Nach den beiden Funktionsbeschreibungen, die ich gefunden habe gibt es keine Sperrvorrichtung im geschlossenen Zustand,, sondern lediglich eine Hemmung, demnach kann es nicht unter die Legaldefinition eines Fallmessers subsummiert werden.
Es könnte(!) aber vielleicht jemand auf die Idee kommen, darin im geschlossenen Zustand einen Schlagring zu sehen, auch wenn da nur ein Finger drin ist ...