Messer (einhand) nach Russland schicken. Legal?

Microman

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Hallo Freunde.

Wie der Titel schon sagt, geht es darum ob ich einen Einhänder nach Russland schicken (mit DHL) darf?

Ich wurde von einem russischen Sammler wegen meinem "Dwaine Carrillo" angeschrieben.
Da ich meine Vitrinenmesser eh los werden wollte kam mir das gerade recht.

Wir einigten uns auf einen Preis und er bezahlte.

Ich weiß, ich hätte das viel früher abchecken müssen..........aber ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass das evtl. nicht zulässig ist.
Ist ja nur ein Taschenmesser, dachte ich.

Jetzt habe ich alles für den Versand vorbereitet, und musste leider auf der DHL-Website lesen, das es verboten ist "Blankwaffen" jeglicher art zu verschicken.
Leider bin ich mir nicht sicher, ob das Carrillo unter diese Kategorie fällt!?


Weiß da jemand mehr, bzw. hat das schonmal wer gemacht.

Irgentwie müssen die Taschenmesser ja nach Russland kommen.

Hier noch ein link von DHL. Ab Seite 348.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-einfuhr-und-zollvorschriften-032014.pdf

In diesem link steht aber nichts über Messer.......

http://www.russianpost.ru/rp/servise/en/home/postuslug/internationalmail_de/goodslist_import


Ich bin über nützliche Tips sehr dankbar.



Beste Grüsse Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven

bei mir funktioniert keiner der beiden Links.

Ich bin kein Experte und kenne auch das Messer nicht, ist es als Taschenmesser konzipiert oder als Kampfmesser/Waffe?
Laut deutschem Waffenrecht ist, soweit ich weis, die Zweckbestimmung ausschlaggebend für die Einstufung. (irgendwo hier im Forum hab ich auch schon mal nen Link dazu gesehen, ich find ihn nur grad nicht)
Und meine Einhandmesser kamen zum Großteil mit DHL.

Gruß Charlie
 
Hi Charlie.


Danke schonmal.

Die links müssten jetzt gehen.

Es geht um einen Customfolder (framelock) von Dwaine Carrillo.

Dieser:

DSC00395.jpg


Also ein ganz normaler Einhandfolder.



Beste Grüsse Sven
 
So, ich habs hier mal rauskopiert.
Ganz unten steht, was mir Sorgen macht:



Einfuhr- und Zollvorschriften
Stand: März 2014
Verbotene Gegenstände:
Alle lebenden Tiere außer Bienen und Blutegeln sowie Parasiten
und Insektenvertilgern; rohe Produkte tierischen Ursprungs,
Würste aus häuslicher Produktion; Fische, Mi
lch von Fischen, Bruteier, Laich für di
e Fischzucht, Reptilien, Insekten (lebende,
ausgestopfte oder deren Teile); Milch, Molkereiprodukte; Vogel
eier; Naturhonig; Samen, Pfl
anzen und sonstige Pflanzenprodukte
unter Quarantänekontrolle; seltene Arten wild wachsender Pflanz
en, die in den Roten Büchern eingetragen sind, einschließlich al
ler
Arten von Alpenveilchen, Orchideen und Schneegl
öckchen; frisches Gemüse, Beeren, Pfl
anzen, Wurzeln und Knollen; frisches
Obst; Gift pflanzlichen und tierisc
hen Ursprungs; Honig, Pollen, Wachs, Honigwab
en; Weine ausländischen Ursprungs, die nicht di
e
gesetzlich vorgesehenen Markenbedingungen erfüll
en, nämlich saure, umgeschlagene und fau
lige Weine sowie als Tischweine
ungeeignete Weine; Artikel für das Opium- und das Haschischrauc
hen; radioaktive Stoffe, Giftstoffe und psychotrope Stoffe;
Betäubungsmittel; Sera; chemische Präparat
e für die Behandlung von Tieren; mit Vita
minen angereicherte Medikamente und
Präparate; Impfstoffe, stimulierende Diagnosti
ka, (bakteriologische) Kulturen, parasitä
re Oxide, Toxine; als entflammbar oder
gefährlich geltende Stoffe; Pulver; Explosi
vstoffe; Sprengzünder, Quecksilberfulmi
natkapseln; Raket
en, Feuerwerke und
Leuchtraketen; Streichhölzer; entflammbare Stoffe; lichtempfind
liche, nicht entwickelte Foto- oder Filmprodukte; für menschlich
es
Leben, Tiere und Vögel gefährliche chemische
Stoffe, die zur Bekämpfung von Mikroben,
Krankheiten und Pflanzen bestimmt sind;
Zeitungen im Zusammenhang mit dem „Schneeball“-System oder
sonstigen ähnlichen Verfahren; Presseerzeugnisse,
handgeschriebenes und audiovisuelles Material,
verschiedene Dokumente usw., die Auskünfte enthalten, welche der staatlichen
Sicherheit, der gesellschaftlichen Ordnung, der Moral der Be
völkerung, den Eigentumsrechten einschließlich des geistigen
Eigentums und sonstigen Interessen natürlicher und juristisc
hen Personen schaden können; Devisen der Russischen Föderation,
Schecks und sonstige Devisen der Auß
enhandelsbank und der Bank für Außenw
irtschaftsangelegenheiten der Russischen
Föderation; Inhaberpapiere, Staatsschuldverschreibungen und Lottosc
heine der Russischen Föderation;
imitierte Glasperlen, die
Bleisalz enthalten; Sende- und Sende-Empfangs-Einrichtungen mi
t beliebiger Leistung außer Funktelefonen vom Typ „Panasonic“,
Modelle KX-T 7980; KX-T 9000, KT-T 9050 und KX-T 9080; Farbkopi
erer, nicht entwickelte und lichtempfindliche Produkte;
Feuerwaffen jeglicher Art und Muniti
on, blanke Waffen jeglicher Art.


Beste Grüsse Sven
 
Moin

......was mir Sorgen macht:
Einfuhr- und Zollvorschriften

Du führts doch aber gar nix ein..... das macht der Käufer.



blanke Waffen jeglicher Art

Und was hat das jetzt mit dem Taschenmesser, das du verschicken möchtest zu tun?

Du hast da jemanden, der dir sicherlich mehr als 25,-€ für ein Custommesser bezahlt hat.
Der Käufer wird schon wissen, ob er das einführen darf oder nicht.

Und DHL zickt eh immer, wenn was wegkommt...... egal wie hoch du es versichert hast.

Ich würde das Messerchen mit UPS schicken und gut ist.

Gruß
chamenos
 
@chamenos

Dankeschön. Deiner Antwort entnehme ich, dass das Messer nicht zu den so genannten "Blankwaffen" zählt.
Genau in dem Punkt war ich mir eben nicht sicher, da ich mich tatsächlich noch nie mit der rechtlichen Seite beschäftigt habe.


Sorry.


Beste Grüsse Sven
 
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