Paraffin wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als ungefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft. Es wird in verschiedenen Bereichen wie Kerzen, Arzneimitteln, Lebensmittelschutz und Kosmetik verwendet, wobei anwendungsspezifische Risikobewertungen erforderlich sind. Insbesondere bei Lippenpflegeprodukten wird die mögliche orale Aufnahme von Kohlenwasserstoffen diskutiert. Industrie und Verbände betonen die gesundheitliche Unbedenklichkeit von hochqualitativen Paraffinen in Lippenstiften, basierend auf verschiedenen Studien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht jedoch Datenlücken und empfiehlt, den Gehalt an MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) zu reduzieren. Eine Studie von 2015 empfiehlt, den Mineralölgehalt in Lippenpflegeprodukten auf weniger als 5 % zu begrenzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und die Cosmetic Ingredient Review (CIR) sehen keine schädigende Wirkung von Paraffin in kosmetischen Mitteln. Die Stiftung Warentest und Dermatologen halten Paraffin in Kosmetik für unbedenklich, während Öko-Test vor einem Gehalt von mehr als 10 % in Hautpflegeprodukten warnt, da dies die Haut austrocknen und Faltenbildung begünstigen könnte. Das BfR betont, dass bei sachgemäßer Anwendung keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind.