Messer-Bestimmungen in anderen Ländern

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Bestimmungen in Italien:

Quellen: Codice Penale (Strafgesetzbuch). Da bei mir leider nur das Zivilgesetzbuch herumliegt, muss ich die Onlineversion zurückgreifen, daher alle Angaben ohne Gewähr.
-http://www.altalex.com/
-http://libri.freenfo.net/

-TULPS: http://www.lombardiaspettacolo.com/normativa/1931_tulps.pdf
-Zugehörige Durchführungsbestimmung: http://www.sanzioniamministrative.it/collegamenti/I%20Codici/Reg_Tulps_2/Reg_Tulps%20index.htm

Soweit ich gesehen habe, sind Messer nicht explizit genannt.
Daher kurze und grobe Übersetzung der wichtigen Passagen:
Art. 704 nennt, was als Waffe angesehen wird; einerseits alles was Nummer 1) des Artikels 585 genannt wird, sowie Explosivstoffe.

Art. 585 ist da schon interessanter: In 1) Schusswaffen sowie alle anderen Sachen deren "destinazione naturale" (Zweckbestimmung?) die Verletzung von Personen ist. 2) So ziemlich alles womit man andere verletzen kann; Gegenstände deren mitführen vom Gesetz verboten ist, oder man hat kein "giustificato motvio" (rechtfertigender Grund) dafür.

Meines Erachtens lassen die Formulierungen "destinazione naturale" und "giustificato motivo" Raum für Interpretation.

Vergleichend hierzu kann ich nur auf die deutsche Diskussion hinsichtlich anerkanntem Grund sowie Zweckbestimmung verweisen.


Hier wird eine Klingenlänge von maximal 4 Zentimeter erwähnt: http://softair.it.forumfree.it/?t=3738019

Folgend die betreffenden Artikel.

Codice Penale Art. 704 said:
Art. 704.
Armi.

Agli effetti delle disposizioni precedenti, per armi si intendono:
1) quelle indicate nel numero 1 del capoverso dell'articolo 585;
2) le bombe, qualsiasi macchina o involucro contenente materie esplodenti, e i gas asfissianti o accecanti.


Codice Penale Art. 585 said:
Art. 585.
Circostanze aggravanti.

Nei casi previsti dagli articoli 582, 583, 583 bis e 584, la pena è aumentata da un terzo alla metà, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti previste dall’articolo 576, ed è aumentata fino a un terzo, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti previste dall’articolo 577, ovvero se il fatto è commesso con armi o con sostanze corrosive, ovvero da persona travisata o da più persone riunite. (1)
Agli effetti della legge penale, per armi s'intendono:
1) quelle da sparo e tutte le altre la cui destinazione naturale è l'offesa alla persona;
2) tutti gli strumenti atti ad offendere, dei quali è dalla legge vietato il porto in modo assoluto, ovvero senza giustificato motivo.
Sono assimilate alle armi le materie esplodenti e i gas asfissianti o accecanti.


(1) Il precedente comma che recitava: “Nei casi preveduti dagli articoli 582, 583 e 584, la pena è aumentata da un terzo alla metà, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti prevedute dall'articolo 576; ed è aumentata fino a un terzo, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti prevedute dall'articolo 577, ovvero se il fatto è commesso con armi o con sostanze corrosive.” è stato così sostituito dall’art. 3, comma 59, della L. 15 luglio 2009, n. 94

Der Vollständigkeit halber, zum Transport; hängt auch wieder davon ab, was als Waffe angesehen wird.
Codice Penale Art. 699 said:
699 Porto abusivo di armi

Chiunque senza la licenza dell`Autorità, quando la licenza è richiesta, porta un`arma (c.p.704) fuori dalla propria abitazione o delle appartenenze di essa, è punito con l`arresto fino a diciotto mesi (c.p.700, 701).

Soggiace all`arresto da diciotto mesi a tre anni chi, fuori della propria abitazione o delle appartenenze di essa, porta un`arma (c.p.704) per cui non è ammessa licenza (c.p.700, 701).

Se alcuno dei fatti preveduti dalle disposizioni precedenti è commesso in luogo ove sia concorso o adunanza di persone, o di notte in un luogo abitato, le pene sono aumentate (c.p.64).

Im Zweifelsfall ist natürlich immer der italienische Text einer Übersetzung vorzuziehen.
 
