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Darauf ein Amen 👍🏼Schade, Chance verpasst mal locker durch die Hose zu atmen, sorry zu sagen und sich stattdessen daran zu erfreuen, dass hier jemand ein schönes Messer zeigt.
Da war ja selbst Herr Schäuble entspannter:
"Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.
Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein unbeschwertes Vergnügen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble"