Mal aus reinem Interesse [Freistellung vom Führungsverbot §42a für Versehrte]

Also Cuts Vergleichg bzw. Bezug auf diese Ausnahmegenehmigung macht natürlich deutlich, dass es sehr merkwürdig wäre, wenn man vor ein paar Jahren eine Genehmigung erteilt, die sich auf eine Erlaubnis eigentlich verbotener Gegenstände bezieht und man dann befürchten müsste, dass man bei legalen Gegenständen Schweirigkeiten bekäme bei vergleichbarer Ausgangslage (körperliche Behinderung).

Trotzdem, G.H.L., ein Gipsverband oder Einarmigkeit ist Grund, ein Einhandmesser anstelle eines Zweihandmessers zu nehmen, sagt aber nichts über den Zweck aus, zu dem man das Messer führt. Das Gesetz fragt aber nur nach den Zwecken.

Wenn man also überzeugt ist, dass der Zweck, den der Mensch verfolgt, anzuerkennen ist, ist es eigentlich egal, wie viele Arme oder Verbände er hat. Nur, die Beeinträchtigung macht es in der konkreten Situation mit Sicherheit plausibler.

Wenn man sich die Beschreibung Haifischs Post durchliest, kann doch ein vernünftiger Mensch keine Einwände haben, wenn er ein EInhandmesser nimmt.
 
Trotzdem, G.H.L., ein Gipsverband oder Einarmigkeit ist Grund, ein Einhandmesser anstelle eines Zweihandmessers zu nehmen, sagt aber nichts über den Zweck aus, zu dem man das Messer führt. Das Gesetz fragt aber nur nach den Zwecken.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gipsverband oder Einarmigkeit als ein "allgemein anerkannter Zweck" gilt, bzw. der Behinderte ein "berechtigtes Interesse" für das Führen eines solchen Einhandmessers hat. Da er ein Zweihandmesser aufgrund seiner Behinderung nicht benützen kann, würde das Gesetz für ihn ein generelles Messerführverbot bedeuten, oder zumindest erheblich einschränken.

Gruß
Gerhard
 
Bei einer historischen bzw. auch teleologischen Auslegung anhand der Gesetzesbegründungen zum Verbot von Springmessern in Verbindung mit den Ausnahmeregelungen läßt sich schlüssig darlegen, daß der Gesetzgeber seinerzeit bewußt darauf abzielte, Versehrten die Nutzung eines "nicht waffenoptimierten" Springmessers zu ermöglichen. Da den Begründungen zu den seitdem erfolgten Novellen des Waffengesetzes nicht zu entnehmen ist, daß der Gesetzgebe seine Auffassung diesbezüglich geändert hat, hätte man in Sachen springmesser nach meiner Einschätzung vor Gericht ganz gute Chancen. Ich denke auch, daß man diese Argumentation hinsichtlich Einhandklappmessern erfolgreich verwednen kann, zumal diese auch nach aktuellem Recht systematisch "ungefährlicher" eingestuft werden als Springmesser.
 
Hallo,

ich berichte hier mal aus meinem privaten Erfahrungsschatz. Ich lebe in Stuttgart und bin oft mit meinen Hunden (Listenhunde, ich betreibe eine Pflegestelle für nicht-vermittelbare Hunde und bereite diese auf Wesensprüfungen vor) unterwegs. Ich habe immer ein Einhandmesser, meistens Spyderco Police, dabei. Ich wurde bisher zweimal von Polizisten während spätabendlicher Wanderungen "überprüft" (wegen der Hunde, da ist man hier sehr streng, Papiere, etc.) und dabei lediglich darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Einhandmessers mitunter geahndet werden könnte, nämlich bei öffentlichen Veranstaltungen oder während der Nutzung des OPNV. Mein Messer durfte ich behalten und man hat mir einen schönen Abend gewünscht.

Zum oben genannten Gerichtsurteil kann ich sagen, dass der Beklagte polizeilich bekannt war und anscheinend schon häufiger sog. Ordnungswidrigkeiten begangen haben soll. Zumindest war das der lokalen Presse zu entnehmen.

Ich habe aber einen Freund, der nur noch über anderthalb Hände verfügt (Daumen links und zwei Finger fehlen). Er trägt ein Einhandmesser. Kommentar der Polizei auf dem Weg zum Stadion: "bloß weil Sie nur eine Hand haben, dürfen Sie noch lange kein Einhandmesser tragen. Wozu haben Sie überhaupt ein Messer dabei? Für die Sicherheit sind nicht Sie zuständig. Das macht die Polizei." Er durfte sich entscheiden. Messer behalten und nach Hause fahren, oder Messer abgeben und ins Stadion gehen.

Die Sache mit dem "allgemein anerkannten Zweck" scheint mir also, zumindest hier, nichts mit einer Behinderung zu tun zu haben. Lediglich die Notwendigkeit eines Messers scheint hier wichtig.
Die Polizei hat in meinem Fall ein Messer als Zweck anerkannt (Stöckchen schneiden für die Hunde, etc.), im Falle meines Freundes (Stadionbesuch) aber, logischerweise, nicht.


Gruß,
Mark
 
Nunja, auf dem Weg ins Stadion, und dann anscheinend noch dabei aus "Sicherheitsgründen", da nützen auch fehlende Finger nichts.
Interessant wäre es ja, ob im "normalen" Umfeld (Nix Stadion, Veranstaltung etc.) zur Verrichtung "normaler" Tätigkeiten der Versehrtenstatus zum Tragen eines entsprechenden Messers anerkannt würde.
 
Moin,

die Sicherheitsgründe wurden von der Polizei unterstellt. Mein Freund hat auf die Frage nach dem "warum" lediglich geantwortet, dass er immer ein Messer dabei hat, so wie Unterwäsche halt, weil es dazu gehört.
Das Messer übrigens war ein sehr ziviles Mcusta, also für eventuelle "Sicherheitsfragen" eher ungeeignet. Weiters sind wir auch deutlich aus dem Krawallalter raus und sehen auch nicht danach aus.


Gruß,
Mark
 
Hallo,

ich wollte bestimmt keine Diskussion zum Thema Fußball-Fans lostreten...;)
Das man nur aufgrund der Äußerlichkeiten nicht unbedingt auf potenzielle Gewaltbereitschaft schließen kann ist mir auch klar.
Ich wollte nur deutlich machen, dass es offensichtlich einen recht breiten Ermessensspielraum gibt, was die Beschlagnahmung von Messern angeht, bzw. der sogenannte gesunde Menschenverstand durchaus eine Rolle spielt (Wandern okay, Stadion nicht okay).


Gruß,
Mark
 
Hallo Mark,

das man ins Stadion nicht mit Messer reinkommt ist doch nicht verwunderlich. Das passende Stichwort ist hier "öffentliche Veranstaltung". Da wist du ganz schnelll finden, das nix mit Messer ist. Und das man beim Sportstadion besonders sensibel ist ist leider auch logisch. Dummerweise gibt es ja die Schlachtenbummler, die der Sport eher nicht interessiert, sondern nur die Gelegenheit zum Randale machen.

Gruß, Bernhard
 
Hallo,

genau das habe ich ja geschrieben.
Ich muss das, glaube ich, mal konkretisieren. Auf dem Weg zum Stadion heißt nicht direkt vor dem Stadion, sondern gut und gerne zwei Kilometer davor auf dem Fußweg dorthin. Wir waren nicht als Fußballfans auszumachen, sondern lediglich in diese Richtung unterwegs. Das wir ins Stadion wollten haben die Beamten erst im Gespräch erfahren.
Worauf ich hinaus wollte war, dass die Polizei offensichtlich von Fall zu Fall und dann mit Augenmaß entscheidet. Das ganze habe ich als sehr positiven Umgang mit dem §42a aufgefasst.
Also bitte nicht falsch verstehen.


Gruß,
Mark
 
Moin

Ohne den Fußballfans jetzt nahetreten zu wollen..... was hat das bitte mit Freistellung vom Führungsverbot §42a für Versehrte zu tun?

Gruß
chamenos
 
Hallo,

gar nix. Ich wollte nur deutlich machen, dass (zumindest hier und in diesem Fall) es der Polizei offensichtlich wurscht ist ob jemand versehrt ist oder nicht. Der Zweck, bzw. die Sinnhaftigkeit ein (Einhand-) Messer bei sich zu tragen schien hier das einzig entscheidende Kriterium gewesen zu sein.


Gruß,
Mark
 
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