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Noch mal zu den Bestimmungen in Italien:

Ich hab nun einen befreundeten Anwalt nach dessen Meinung zu Artikel 585 gefragt:

"Also zur Punkt 1) des Artikel 585: Damit ist gemeint z.B. Schlagring oder alles was als Waffe gebaut worden ist. Dann kann alles als Waffe im konkreten Fall interpretiert und verwendet werden. Z.b. Bleistift. Das ist der 2 Punkt. Ein Taschenmesser ist dann eine Waffe, wenn ich dieses nicht begründen kann und anzunehmen ist, dass es gegen Menschen eingesetzt werden soll. Wenn ich ein Küchenmesser im Auto habe, sollte ich erklären können was ich damit vorhabe, sonst trage ich eine Waffe. Wenn ich einen Schraubenzieher mit auf dem Ball nehme, so auch. Also man sieht es gibt eine gewisse Unsicherheit."

Eine Aussage von Dott.Edoardo Mori: http://www.lalama.eu/page.html?id=2 (italienisch)

Grüße
Lukas
 
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Dänemark und Messer, der 1000ste Versuch...

Hallo Leute,

Ich habe nun die Suche und Google seit 2 Tagen durchforstet und auf meine Fragen, oder vielmehr zu meinen Messern, finde ich keine Antwort.
Am Samstag geht es auf nach Dänemark.
Daher stelle ich hier konkrete Fragen zu bestimmten Messern und ob diese nun mitgenommen werden dürfen.

Erstmal die Fragen für DK:
1.An öffentlichen Orten ist alles verboten, was feststehend oder feststellbar ist und über 7cm Klingenlänge hat, korrekt?

2.Einhandfolder sind grundsätzlich verboten, korrekt?

3.Feststehende(keine Dolche) bis 12cm sind außerhalb der Öffentlichkeit erlaubt, auch richtig oder?

4.Wie steht es um ein Buck 110 fürs Ferienhaus und den Wald?
(allgemeines zu Foldern wenn möglich:) )

5.Gleiche Frage für das Buck Vanguard.(zusammenfassend für fixed Blades wäre toll:) )

6.Transport am besten im Kofferraum oder?


Mein Problem besteht nämlich darin, dass ich gern ein Messer zum Kochen, Angeln und eventuelle Waldspaziergänge dabei hätte und dieses nicht unbedingt nur ein Victorinox sein soll. Neckknives sind ja wohl auch verboten.

Wie seht ihr das und was könnt ihr mir für Tipps geben?
Ich wäre euch sehr dankbar!

Einen schönen Tag noch,
Kevin
 
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AW: Dänemark und Messer, der 1000ste Versuch...

Ich würde mich mit solchen Fragen an das "Auswärtige Amt", bzw. per Mail oder telefonisch ans dänische Konsulat wenden.
Die Behörden können dir rechtsverbindlich Auskunft geben. Denke damit fährst du besser, als mit laienhaften Ratschlägen. (Womit ich nicht sagen will, dass sich hier keiner auskennt:)
 
AW: Dänemark und Messer, der 1000ste Versuch...

Vielleicht bringt dich dieser Thread etwas weiter.

Oder der hier.

Oder jener, z.B. Beitrag 7.

Hast du wirklich die Suche des Forums benutzt? Ich hab mal "Messer Dänemark" eingegeben, da kommen 2 Seiten. Sicher nicht alles hilfreich, aber das wichtigste müsste dabei sein oder? :)
 
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Ja die Threads hab ich auch durch. Ist aber alles sehr komisch. Schließlich benötige ich mein fixed im Urlaub ja nicht zur Berufsausübung. Lediglich Angeln könnte ich als Grund angeben oder eben Hiking.
Also mein Plan sieht jetzt folgende messer vor:

Vic Offizier "edc"
Opinel nr 8 slim(kochen)
Puma IP Belt (Wald, fixed mit ca. 8cm Klinge)
Oder anstelle von diesem ein Mora

Was meint ihr gibt das Probleme, wenn ich diese bis auf das Vic im Auto habe? In der Tasche im Kofferraum?

Das ist nur das Vic mit in die "Öffentlichkeit" nehme ist klar.

Danke:)
 
http://www.visiteastdenmark.com/tyskland/de-de/menu/turist/information/wissenwertesa-z/waffen.htm

Da steht doch alles drin.
Was verboten ist, darf auch nicht eingeführt werden.

