Messer (Dolch) kürzen und Schliff apassen?

ExpBlade

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Guten Tag!

Ich wende mich an Euch mit einer speziellen Frage:
Ich hätte gerne gewusst, ob es möglich ist, diesen Dolch -> Grabendolch (https://www.boker.de/grabendolch-121918)
auf exakt 11,9 cm Klingenlänge (original = 14,4cm) ändern zu lassen. Falls ja: wäre er dann legal zu führen, oder müssten weitere
Änderungen durchgeführt werden? Und: falls das alles machbar wäre, wer könnte sowas fachmännisch durchführen?

Danke für Eure Meiungen.
Gruss
Jens
 
Und: falls das alles machbar wäre, wer könnte sowas fachmännisch durchführen?

Schreibe mal Jürgen Schanz an, vielleicht kann er Dir dabei helfen. Jürgen ist ein Profi, was Messer angeht.

Falls ja: wäre er dann legal zu führen, oder müssten weitere Änderungen durchgeführt werden?

Je nach dem, wie das umgearbeitet wird, nicht allein die Länge ist der Maßstab für 42a konforme Messer, ein Dolch ist ja eine zweischneidige "Waffe" als Dolch wird das Teil deshalb auch gekürzt nicht legal zu führen sein.
Ob es dann überhaupt Sinn haben wird, ausgerechnet einen Dolch umzuarbeiten, musst Du für Dich selbst entscheiden.
 
Über Sinn und Unsinn besonders im Zusammenhang mit §42 braucht man wohl nicht zu diskutieren. Aber manchmal will man ein bestimmtes Messser(design) haben und trotzdem vollkommen auf der sicheren Seite des Gesetzes sein. Wenn ich nicht auch Sportschütze wäre, würde ich den §42 gar nicht groß beachten, da man sich eher auf der Bußgeld-Ebene befindet. Aber so bin ich halt zur peniblen Einhaltung gezwungen.
Danke für den Tipp mit Jürgen Schanz. Ich werde ihn mal kontaktieren.
VG
Jens
 
Tja, aber es ist es halt wie @DirkWitten bereits sagte.

Ich befürchte das der Grabendolch alleine vom Namen und der Geschichte her bei Gericht als Waffe eingestuft wird,
unabhängig davon wie lang er ist.
Damit unterläge er einem Führungsverbot (IMHO § 2 Absatz 1) was für den Besitzer einer WBK ungünstig wäre...
 
Naja, dieser Graben"dolch" ist ja nicht komplett zweischneidig, sondern hat eher eine Spearpoint-Form. Ehrlich gesagt, weiß ich nicht mal ob der vordere Teil am Rücken scharf oder nur eine Fehlschärfe ist. Aber: Wenn die Klinge gekürzt wird und von dem vorderen Teil noch was übrig sein sollte, könnte man das jedenfalls auch gleich entsprechend stumpf umarbeiten lassen.
Was die Zweckbestimmung angeht, ist es natürlich schon etwas schwieriger; meiner bescheidenen Meinung nach ginge die bei solch einem drastischen Umbau ja eigentlich auch gleich mit flöten... Ich bin aber kein Anwalt, und das sind nur meine zwei Cents dazu.

Für mich viel wichtiger und ganz unabhängig von der Rechtslage:

Ich finde die Idee generell nicht so toll.
So eine "Verstümmelung" ist irgendwie nur ein Notbehelf, der auch meistens zulasten der Optik geht. (Bei einigen Messern lässt sich das noch halbwegs ansehbar lösen, bei diesem Modell hätte ich da schon etwas Bedenken.)
Und damit im Zusammenhang steht dann noch folgendes:
Das Ding kostet so (bei Böker) ja schon knapp 230€.
"Umbau" bei einem versierten Messermacher, damits vernünftig aussieht, dürfte vermutlich auch (unterer) dreistelliger Bereich sein.
Und ne neue oder angepasste Scheide wird dann eigentlich auch fällig. (Als kurze Version das Teil in der langen, dünnen Originalscheide mitzuschleppen, wäre vermutlich etwas nervig und sieht ehrlich gesagt auch irgendwie kacke aus... 🙂)
Bei den vollständigen Kosten ist es dann vielleicht sogar sinnvoller, eine von vornherein "zivile", legal tragbare Variante in dem Stil als komplett handgefertigtes Messer in Betracht zu ziehen.
In dem Fall wäre dann die ganze Optik vermutlich auch stimmiger, als bei solch einer "kastrierten" Version (Größenverhältnisse zwischen Klinge und Griff etc.).
 
Das stimmt allerdings, dass das Verhältnis Klingen- zu Grifflänge meistens bei sowas zu ungünstigen Proportionen führt. Ich werde das Thema noch mal genauer überdenken. Wahrscheinlich war die Idee etwas...unsinnig.
 
Wahrscheinlich war die Idee etwas...unsinnig.

Vielleicht war die Idee doch nicht schlecht, denn Du erwähnst ja auch den Griff und das Design. Es gibt eine ganze Menge an Messern mit Spearpoint-Klinge, die erst gar keinen "Dolchcharakter" besitzen und vermutlich die Form der Klinge haben, die Du nach der Umarbeitung auch hättest.

Vielleicht wäre die Suche nach einem 42a-konformen Messer mit ähnlichem Griff und Parierelement die Lösung, die sollte es mit einseitig scharfer Spearpoint-Klinge doch geben...
 
Ja, der Preis ist wirklich ein Schnapper. Das Messer hat schon was, allerdings ist es auch eine komplette Neufertigung. Aber ein tolles Stück!
 
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