Sorry, dass ich diesen Alten Thread schreibe,
aber ein neuer, zu diesem Thema ist irgendwie verschwunden!
@sgian: Der Schulerlass, hatt schon rechtliche wirkung,
und zwar, weil man ihn als Schühler Unterschrieben und anerkannt hatt.
Das gilt natürlich nur für die Eigene Schule.
Ne Kleine Frage, wenn die einzige einschränkung in meiner Schule das Waffenrecht darstellt, bezüglich Messern.
Dann kann ich doch auch mit nem Fixed Blade zur Schule gehen.
Z.B.: Timberline MiniPitBull!
Richard