Ausnahmen:
Dolche und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen ohne Genehmigung im Beruf, Haushalt oder zu Jagd, Sportfischerei und Sporttauchen eingesetzt werden, wenn sie zu diesem Zweck hergestellt worden sind. Dasselbe gilt für Schlagwaffen zum Gebrauch bei Jagd oder Sportfischerei.

Es ist auch erlaubt, die letztgenannten Waffen zur oben genannten Verwendung ohne besondere Genehmigung zu erwerben, zu besitzen und mitzuführen. Dolche und Messer dürfen dazu auch eingeführt werden.

Der Rest bezieht sich auf das Tragen an öffentlich zugänglichen Orten.

Meine Konsequenz wäre:

Das Vic darf in die Tasche, anderes (Dein Fixed) nur dann, wenn es direkt zum Angeln geht. Und Einfuhr im geschlossenen Behältnis im Kofferraum.
 
Messer in den USA

Hallo Zusammen,
ich habe im Spyderco-Forum folgenden Link gefunden: http://www.handgunlaw.us/documents/USKnife.pdf
Da ist mal aufgeführt in welcher Gegend/Stadt welche Messer geführt werden dürfen. Vielleicht ist das ja für den Einen oder Anderen von uns hilfreich bei USA Reisen.
Tschüss, Peter (pgj)
 
Hi,

ich fliege demnächst nach Mexiko und finde keine sinnvollen Informationen zu den dortigen Bestimmungen.
Das einzige was ich finde ist das hier:
http://tijuana.usconsulate.gov/tijuana/warning.html
Ich kann kaum glauben, dass ich nicht mal ein kleines, nicht feststellbares Taschenmesser wie ein Victorinox Compact führen darf. Hat jemand von Euch Erfahrungen zu Mexiko?
Ich denke ein feststellbares Messer, meinen Leatherman oder mein Kershaw Amphibian lasse ich lieber daheim... Aber mal einen Apfel schneiden wollte ich eigentlich schon.

Gruss

last_login
 
Ich habe die Bestimmungen zu Japan aktualisiert, gleichzeitg möchte ich darauf hinweisen, dass ich (von einer nicht offiziellen Quelle) gehört habe, dass die Polizisten in Japan die Gesetze momentan recht willkürlich auslegen und die <5,5cm-Klingen-Regel, die eigentlich nur für Dolche gilt, wohl auch auf andere Messer ausweiten.

Daher noch einmal der dringende Rat, möglichst auf ein EDC während des Japanurlaubes zu verzichten (siehe den o.g. Post für die Ausnahmen wie Messerkauf, Wandern, etc.) bzw. wenn es gar nicht anders geht sich für ein <5,5cm Klappmesserchen im Rucksack zu entscheiden.


Ookami
 
Hallo,

weiß schon jemand genaueres über das Mitführen von Messern in Mexiko? Ist es möglich einen Leatherman Wave oder auch ein Fällkniven F1 im Rucksack mitzunehmen?

Grüße Werner
 
Nach Sharkys Thread 2002 gibt es nichts Neues zum den Regelungen auf den Seychellen. Hat da jemand vielleicht Erfahrungen sammeln können? Das unzensierte Internet liefert mal wieder eine große Streubreite an Informationen: Es wurde in einem englischsprachigen Forum sogar von dem Entfernen eines Victorinox aus dem Koffer vor der Einreise geschrieben.
Das ist vermutlich übertrieben, aber das würde ich mir gerne ersparen. Trotzdem möchte ich die frischen Mangos pellen können oder einen Apfel schälen können.
Also, weiß jemand etwas darüber?
 
Bin nun in der glorreichen Situation, mir meine Frage selbst beantworten zu dürfen: Spyderco Techno, Victorinox und Dragonfly waren weder in Dubai noch auf den Seychellen ein Problem bei der Einreise. Da ich immer ein Helferchen in der Hosentasche hatte, jedoch nie damit "öffentlich" herumhantiert habe, weiß ich nichts über die Toleranz der Einwohner gegenüber Schneidwerkzeugen.
Meiner Erfahrung nach gibt es also keinen Grund zur Sorge.
 
Gibt es irgendwo konkretere/ ergänzende Informationen zu Mexiko?

Würde mich aus gegebem Anlass interessieren. Weil absolut garnichts tragen...huiuiui, das ist übel! Ziemlich ätzende Sache wenn das so ist.

Grüße, Alex
 
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