Messer auf eigenem Grund und Boden führen

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Sandokan

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Sorry, ich habs noch nicht hier gefunden:

Darf ich ein Messer mit Trageverbot auf meinem eigenen Grund und Boden (Pferdekoppel, Garten) führen?

Viele Grüße

Guido
 
Das würde ich als sozial verträglich bezeichnen :)

Niemand hier trägt Verbotenes mit sich rum egal ob nun Zuhause oder draussen, oder? Davon bin ich einfach mal ausgegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischen Verbot und Einschränkung besteht ein Unterschied. Guido, was genau meinst du?
Wenn was verboten ist, ist die soziale Verträglichkeit unerheblich ;)

Nachtrag: Ich habe im Forum nach themenverwandten Threads gesucht und es gibt was; z.B. Reicht Hausrecht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

"Im Sinne dieses Gesetzes ... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt "

WaffG Anlage 1, Abschnitt 2 Punkt 4 http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html

Es spricht wenig dagegen, dass der Begriff des Führens in §42a Waffg dieser Definition nicht folgt, auch wenn es um das Führen von Messern geht, die keine Waffen im Sinne des WaffG sind.

Pitter
 
Wenn denn muss unterschieden werden zwischen Führen und Besitz bzw. Erwerb.

Das Führen eines Gegenstandes im Sinne des Waffengesetzes (konform)
ist zwingend an den Begriff Öffentlichkeit gebunden. Pitter, du hast
natürlich recht, die Auslegung im Sinne des § 42a erfolgt konform. ;)
 
Wenn denn muss unterschieden werden zwischen Führen und Besitz bzw. Erwerb

Bei der recht klar gestellten Frage: "Darf ich ein Messer mit Trageverbot auf meinem eigenen Grund und Boden (Pferdekoppel, Garten) führen?" , muss man nichts unterscheiden, sondern die Frage beantworten. Wenn der OP etwas anderes wissen möchte, muss er schon anders fragen.

Und da die Frage ja beantwortet ist, kann ich hier ja schließen ;)

Pitter
 
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