) läuft offiziell am 31. Mai 2003 aus. Es bleibt daher noch gut zwei Wochen abzuwarten, ob etwas an dem Gerede um Verlängerung dran ist.
Das WaffG sollte justament am 26.4.2002 verabschiedet werden. Ich erinnere mich noch, dass ich die Schlußdebatte per Live-Telefonverbindung mitverfolgt habe, als ein Kollege den Kopf zur Tür reinsteckte und von dem Massaker in Erfurt berichtete.
DANACH kamen die Zusatz-Verschärfungen à la MPU ins Spiel. Allerdings blieben die schon zuvor im WaffG enthaltenen, vor allem die Schußwaffen betreffenden Klöpse durch das Schulmassaker in Erfurt im wesentlichen unberührt, weil schon zuvor enthalten.
Ich gehe nicht konform mit der Aussage, man hätte Steinhäuser die Waffen wegnehmen wollen (= eins seiner Mordmotive).
Allen mir bekannten Informationen zufolge hatte die zuständige Ordnungsbehörde noch keinerlei Dunst davon, dass er a) die erste auf WBK-Voreintrag erworbene Waffe (die Glock-Pistole) nach dem Kauf nicht ordnungsgemäß bei der Behörde angemeldet hatte und dass es b) beim Kauf der mitgeschleppten, aber unbenutzten Vorderschaft-Repetierflinte zu Unregelmäßigkeiten kam: Demnach hatte ihm das Amt eine Flinte im Kaliber 12/70 genehmigt, Steinhäuser wollte aber eine in 12/76. Also Rückruf des Verkäufers beim Amt. Und das erteilt die Genehmigung --- statt es so zu machen wie alle mir bekannten Ordnungsbeamten: Das Ganze auf "Halt" zu setzen , erst mal die Papiere des Antragstellers zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem Antragsteller noch mal ein Gespräch führen. In Steinhäusers Fall hätte dann die nicht eingetragene Pistole auffallen müssen — die Waffe stammte aus der Region, und der Vorbesitzer hatte bereits ordnungsgemäß den Verkauf der Glock gemeldet.
Demnach hat die Behörde gepennt.
Ich wage zu bezweifeln, dass aber das Einziehen der Waffen das furchtbare Massaker verhindert hätte. Meiner Meinung nach wäre es dadurch allenfalls vertagt worden.
Und noch was zu den Motiven: Steinhäusers Hass richtete sich, wie auch die Berichte zum Jahrestag des Verbrechens erneut zeigten, eindeutig gegen die Lehrer, die toten Schüler waren, wie das neudeutsch-behördlich-zynisch gern heißt, Kollateralschäden (ist auch sehr zu Recht schon "Unwort des Jahres" geworden). Die Direktorin der Schule hat sich wohl nach den ersten Schüssen direkt verbarrikadiert und sofort vermutet, dass es sich da um einen Ex-Schüler handele und dass das Ganze ihr gelte. Warum wohl?
Warum fliegt ein Schüler nach fraglos gröblichem Murks von der Penne, OHNE dass seine Eltern verständigt werden, Volljährigkeit des Schülers hin oder her?
Fürsorgepflicht, was ist das?
War es der Schulleitung egal, wie sich der Junge fühlte? Kümmerte es in der Schule keinen, was hinterher aus dem jungen Mann wurde? Hauptsache, weg mit dem Störenfried --- so kommt mir das vor. Was also herrschte in dieser Schule für ein Klima? Ich kenne das durchaus anders — und nicht nur ich, wie mir zahlreiche Antworten aus meinem Bekanntenkreis bestätigen.
In Kombination mit dem thüringischen Schulrecht und einer haltlosen, im freien Fall befindlichen Persönlichkeit ergibt das ein glasklares Motiv. Da braucht man meiner Meinung nach nicht weiter Nebelbomben zu zünden -- und schon gar nicht im Zusammenhang mit dieser Tat Adverbien wie "unfasslich", "nicht verständlich" oder "unerklärlich" zu verwenden.
Genau das ist diese Tat nicht - sie ist furchtbar, entsetzlich, grausam, mörderisch. Aber eben nicht unerklärlich. Durch solcherlei gedankenlosen Sprachgebrauch enthebt man sich quasi der Notwendigkeit einer Erklärung und verstellt sich so den Blick auf die wahren Zusammenhänge.