Max Venom DIMACHAERUS ein Fallmesser?

Laszlo

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Hallo Messerforum!

Ich interessiere mich sehr für das Max Venom Dimachaerus bin mir aber auf Grund die Druckknopfs nicht sicher ob dies lt. Gesetzgebung als Fallmesser und somit als nicht legal gewertet werden könnte.

Was sagt ihr dazu?

Gruss
Laszlo
 
Nach den beiden Funktionsbeschreibungen, die ich gefunden habe gibt es keine Sperrvorrichtung im geschlossenen Zustand,, sondern lediglich eine Hemmung, demnach kann es nicht unter die Legaldefinition eines Fallmessers subsummiert werden.

Es könnte(!) aber vielleicht jemand auf die Idee kommen, darin im geschlossenen Zustand einen Schlagring zu sehen, auch wenn da nur ein Finger drin ist ...
 
Da könnte durchaus was dran sein, daran hab ich garnicht gedacht, aber du hast wohl recht da es auf der offiziellen Seite auch als "Impact" Waffe bezeichnet wird.

Dann lässt man wohl lieber die Finger davon, Schade.

Aber könnte man dann nicht auch ein Karambit mit Fingerloch generell als Schlagring einordnen?
 
Das BKA legt bei Schlagringen bisher Wert darauf, daß es eine in der Handfläche abgestüzte vorwärtsgerichtete Kraftübertragung auf einen exponierten Schlagbereich gibt. Das ist beim Ring des Kerambit eher nicht der Fall, da der Ring ja mehr neben der Handfläche liegt. Bei dem Teil hier könnte(!) man das ggf. anders sehen, zumal der Ring mit dem exponierten Bereich optisch sehr an gängige Schlagringmodelle erinnert. Würde ich eher nicht erwarten, aber seit dem TDI-FB des BKA muß man halt mit allem rechnen.

da es auf der offiziellen Seite auch als "Impact" Waffe bezeichnet wird.

Das ist jetzt an sich wohl nicht das Problem, in D sind ja zahllose "Impact"-Waffen erlaubt, verboten sind lediglich Schlagringe.
 
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